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Kinder & Jugend

Hinweisgeber­schutz

Whistleblowing und Meldewege

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. nimmt Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße, Straftaten oder sonstige Missstände ernst und gewährleistet den Schutz von Hinweisgeber*innen entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche beim AWO Kreisverband München-Land e.V. können diese über unsere interne Meldestelle melden.

Das interne Hinweisgebersystem nach §12 Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen, Schäden abzuwenden und die Integrität sowie den nachhaltigen Erfolg unseres Verbandes zu sichern. Gleichzeitig soll es Transparenz fördern und dazu beitragen, rechtliche und ethische Standards im AWO Kreisverband München-Land e.V. einzuhalten.

Wir ermutigen alle Hinweisgeber*innen, etwaige Verstöße verantwortungsvoll zu melden. Jede Meldung ist streng vertraulich, wird sorgfältig geprüft und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet.

Sie melden

bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze.

Wir werden

Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren, Sie vor Benachteiligungen schützen und Ihre Meldung vertraulich behandeln.

Sie helfen uns

das Richtige zu tun und schädigendes Verhalten aufzudecken.

Was kann gemeldet werden?

Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße gegen unseren Verhaltenscodes oder Gesetzesverstöße zu melden. Einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen und Interessenskonflikten.

Für die Abgabe von Hinweisen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Der Vorstand des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. hat für die interne Meldestelle Alexandra Pfisterer und Christiane Sperl persönlich benannt. Beide stehen für Hinweise über mögliche Verstöße und mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten sowie seiner Tochtergesellschaften schriftlich oder mündlich oder nach Vereinbarung auch persönlich in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Persönlich

nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverbands München-Land e.V.

Postalisch an

VERTRAULICH
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Meldestelle
Balanstr. 55
81541 München

Externe Meldestellen

Hinweise können auch an eine externe Meldestelle gerichtet werden. Hierfür stehen – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt und Zuständigkeitsbereich – insbesondere folgende externe Meldestellen zur Verfügung:

• Bundesamt für Justiz (BfJ) – externe Meldestelle des Bundes
• Bundeskartellamt – für Meldungen im Rahmen seines gesetzlichen Zuständigkeitsbereichs
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – für Meldungen im Rahmen ihres gesetzlichen Zuständigkeitsbereichs

Hinweisgebende Personen können sich grundsätzlich frei entscheiden, ob sie sich zunächst an die interne Meldestelle oder unmittelbar an eine zuständige externe Meldestelle wenden.

Anonyme Hinweise

Bitte beachten Sie, dass anonyme Hinweise über die interne Meldestelle des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. nicht bearbeitet werden. Für die Bearbeitung einer Meldung ist daher die Angabe Ihrer Identität erforderlich. Ihre Angaben und Ihre Identität werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben streng vertraulich behandelt.

Datenschutz

Bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen für Hinweisgeber*innen Datenschutz – AWO Kreisverband München-Land e.V. oder Art. 13 DSGVO.