eine Gruppe von Kindern, die sich beschäftigen, ein Kind im Vordergrund spielt mit einem Rechenschieber
Stütz- und Förderklasse


Aufnahmeverfahren

Die Notwendigkeit und Eignung der SFK wird festgestellt durch

·        ein vorliegendes sonderpädagogisches Gutachten (gemäß § 28 Abs. 4 VSO-F) bzw. eines Förderplans nach § 31 Abs. 1 VSO-F

·        eine sozial-pädagogische Diagnose gemäß Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII

Voraussetzungen zur Aufnahme sind

·        die schulische Feststellung des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung verbunden mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache

·        die Zustimmung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe mit Stellungnahme

·        die Zustimmung der Eltern

·        die Zustimmung der Schulleitung der SFK unter Berücksichtigung pädagogischer Erwägungen hinsichtlich der Gruppenzusammensetzung in der SFK