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Individualbegleitung

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Unterstützen. Stärken.
Teilhabe ermöglichen.

Nicht jedes Kind fühlt sich sofort in der Schule oder Kita wohl. Gerade für Kinder mit kör­per­lichen, geistigen oder seelischen Beein­trächtigungen können hier besondere Hürden entstehen. Unsere Schul- und Indi­vidual­be­gleitungen sind da, um diese Barrie­ren abzubauen. Mit viel Ein­fühl­ungs­vermögen und individu­eller Unter­stüt­zung begleiten sie Kinder mit sonder­pädago­gischem Förder­bedarf – damit ein positiver und erfolg­reicher Bil­dungs­weg möglich wird.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Teilhabe und Inklusion haben. Denn jedes Kind verdient es, seinen Platz in der Gemein­schaft zu finden – in der Kita, im Kinder­garten, in der Schule oder in der heil­päda­go­gischen Tages­stätte. Unsere Beglei­tungen schaffen einen verlässlichen Rahmen, der Kindern und Jugend­lichen Sicher­heit gibt und ihre Entwicklung stärkt.

Ob in Krippen, Kindergärten, Horten mit Inte­grations­plätzen, schul­vor­bereitenden Einrich­tungen (SVE) oder Heil­pädago­gischen Tages­stätten (HPT): Wir ermöglichen Kindern mit besonderem Bedarf, aktiv am Alltag teil­zu­nehmen und ihre Welt zu entdecken. Gemein­sam öffnen wir Türen zu Bildung, Begegnung und Teilhabe.

Angebot

Unsere Schul- und Individualbegleitungen sind das wichtige Bindeglied zwischen Kind, Einrichtung, Familie und Umfeld. Sie sorgen dafür, dass jedes Kind die Chance bekommt, am Bildungs- und Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Aktuell sind über 125 engagierte Begleiter*innen im Einsatz – vor allem im Landkreis München. Schulen und Kitas schätzen uns als verlässlichen Partner, der mit Herz, Kompetenz und Erfahrung begleitet.

Lehrerin macht High-Five mit einem Schüler
Mädchen bekommt etwas auf ihrem Blatt gezeigt
Lehrerin zeigt einem Jungen etwas im Buch
    Schulbegleitung

    Manche Kinder und Jugendliche brauchen im Schulalltag eine besondere Unterstützung, um gut lernen und am Schulleben teilhaben zu können. Genau hier setzen unsere Schulbegleiterinnen an: Sie begleiten Schülerinnen individuell, stärken ihre Selbstständigkeit und helfen dabei, Barrieren abzubauen.

    Wie läuft die Beantragung ab?
    Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, können Sie als Erziehungsberechtigte eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII beantragen. Dafür braucht es:

    • eine schriftliche Stellungnahme der Schule, die die Notwendigkeit einer Schulbegleitung bestätigt
    • ein aktuelles psychiatrisches Gutachten

    Mit diesen Unterlagen stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde – in der Regel beim Jugendamt. Nach der Bewilligung durch das Amt erfolgt die Anfrage beim AWO Kreisverband München-Land e.V. Wir suchen dann eine passende Schulbegleitung aus unserem engagierten Team. Bevor die Begleitung startet, lernen sich Familie und Begleiter:in persönlich kennen, damit beide Seiten mit einem guten Gefühl starten können.

    Warum wir der richtige Partner sind
    Der AWO Kreisverband München-Land e.V. begleitet Kinder und Jugendliche an zahlreichen Schulen im Landkreis München. Mehr als 125 erfahrene Schul- und Individualbegleiter*innen sind derzeit im Einsatz. Schulen und Kitas schätzen uns als verlässlichen, kompetenten Partner, der mit Herz, Erfahrung und Engagement an der Seite der Kinder steht.

      Individualbegleitung

      Auch die Kleinsten brauchen manchmal eine helfende Hand, um den Kita-Alltag zu meistern. Unsere Individualbegleiter*innen stehen Kindern mit Behinderungen oder drohenden Beeinträchtigungen im Alter von drei bis sechs Jahren liebevoll und verlässlich zur Seite – immer nach dem Motto: „So wenig Unterstützung wie möglich, so viel wie nötig.“

      Was leistet die Individualbegleitung?
      Die Individualbegleitung hilft dem Kind dabei, möglichst selbstständig am Kita-Alltag teilzunehmen – angepasst an die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und die jeweilige Situation. Sie ist das wichtige Bindeglied zwischen dem Kind, der Kita, den anderen Kindern und der Familie. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

      • Förderung der Selbstständigkeit und Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben
      • Begleitung beim Spielen, Lernen und in sozialen Kontakten
      • Unterstützung im Alltag sowie Übernahme pflegerischer Tätigkeiten

      Wer kann eine Individualbegleitung erhalten?
      Anspruchsberechtigt sind Kinder von drei bis sechs Jahren, die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben oder davon bedroht sind und deshalb Unterstützung beim Besuch einer Kindertagesstätte benötigen. Die Begleitperson gibt individuelle Anleitungen zum Erwerb einer größeren Selbständigkeit, begleitet bei der Umsetzung von Spiel- und lebenspraktischen Aufgaben und fördert die Gestaltung der sozialen Kontakte. Sie unterstützen das Kind im Alltag und erledigen pflegerische Tätigkeiten während des Kita-Besuches.

      Wie läuft die Beantragung ab?
      Eltern stellen den Antrag auf Kostenübernahme einer Individualbegleitung beim Bezirk Oberbayern. Nach Genehmigung des Antrags werden zeitlicher Rahmen und Umfang der Begleitung festgelegt. Der Bezirk übernimmt die Kosten. Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich dabei individuell nach dem Bedarf des Kindes.

      Sobald der Antrag genehmigt ist, erfolgt die Anfrage beim AWO Kreisverband München-Land e.V. Wir vermitteln eine passende Individualbegleitung, die sich zunächst der Familie vorstellt. Wenn beide Seiten überzeugt sind, erfolgt die Vorstellung in der Kita – und die Unterstützung kann beginnen.

        Icon AWO Herz

        Ansprech­partner­innen

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        CORNELIA 
         SCHARNAGL

        Fachberatung Schule | Bereich Schul­begleitung
        Tel. 089 67208723
        cornelia.scharnagl@awo-kvmucl.de

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        SUSANNE 
         LEIS

        Fachberatung Schule | Bereich Schul- und Individualbegleitung
        Tel. 089 67208715
        susanne.leis@awo-kvmucl.de

        Icon AWO Herz

        ILONA 
         CORDES

        Fachberatung Schule | Bereich Schul­begleitung
        Tel. 089 67208718
        ilona.cordes@awo-kvmucl.de