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AWO Wohnungsnotfallhilfe – Workshop stärkt die gemeinsame Wohnungslosenberatung in den Kommunen

Landkreis – Die Rechtslage in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit wird immer komplexer. Die Mitarbeiter*innen in den Rathäusern werden von Fragen überrollt.

 

Wer ist örtlich für den Obdachlosen zuständig? Was sind die neuesten Bestimmungen zum Familiennachzug? Was sind die Besonderheiten in Hinblick auf Flüchtlinge aus der Ukraine?  Was tun, wenn der Wohnungslose psychisch krank ist? Was immer häufiger der Fall ist.

 

Die AWO Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis München will bei der Klärung dieser Fragen unterstützen. Regelmäßig lädt sie deshalb die Mitarbeiter*innen der Gemeinde und Städte im Wohnungslosenberatungs-Verbund Süd-West-Nord zu Workshops ein. Gerne gesehener Referent ist Dr. Eugen Ehmann, Regierungspräsident von Unterfranken und Experte für die Rechtsfragen von Wohnungslosigkeit in Kommunen. Beim Treffen in der Gemeinde Grünwald informierte und diskutierte er mit 34 Teilnehmer*innen aus 17 Gemeinden des Landkreises. Mit dabei waren auch Vertreter des Landratsamts sowie Jörn M. Scheuermann von der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München/Oberbayern.

 

Grünwalds Bürgermeister Jan Neusiedl stellte für das Treffen den Bürgersaal zur Verfügung. Seit 17 Jahren arbeite seine Gemeinde mit der AWO in Fragen der Wohnungslosigkeit und Zwangsräumung eng zusammen, sagte er. Eine Kooperation, die sich bewährt habe. „Gemeinsam konnten viele Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden“, lobte Neusiedl. Gerne habe er für den Erfahrungsaustausch deshalb die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Soziale Not gebe es auch in einem der reichsten Landkreise Deutschlands, stellte AWO Vorstand Michael Germayer fest. Die könnten die Gemeinden und die AWO als Sozialverband nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit lösen, so Germayer. Deshalb sei dieser Fachaustausch so wichtig.

 

„Da, wo der Wohlstand hoch ist, ist auch die Fallhöhe hoch“, stellte Ehmann eingangs fest. Den Schwerpunkt seines Referats legte er auf zwei Phänomene, die auch die Mitarbeiter*innen der Gemeinden beschäftigt:

  • Die zunehmende Zahl von psychisch Kranken; die Zahl diagnostizierter Erkrankungen steige seit 2022 rapide an.
  • Darüber hinaus verschärfe der Familiennachzug die Situation in den Gemeinden.

Die sachliche Zuständigkeit für psychisch Kranke wurde neu geregelt. Ehmann empfahl die Krisendienste der Bezirke als Anlaufstelle in akuten Notsituationen. Sie seien neu und funktionierten erstaunlich gut.

 

Familiennachzug sei ein spezielles Problem, denn die Gemeinden hätten keinen Einfluss darauf, ob diesem zugestimmt werde oder nicht, sagte Ehmann. Sie seien lediglich für die Unterbringung verantwortlich. Für die Lösung dieses Problems empfiehlt Ehmann den Gemeinden eine enge Kooperation.

 

Fragen wirft immer wieder auch der Status der Ukraine-Flüchtlinge auf. Während sie bis Juni 2022 den gleichen Status wie Asylbewerber hatten, erhalten sie nun Bürgergeld und müssen deshalb nicht grundsätzlich untergebracht werden.

 

Das größte Problem der Helfer selbst: Die Wohnungsprobleme steigen rapide an. „Im Gegenzug wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen für die Wohnungsnotfallhilfe zu finden“, sagt Stefan Waller, Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe. Derzeit sucht er Mitarbeiter*innen für die präventive Arbeit, die Wohnungslosenberatung und das Unterstützte Wohnen. Drei Fachberater*innen sind in den Gemeinden derzeit im Einsatz.

 

Raus aus den Miesen – Wenn Überschuldung droht, ist die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) bester Ansprechpartner

Landkreis – Lebensmittel, Energie, Mieten. Alles wird teurer, teilweise in atemberaubendem Tempo. Konsequenz: Immer mehr Menschen sind von Überschuldung bedroht. Hier hilft die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) im Landkreis München. Ihre Mission: Die Mitarbeiter*innen lindern nicht nur Symptome, sondern behandeln die Wurzeln der finanziellen Not mit Empathie und Zeit.

 

Überschuldung entwickelt sich oft schleichend, und es fällt schwer, um Unterstützung zu bitten. Hier setzt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung an. Im Landkreis München, in dem das Leben besonders teuer ist, offerieren wir umfassende und kostenlose Beratungen. Das Angebot reicht von Geldspar-Tipps über die Analyse von Einkommen und Ausgaben bis zur Hilfe bei Vertragskündigungen und Versicherungsprüfungen. Falls eine Privatinsolvenz angemessen ist, werden die Klienten auch in diesem Fall begleitet und beraten.

 

Als soziale Beratungsstelle zeichnet sich die SIB durch ganzheitliche Betrachtung der Ratsuchenden aus. Sie hat nicht nur die Schulden, sondern die gesamten Lebensumstände und individuellen Bedürfnisse im Blick.

 

Die SIB, die es im Landkreis seit Januar 2021 gibt, hat bereits zahlreichen Menschen geholfen, den Weg zu finanzieller Stabilität zu finden. Sie ist für die Menschen da, die im Landkreis München leben und Hilfe benötigen. Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr unter Telefon 089 – 67 20 87 176 oder per Mail sib@awo-kvmucl.de. Beratungen finden in den Büros in der Balanstraße 55, 81541 München, statt. Oder ganz unkompliziert in der Telefonsprechstunde am Mittwoch von 16 bis 17 Uhr.

 

Im Internet ist die SIB unter www.awo-kvmucl.de -> „Sozialservice“ -> „Schuldner- und Insolvenzberatung“ zu finden. Dort finden Sie auch ein Verzeichnis der Gemeinden, die zu unserem Einzugsbereich gehören. Über die Schuldnerberatung hinaus klärt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung schon im Vorfeld umfassend über Geld und Schulden auf. Diese Präventionsprojekte richten sich an Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit Migrationshintergrund. Beispielsweise geht es um verantwortungsvollen Umgang mit Geld, effektive Haushaltsplanung, das Verständnis von Verträgen, die Erkennung von Betrugsfallen und die Absicherung im Alter. Institutionen wie Schulen und Seniorenheime, die an einem kostenlosen Besuch interessiert sind, wenden sich an Viola Callegaro, viola.callegaro@awo-kvmucl.de, 089 – 67 20 87 151.

 

Rückfragen an:

Andrea Mayr und Andrea Schäufl,

089/67 20 87-176, sib@awo-kvmucl.de

Koordinator*in für Ganztagsangebote – OGTS Koordinator*in – AWO Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte

Im Juli dieses Jahres hat der AWO Kreisverband München-Land e.V. die erste Qualifizierung zum/zur Koordinator*in für Ganztagsangebote – OGTS Koordinator*in – abgeschlossen. Angela Bengel, AWO Fachbereichsleitung Schulen, konzipierte die Zertifizierung, die von der Regierung anerkannt wurde. Der AWO Kreisverband München-Land e.V. konnte somit seinen Leitungen aus dem Bereich Ganztag und Mittagsbetreuung diese Weiterbildung kostenlos anbieten. Aber auch Externe nahmen daran teil.

 

Seit dem Schuljahr 2020/21 ist eine pädagogische Ausbildung oder die Zertifizierung zum Koordinator*in in offenen Ganztagsangeboten (OGTS) für Leitungen in diesem Wachstumsbereich der Schulen verpflichtende Voraussetzung. Wegen der großen Nachfrage wird der AWO Kreisverband bereits im November 2021 eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zum/zur OGTS Koordinator*in starten.

 

Hier erfahren Sie die Einzelheiten sowie die geplanten Termine und Kontaktdaten:

 

Leitbild des AWO Kreisverbandes München-Land e.V.

Vorstellung des Kreisverbandes

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. ist eigenständiger Teil in der föderalen Struktur des Gesamtverbandes der Arbeiterwohlfahrt. Wir sind starker Partner der Kommunen in der Region, sozialpolitische Interessensvertretung und Mitgliederverband. Unser gemeinnütziger Verein wird getragen von unseren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen.

Als Wohlfahrtsverband steht für uns die soziale Arbeit im Vordergrund. Wir verstehen uns als sozialer Dienstleister für den Landkreis München.

Unsere geschichtlichen Wurzeln in der Arbeiterbewegung sind für uns verpflichtend und geben uns Orientierung für die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Die Grundsätze und das Leitbild der AWO sind für uns die Basis für unser Selbstverständnis und Grundlage unseres Handelns.

https://www.awo.org/fileadmin/user_upload/documents_Awo/Die_Arbeiterwohlfahrt/Grundsatzprogramm_Layout_neu_09.pdf

 

Menschenbild / Werte / Haltung

Wir leben die Werte unseres Verbandes mit dem Ziel einer sozial gerechten Gesellschaft. Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Daher werden folgende Prinzipien gelebt:

 

Solidarität bedeutet für uns: gegenseitige Hilfe und das Eintreten füreinander.

 

Toleranz bedeutet für uns: Individualität des Menschen zu erkennen, zu verstehen, zu respektieren und in unser Handeln mit einzubeziehen.

 

Freiheit bedeutet für uns: individuelle Vorstellungen/einen persönlichen Lebensentwurf verwirklichen zu können – innerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Normen.

 

Gleichheit bedeutet für uns: alle Menschen werden unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, sexuellen Orientierung oder ihres Glaubens akzeptiert. Jedem soll die soziale und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

 

Gerechtigkeit bedeutet für uns: soziale Ungerechtigkeit in allen Bereichen zu bekämpfen.

 

Gesellschaftliche Verantwortung

Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung auf der Grundlage dieser Prinzipien, beispielsweise in:

  • der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen
  • der Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement
  • der Abwendung von sozialen Notlagen
  • der Stärkung von Eigenverantwortung

 

Mitarbeiter*innen

Wichtigster Faktor und Basis zur Erreichung unseres gesellschaftlichen Zieles sind unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Diese sind engagiert, verlässlich, reflektiert und werden in ihrer fachlichen Kompetenz aktiv unterstützt. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Wertschätzung und Akzeptanz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Träger der Innovationskraft unseres Verbandes und sichern dadurch eine hohe Dienstleistungsqualität. Diese wird regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagements überprüft und weiterentwickelt.

 

Verband

Unser Verband gewährleistet durch die Schaffung klarer Strukturen den Rahmen für die Dienstleistungsqualität. Bedarfs- und Kundenorientierung sehen wir als Verpflichtung.

Uns ist bewusst, dass eine hohe Qualität nur im gegenseitigen Miteinander zu erreichen ist und fördern dies durch Beteiligung und eine wertschätzende Anerkennungskultur. Es ist uns klar, dass nur durch den Beitrag eines jeden Einzelnen das große Gesamte gelingen kann.

 

Konzeption zur Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte zum/zur OGTS Koordinator*in

Als qualifizierte und professionelle Ansprechperson vor Ort übernimmt der/die OGTS-Koordinator*in eine wichtige Stellung im Ganztag der Schulen.

Zu seinen/ihren wichtigsten Aufgaben zählen:

  • die Umsetzung des Ganztagsangebotes orientiert an den rechtlichen Vorgaben und den Bedarfen der Schule;
  • die Übernahme koordinierender, organisatorischer und kommunikativer Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen;
  • die Übernahme der Funktion der Teamleitung
  • und die pädagogische Ausgestaltung des Ganztags.

 

In der 120 Stunden umfassenden Zertifizierung werden die folgenden Inhalte vermittelt, um den Anforderungen des Ganztags gerecht zu werden.

 

Kompetenzbereich Koordinierung und Kommunikation (50 Stunden inkl. 15 Stunden Eigenstudium und Hausaufgaben):

  • Rechtliche Grundlagen (10 Stunden)
  • Koordinierung und Verwaltung (15 Stunden)
  • Kommunikation- und Konfliktmanagement (15 Stunden)
  •  Qualitätsentwicklung und -sicherung (10 Stunden)

 

Kompetenzbereich Pädagogik (70 Stunden inkl. 25 Stunden Eigenstudium und Hausaufgaben):

  • Erziehung und Bildung (20 Stunden)
  • Gestaltung von Hausaufgaben- und Lernzeiten (20 Stunden)
  • Förderung und Beratung (10 Stunden)
  • Gestaltung der Mittagszeit (5 Stunden)
  • Gestaltung der Freizeit (15 Stunden)

 

Berufsbegleitend und nah an der Praxis soll den Teilnehmer*innen die Möglichkeit geboten werden, sich als anerkannte*r OGTS-Koordinator*in weiterzubilden. Neben theoretischem Input stehen Praxisbeispiele im Vordergrund, die neben der reinen Vermittlung von Wissen auch die Handlungskompetenz stärken und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung der Anforderungen als OGTS-Koordinator*in schulen.

Die 120 Stunden der Zertifizierung teilen sich in 80 Stunden Präsenzzeit und 40 Stunden Eigenstudium (Hausaufgaben) auf.

Die Zertifizierung bietet neben den vorgeschriebenen 80 Zeitstunden für den Kompetenzbereich Pädagogik weitere pädagogische Inhalte zu den aufgeführten Thematiken an, die über den geforderten Umfang in Form von Fortbildungen als inhouse Schulungen des AWO Kreisverbands München-Land e.V. besucht werden können.

Fortbildungsort:

Digital via Zoom oder

In Präsenz:

AWO Kreisverband München-Land e.V., Geschäftsstelle

Balanstraße 55

81541 München

(Mit der Anerkennung als OGTS-Koordinator ist keine Anerkennung als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe verbunden).

 

Basis für die Zertifizierung ist der „Leitfaden für die Qualifizierung zum Koordinator in offenen Ganztagsangeboten (OGTS-Koordinator)“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) vom August 2018

 

Anmeldung für den Start der Zertifizierung zum OGTS Koordinator beim AWO Kreisverband München-Land e.V. Ende April 2020

 

Zeit:                                       5 Kurstage von 8-17 Uhr & 9 Kurstage von 8-12.30 Uhr

 

Ort:                                       digital (via Zoom) oder in Präsenz in der Balanstraße 55 / 81541 München

 

Kosten:                                950 € (extern) / 750 € (für AWO Mitglieder)

 

Ansprechpartnerin:         Angela Bengel, angela.bengel@awo-kvmucl.de

 

O         Anmeldung für externe Teilnehmer

O         Anmeldung für AWO Mitglieder

 

 

 

Name & Funktion:                        _____________________________________

 

Einrichtung

(Träger/ AWO Gliederung):      _____________________________________

 

Telefonnummer & E-Mail:        _____________________________________

 

Die Teilnahme an der Zertifizierung ist erst nach Bestätigung durch den AWO Kreisverband München-Land e.V. möglich und dann fest gebucht. Der Teilnehmerbetrag ist im vollen Umfang im Vorfeld zu entrichten und ist nicht erstattbar.

Das Bestehen der Zertifizierung setzt die Teilnahme an allen angebotenen Kurstagen und der Erbringung der eigenen Leistungen (Hausaufgaben, Texte bearbeiten, mündliche Prüfung, …) voraus.

 

 

Die Termine sind:

 

Freitag                   19.11.2021           8-17 Uhr

Mittwoch             08.12.2021           8-12.30 Uhr

Donnerstag          09.12.2021           8-12.30 Uhr

Freitag                   21.01.2022           8-17 Uhr

Mittwoch             09.02.2022           8-12.30 Uhr

Donnerstag          10.02.2022           8-12.30 Uhr

Donnerstag          03.03.2022           8-17 Uhr (Faschingsferien)

Freitag                   04.03.2022           8-17 Uhr (Faschingsferien)

Freitag                   18.03.2022           8-12.30 Uhr

Mittwoch             04.05.2022           8-12.30 Uhr

Donnerstag          05.05.2022           8-12.30 Uhr

Mittwoch             29.06.2022           8-12.30 Uhr

Donnerstag          30.06.2022           8-12.30 Uhr

Freitag                   15.07.2022           8-17 Uhr

       

Die Termine finden erst einmal digital statt, um flexibel bleiben zu können, auch wenn weitere Coronamaßnahmen bzw. Lockdowns angeordnet werden sollten. Sie benötigen einen Laptop/Computer, der internetfähig ist (Internet/WLan) und über Kamera und Lautsprecher verfügt.

In Absprache mit der Gruppe werden wir je nach Situation und Möglichkeiten auch Termine in Präsenz stattfinden lassen.