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individuelle Begleitung
für starke Entwicklung.

Die Stütz- und Förderklasse an der Rupert-Egen­berger-Schule bietet Kindern und Jugend­lichen gezielte Unterstütz­ung bei emotionalen, sozialen und schu­lischen Heraus­forde­rungen. Sie richtet sich an Schüler*­innen, die in ihrer Ent­wick­lung oder im schu­lischen Alltag akut gefähr­det sind – und ve­bin­det schu­lische Förder­ung mit den Leistun­gen der Jugend­hilfe.

Im Mittelpunkt steht die persönliche Stärkung: Ziel ist es, soziale und emotio­nale Kompe­tenzen aufzubauen, schu­lische Erfolge zu ermög­li­hen und eine gelin­gende Teilhabe am gesell­schaft­lichen Leben zu fördern.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Förder­schwer­punkts emotio­nale und soziale Ent­wicklung mit zusätzlichem Unter­stützungs­bedarf in den Bereichen Sprache und Lernen (§ 21 VSO-F, Art. 19 ff. BayEUG), in enger Zusammen­arbeit mit der Jugend­hilfe (§§ 27, 32, 35a SGB VIII).

Angebot

Individuelle Förderung mit Herz und Struktur

In unserer Stütz- und Förderklasse liegt der Schwerpunkt auf der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Ziel ist es, soziale Fähigkeiten zu stärken, den Umgang mit Emotionen zu fördern und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unterstützen. Dabei stehen Themen wie Verhalten, Kommunikation, Selbstregulation und kognitive Entwicklung im Mittelpunkt.

Wir begleiten die Schüler:innen auf ihrem individuellen Lernweg – mit besonderem Blick auf zusätzliche Förderbedarfe im Bereich Lernen und Sprache. Ziel ist es, persönliche Potenziale zu entfalten und die sprach­liche sowie soziale Handlungsfähigkeit gezielt zu stärken. So schaffen wir wichtige Grundlagen für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

Da unsere Stütz- und Förderklasse eine enge Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe darstellt, bildet § 35a SGB VIII eine wichtige rechtliche Grundlage. Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung, wenn ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist oder sie von einer seelischen Behinderung bedroht sind – und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe gefährdet ist.

Aufnahmeverfahren

Die Notwendigkeit und Eignung der SFK wird festgestellt durch:

  • ein vorliegendes sonder­pädagogisches Gutach­ten (gemäß § 28 Abs. 4 VSO-F) bzw. eines Förder­plans nach § 31 Abs. 1 VSO-F
  • eine sozial-pädagogische Diagnose gemäß Hilfe­plan­verfahrens nach § 36 SGB VIII

Voraussetzungen zur Aufnahme sind:

  • die schulische Fest­stell­ung des sehr hohen sonder­pädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung verbunden mit dem Förderschwer­punkt Lernen oder Sprache
  • die Zustimmung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe mit Stellungnahme
  • die Zustimmung der Eltern
  • die Zustimmung der Schulleitung der SFK unter Berück­sichtigung pädagogischer Erwägun­gen hinsichtlich der Gruppenzusammensetzung in der SFK
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Ansprech­partner­innen

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ANTJE 
 LENTER

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PEGGY 
 PLASS

Sozialpädagogin und Heilpädagogin
Tel. 089 3742660
peggy.plass@awo-kvmucl.de

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KRISTIN 
 LINDNER