Stütz- &
förderklasse
individuelle Begleitung
für starke Entwicklung.
Die Stütz- und Förderklasse an der Rupert-Egenberger-Schule bietet Kindern und Jugendlichen gezielte Unterstützung bei emotionalen, sozialen und schulischen Herausforderungen. Sie richtet sich an Schüler*innen, die in ihrer Entwicklung oder im schulischen Alltag akut gefährdet sind – und vebindet schulische Förderung mit den Leistungen der Jugendhilfe.
Im Mittelpunkt steht die persönliche Stärkung: Ziel ist es, soziale und emotionale Kompetenzen aufzubauen, schulische Erfolge zu ermöglihen und eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen (§ 21 VSO-F, Art. 19 ff. BayEUG), in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe (§§ 27, 32, 35a SGB VIII).
Angebot
Individuelle Förderung mit Herz und Struktur
In unserer Stütz- und Förderklasse liegt der Schwerpunkt auf der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Ziel ist es, soziale Fähigkeiten zu stärken, den Umgang mit Emotionen zu fördern und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unterstützen. Dabei stehen Themen wie Verhalten, Kommunikation, Selbstregulation und kognitive Entwicklung im Mittelpunkt.
Wir begleiten die Schüler:innen auf ihrem individuellen Lernweg – mit besonderem Blick auf zusätzliche Förderbedarfe im Bereich Lernen und Sprache. Ziel ist es, persönliche Potenziale zu entfalten und die sprachliche sowie soziale Handlungsfähigkeit gezielt zu stärken. So schaffen wir wichtige Grundlagen für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.
Da unsere Stütz- und Förderklasse eine enge Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe darstellt, bildet § 35a SGB VIII eine wichtige rechtliche Grundlage. Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung, wenn ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist oder sie von einer seelischen Behinderung bedroht sind – und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe gefährdet ist.
Aufnahmeverfahren
Die Notwendigkeit und Eignung der SFK wird festgestellt durch:
- ein vorliegendes sonderpädagogisches Gutachten (gemäß § 28 Abs. 4 VSO-F) bzw. eines Förderplans nach § 31 Abs. 1 VSO-F
- eine sozial-pädagogische Diagnose gemäß Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII
Voraussetzungen zur Aufnahme sind:
- die schulische Feststellung des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung verbunden mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache
- die Zustimmung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe mit Stellungnahme
- die Zustimmung der Eltern
- die Zustimmung der Schulleitung der SFK unter Berücksichtigung pädagogischer Erwägungen hinsichtlich der Gruppenzusammensetzung in der SFK
Ansprechpartnerinnen
ANTJE
LENTER
Heilpädagogin
Tel. 089 3742660
antje.lentner@awo-kvmucl.de
PEGGY
PLASS
Sozialpädagogin und Heilpädagogin
Tel. 089 3742660
peggy.plass@awo-kvmucl.de