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AWO-Wohnungsnotfallhilfe: Fachaustausch mit Gemeinden/Städten zum Thema der gesetzlichen Betreuung

„Zwischen eigenständigem Handeln und gesetzlicher Betreuung“ – zu diesem Thema tragen sich die Akteure der Gemeinden/Städte beim jährlichen Fachaustausch Anfang Oktober. Zu Gast waren sie in der Gemeinde Unterhaching, Bürgermeister Wolfgang Panzer freute sich über die Möglichkeit des regen Austauschs zwischen den Gemeinden/Städten. Referenten waren Nadine Plath vom Sozialpsychiatrischen Dienst München-Land Süd (SpDi) und der Leiter des Betreuungsgerichts Konrad Veitenhansl.

 

Ein Betreuungsverfahren kommt ins Spiel, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Meistens wird eine Betreuung von Angehörigen, Kliniken oder Sozialämtern angeregt. Dort wird geprüft, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen – besonders wichtig ist dabei die Subsidiarität, also die Frage, ob die Unterstützung nicht auch durch Angehörige oder andere Hilfen gewährleistet werden kann.

 

Grundlegend ist die Bereitschaft des Betroffenen, sich unterstützen zu lassen. Die gesetzliche Betreuung leidet jedoch immer noch unter dem Vorurteil, dass sie einer Entmündigung gleichkomme. Tatsächlich ist die gesetzliche Betreuung jedoch genau geregelt und bezieht sich nur auf klar definierte Lebensbereiche, wie beispielsweise die Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten, ein häufiges Betreuungsfeld. Gesetzliche Betreuer*innen können in schwierigen Lebenslagen essenzielle Unterstützung leisten – sei es bei drohendem Wohnungsverlust, der Schuldenregulierung oder der Beantragung von Sozialleistungen oder anderen Anträgen bei Behörden.

 

Nadine Plath vom SpDi leistet dagegen ein äußerst niedrigschwelliges Angebot. Fast jeder zweite Betroffene im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe hat in irgendeiner Form psychische Probleme. Hier steht der SpDi beratend und begleitend bei. Der SpDi ist für 16 Gemeinden im südlichen Landkreis München zuständig. Zu den Angeboten des SpDi gehören Beratungen, betreutes Wohnen und die Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

 

Die Veranstaltung in Unterhaching zeigte, wie wichtig eine gut organisierte gesetzliche Betreuung ist – als Hilfsangebot, nicht als Bevormundung. Mit den Herausforderungen, vor denen das Betreuungssystem steht, allen voran dem Mangel an professionellen Betreuer*innen, kann nur durch das Zusammenspiel von ehrenamtlichem Engagement, professioneller Betreuung und der Unterstützung durch Dienste wie den SpDi entgegengewirkt werden.

 

Rückfragen und weitere Informationen:

Judith Horsch-Plein und Nora Otto / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Balanstraße 55, 81541 München,
Tel. Mobil: 0176 16720948 (Judith Horsch-Plein) und
0176 167 20 918 (Nora Otto),
presse@awo-kvmucl.de

Wiedereröffnung: Klawotte Unterschleißheim öffnet am 8. Oktober in der Bezirksstraße 21

Die Klawotte Unterschleißheim ist umgezogen und öffnet am 8. Oktober 2024 wieder für den Publikumsverkehr: Die neue Adresse ist die Bezirksstraße 21. Wer sich für den Herbst und Winter einkleiden möchte, kann dies dann wieder preiswert in der Klawotte tun. Jede*r ist willkommen. Auch Spenden werden wieder angenommen – bis zu zwei Kisten pro Person können abgegeben werden.

 

Anstehende Termine in der Klawotte Unterschleißheim:

 

8.10.: Wiedereröffnung der Klawotte für alle, Spendenannahme wieder möglich

 

8.11.: Offizielle Wiedereröffnungsfeier mit geladenen Gästen aus Presse und Gemeinde

 

Die Klawotte-Leitung Gabi Schmid-Scherr und Angelika Martin, Fachbereichsleitung vom AWO Kreisverband München-Land e. V., sind dankbar für zehn bewegte Jahre voller ehrenamtlichen Engagements am alten Standort und freuen sich auf eine neue Ära in der Bezirksstraße. „Großer Dank geht an alle, die uns bei der Standort-Suche unterstützt haben und vor allem an die Ehrenamtlichen, deren außerordentliche Unterstützung es ermöglicht hat, den Umzug so schnell, effektiv und reibungslos abzuwickeln.“ so Angelika Martin.

Informationen zur wiedereröffneten AWO Klawotte in Unterschleißheim:

Leitung: Gabi Schmid-Scherr
Bezirksstraße 21
85716 Unterschleißheim

 

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag:
9-13 und 14-17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 9-13 Uhr und 14-17 Uhr
Am Donnerstag-Nachmittag keine Spendenannahme!
Freitag
14-17 Uhr
3. Samstag im Monat 10-13 Uhr

 

Weitere Informationen zur AWO Klawotte:
Die Klawotte Unterschleißheim ist die dritte Klawotte, die der AWO Kreisverband im Landkreis München und Starnberg betreibt. Seit Juli 2013 zieht der Laden in Unterschleißheim Menschen an, die sich in entspannter Atmosphäre günstig einkleiden und beim Einkaufen auch Gutes tun wollen. Die Klawotten leisten einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und regionaler, sozialer Unterstützung. Sie sind ein Ort der Begegnung für alle Generationen und Gesellschaftsschichten. In der Klawotte kann jeder einkaufen!

 

Rückfragen und weitere Informationen:

Judith Horsch-Plein und Nora Otto / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0176 16720948 (Judith Horsch-Plein) /
0176 167 20 918 (Nora Otto)
presse@awo-kvmucl.de

 

Sensibilisierung für die Lebenssituation zugewanderter Menschen: Zeigen Sie „Land der Kulturen“!

„Land der Kulturen“ ist eine von geflüchteten Menschen konzipierte Ausstellung. Der Kreisverband AWO München-Land e.V. stellt die interaktive Schau ab sofort Schulen, Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen im Landkreis zur Verfügung.
Ziel dieser Ausstellung ist es, Besucher*innen auf die herausfordernde Situation neuzugewanderter Mitbürger*innen aufmerksam zu machen. Anhand konkreter Beispiele aus dem Alltag wird aufgezeigt, wie schwierig es sein kann, sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden.

An neun Stationen können Interessierte spielerisch ausprobieren, wie es sich anfühlt, plötzlich selbst fremd zu sein, die Sprache und die Kultur nicht zu verstehen und sich trotzdem zurechtfinden zu müssen. Wie ist es zum Beispiel, wenn der U-Bahn-Plan plötzlich in arabischer Sprache ist? „Ein Perspektivenwechsel, der spielerisch die Augen für die Situation geflüchteter Menschen öffnet“, sagt Maximilian Stelzer von den Jugendmigrationsdiensten der AWO München-Land. „Der Rollentausch soll helfen, Berührungsängste, Vorurteile und Ungeduld zu überwinden“, erklärt Stelzer weiter.

Weitere Informationen zur Ausstellung auf der Webseite von Land der Kulturen: Land der Kulturen – BrückenBauen (gemeinsam-bruecken-bauen.de)

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. ist im Besitz dieser Ausstellung und die interessierten Besucher*innen werden von Mitarbeiter*innen der AWO betreut.

Haben Sie Interesse, die Ausstellung zu zeigen? Dann melden Sie sich bitte bei Wendelin Wupperman (JMD Jugendmigrationsdienste München-Land) per Tel.: 01577-5351031 oder E-Mail: wendelin.wupperman@awo-kvmucl.de

 

Rückfragen und weitere Informationen:

Judith Horsch-Plein und Nora Otto / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0176 16720948 (Judith Horsch-Plein) /
0176 167 20 918 (Nora Otto)
presse@awo-kvmucl.de

 

Bayerische Demenzwoche: AWO informiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Gerät ein Mensch plötzlich in eine gesundheitliche Notsituation, ist nicht automatisch der Lebens- bzw. Ehepartner oder die Lebens- bzw. Ehepartnerin mit den wichtigsten Anliegen betreut. Wer hier keine Vorsorgevollmacht hat, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Was in diesem konkreten Fall im Vorfeld zu tun ist, unter anderem darüber informiert der AWO Betreuungsverein im Rahmen der bayerischen Demenzwoche vom 20. bis 29. September 2024.

Heute leben in Bayern mehr als 270.000 Betroffene, laut Prognose werden es 2040 380.000 Menschen sein, die demenzielle Symptome zeigen. Das Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.

„Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her“, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService beim Kreisverband München-Land e.V. Deswegen beteiligt sich der SozialService mit zwei Infoständen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Die Termine sind:

• am 24. September, 9 bis 12 Uhr, in der Klawotte Ottobrunn in der
Putzbrunner Straße 52

www.demenzwoche.bayern.de/event/bd083b0f-f692-4476-8d51-1ccb2dbc506f

• am 27. September, 10 bis 13 Uhr, in der Klawotte Martinsried in der Einsteinstraße 1

www.demenzwoche.bayern.de/event/dd2d89eb-1d23-43c9-885f-5518df86063b

Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.

Alle Veranstaltungen im Rahmen der Demenzwoche: www.demenzwoche.bayern.de.

Hintergrundinformationen:

„Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Alter wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben.
Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer

• Betreuungsverfügung
• Patientenverfügung
• Vorsorgevollmacht

Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins.
Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.

Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei. Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

Weitere Informationen:
Judith Horsch-Plein und Nora Otto / Referentinnen Presse und Social Media,
AWO Kreisverband München-Land e.V. Balanstraße 55, 81541 München
Mobil: 0176 167 20 948 (Judith Horsch-Plein)
Mobil: 0176 167 20 918 (Nora Otto)
presse@awo-kvmucl.de