Unser Angebot
Demnach liegt der sonderpädagogische Förderschwerpunkt der Klasse im Bereich sozial-emotionaler Entwicklung mit der Zielsetzung des Erwerbs und der Festigung sozialer Fähigkeiten sowie der Befähigung einer sozial angemessenen Lebensführung. Das Hauptaugenmerk wird auf den Erwerb der Kompetenzen in den Bereichen Verhalten, Kommunikation, Selbstregulation im emotionalen Erleben und Kognition gelegt.
Hinzu kommt – im Besonderen an einem SFZ – die Berücksichtigung weiteren sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Bereichen Lernen und Sprache gemäß §§ 19 und 20 VSO-F mit dem Ziel im Bereich Lernen individuelle Lernwege zu entwickeln, und die Gesamtpersönlichkeit des Schülers in Hinblick auf größtmögliche Selbständigkeit in der Gesellschaft, insbesondere auch im Arbeitsleben zu fördern. Die Kernpunkte sonderpädagogischer Förderung im Bereich Sprache liegen in der Entfaltung, Verbesserung und Erweiterung sprachlicher und sozialer Handlungsfähigkeit, der Förderung sprachtragender Leistungen und in der Erarbeitung von Hilfen zur Kompensation sprachlich eingeschränkter Handlungsfähigkeit.
Da die Stütz- und Förderklasse eine Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe darstellt, stellt §35a SGB VIII eine weitere rechtliche Grundlage dar. Hier wird den Kindern und Jugendlichen ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bescheinigt, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder sie von einer seelischen Behinderung bedroht sind.