Allgemeine Geschäftsbedingung für die Anmeldung zu Ferienprojekten des AWO Kreisverbandes München-Land e.V.
- Der anmeldende Elternteil hat alle Angaben zu seinem Kind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und mit seinem Kind darüber gesprochen.
- Der anmeldende Elternteil teilt dem Veranstalter alle für die Ferienbetreuung relevanten Informationen zu Gesundheit und Sicherheit (gesundheitliche Einschränkungen, Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Impfungen etc.) seines Kindes schriftlich vor Maßnahmenbeginn mit und teilt Änderungen bis zum Ende der Veranstaltung schriftlich mit.
- Das angemeldete Kind hat am ersten Tag des Ferienprojekts, zu dem es angemeldet wurde, mindestens das 6. Lebensjahr erreicht und höchstens das 12. Lebensjahr vollendet.
- Die Eltern akzeptieren folgende Rücktrittsbedingungen: Es entstehen bei Rücktritt pro Kind folgende Kosten, die vom Veranstalter einbehalten werden, bzw. von den Eltern zu zahlen sind: ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% vom Teilnahmebeitrag vom 21. bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% vom Teilnahmebeitrag vom 13. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60% vom Teilnahmebeitrag vom 6. Tag bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% vom Teilnahmebeitrag ab dem ersten Tag der Veranstaltung 100% vom Teilnahmebeitrag.
- Eltern haften während der Ferienspiele für ihre Kinder. Wir weisen darauf hin, dass eine private Haftpflichtversicherung bestehen sollte, in der auch die Kinder mitversichert sind.
- Der anmeldende Elternteil hat bei allen abgefragten Daten das Einverständnis des anderen Elternteils (oder das alleinige Sorgerecht).
Regelungen zu Corona
- Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie Ihr Kind nicht zur Betreuung bringen dürfen, wenn es an COVID 19 erkrankt ist, wenn es Krankheitssymptome von COVID-19 hat (Husten, Fieber, Müdigkeit…) und/oder wenn Ihr Kind in den 14 Tagen vor der Betreuung in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet war, oder Kontakt mit einer Person hatte, die an COVID-19 erkrankt ist.
- Kinder mit Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Glieder-schmerzen, und Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer Person, die nachweislich an COVID-19 erkrankt ist, hatten, dürfen nicht an der Betreuung teilnehmen.
- Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich einen negativen COVID-19-Test meines Kindes vorlege, der nicht älter als 48 Stunden ist, wenn mein Kind in den 14 Tagen vor der Betreuung im Ausland war.
- Sollte die Betreuung aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht stattfinden können, wird der Teilnehmerbeitrag in vollem Umfang erstattet.
Stand: Mai 2021