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Individualbegleitung


Über uns

Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Behinderungen, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen, Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT).

 

Das Motto für unsere Schulbegleiter*innen gilt auch für unsere Individualbegleitungen: „So wenig Unterstützung wie möglich, so viel wie nötig“.

  • Dem Kind soll durch die individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Möglichkeit gegeben werden, den Kita-Alltag zu bewältigen.
  • Unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Einschränkung/Behinderung ein weitgehend selbstständiger Besuch in der Kita ermöglicht werden.
  • Dabei bildet die Individualbegleitung das Bindeglied zwischen dem betreuten Kind, der Kita, den anderen Kindern und dem familiären Umfeld.

 

Wer kann eine Individualbegleitung für den Kita-Besuch erhalten?

Die Individualbegleitung ist für Kinder von drei bis sechs Jahren gedacht.  Mädchen und Jungen mit Behinderungen oder die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bedroht sind und Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen, sind anspruchsberechtigt.

 

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

Sie gibt individuelle Anleitungen zum Erwerb einer größeren Selbständigkeit, begleitet bei der Umsetzung von Spiel- und lebenspraktischen Aufgaben und fördert die Gestaltung der sozialen Kontakte. Sie unterstützen das Kind im Alltag und erledigen pflegerische Tätigkeiten während des Kita-Besuches.

Die Unterstützung ist individuell an das jeweilige Kind und die tägliche Situation geknüpft.

 

Wer finanziert die Individualbegleitung?

Der Bezirk Oberbayern vereinbart für jedes Kind mit einem Bescheid individuell den zeitlichen Rahmen und den Umfang der Begleitung und trägt die Kosten.

Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich individuell nach dem Bedarf des einzelnen Kindes.