Gerichtsvollzieher im Rathaus Oberhaching – Gespräch zu einem brisanten Thema
Landkreis - Eine Wohnung wird zwangsgeräumt. Das ist eine Situation, die alle Beteiligten an die Grenzen der Belastbarkeit bringt. Die Menschen, die ihre Wohnung verlieren, genauso wie die Gerichtsvollzieher, die den Beschluss vollziehen. Und auch die zuständigen Mitarbeiter*innen in den Kommunen lassen solche extremen Situationen nicht kalt.
Wie mit solchen Ausnahmesituationen umgehen?
Stefan Wallner, Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis München, hat die Initiative ergriffen und die Gemeinden im Wohnungslosenberatungs-Verbund Süd-West-Nord zu einem Workshop zu diesem brisanten Thema eingeladen. Zwei Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht München, tätig im Landkreis München, informierten und diskutierten mit den 30 Teilnehmer*innen aus 22 Kommunen. Oberhachings Bürgermeister Stefan Schelle hatte dafür den Sitzungssaal im Rathaus zur Verfügung gestellt.
Schnell war klar, wie viel die Praktiker miteinander zu bereden hatten. „Wir sind gerne gekommen“, stellten die Gerichtsvollzieher übereinstimmend fest. Offen beantworteten sie die Fragen der Rathaus-Mitarbeiter*innen, die die Möglichkeit zum Austausch gerne nutzten. Das persönliche Gespräch sei ihnen wichtig, sagte die Gerichtsvollzieherin, denn es biete die Chance für alle Beteiligten, strittige Punkte zu klären. „Auch für uns ist die Räumungssituation belastend“, gaben die Gerichtsvollzieher offen zu.
Der Personenkreis, den eine solche Räumung betrifft, ist vielschichtig und nicht immer einsichtig. In Ausnahmefällen ist bei der Räumung sogar die Polizei dabei, um Schlimmeres zu verhindern. Oft müssen Sprachbarrieren überwunden werden. Leben Kinder in der zu räumenden Wohnung, wird die Lage noch schwieriger.
Die Vertreter der Ämter atmen auf, wenn die AWO Wohnungsnotfallhilfe FOL bei der Zwangsräumung mit dabei ist. Seit mehreren Jahren betreut sie Menschen, die Ihre
Wohnung verlieren, vor und nach der Räumung. Die FOL-Mitarbeiter*innen nehmen mit ihnen vorher Kontakt auf, gehen hin und bieten Hilfe an. Die einen weinen, die anderen schlagen die Tür zu, andere machen gar nicht erst auf. „Die meisten aber sind dankbar, dass einfach jemand an ihrer Seite ist und sie durch den schweren Prozess der Zwangsräumung begleitet“, hat Wallner beobachtet. Insgesamt hat die AWO Wohnungsnotfallhilfe im vergangenen Jahr im Landkreis 59 Menschen zum Thema Zwangsräumung beraten.
In einzelnen Fällen gelang es, in letzter Sekunde die Wohnung zu retten, weil Jobcenter oder Landratsamt sich zu einem Mietschuldendarlehen durchringen konnten. Damit waren Gerichtsvollzieher und Möbelpacker arbeitslos.
Fazit: Gerichtsvollzieher, Rathaus-Mitarbeiter*innen und AWO wollen noch enger kooperieren, um den Betroffenen bestmöglichen Beistand zu gewähren.