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Wohnungslosigkeit – AWO Workshop zu einem komplexen Thema

Um die Obdachlosigkeit ging es bei einem Workshop, für den Bürgermeister Thomas Loderer (l.) einen Raum im Wolf-Ferrari-Haus zur Verfügung stellte. Mit dabei Stefan Wallner, Organisator und Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe, Referent Dr. Eugen Ehmann und AWO Vorstand Michael Germayer (v.l.).

Landkreis – Die Rechtslage im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit wird immer komplexer. Die Mitarbeiter*innen in den Rathäusern des Landkreises werden von Fragen überrollt: Wer ist örtlich zuständig? Was sagt die neue Rechtsprechung? Was tun, wenn der Obdachlose psychisch krank ist?

 

Die AWO Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis München hat die Initiative ergriffen und ihre Gemeinden im Wohnungslosenberatungs-Verbund Süd-West-Nord zu einem Workshop eingeladen. Dr. Eugen Ehmann, Regierungspräsident von Unterfranken, Experte für die Rechtsfragen von Obdachlosigkeit in Kommunen, informierte und diskutierte mit den 40 Teilnehmer*innen aus 22 Gemeinden des Landkreises wichtige Rechtsfragen.

 

Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer hatte im Wolf-Ferrari-Haus einen Saal für die Fortbildung zur Verfügung gestellt. Es war das erste Gesamttreffen der drei Verbünde im Landkreis. Loderer liegt dieses „facettenreiche Thema“ am Herzen, wie er in seinen Begrüßungsworten feststellte. Er selbst habe erlebt, wie ein Wohnungsloser am Wochenende vor dem Rathaus auf ihn zukam und um Hilfe bat. „Eine Situation, mit der ich im Moment überfordert war“, stellte der Bürgermeister fest und war deshalb gerne bereit zu helfen, als Stefan Wallner, Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe, einen Raum für den Workshop zur Obdachlosigkeit suchte. AWO Vorstand Michael Germayer bedankte sich für die schnelle Zusage. Das Thema Wohnungslosigkeit sei brisant und spitze sich laufend zu, auch in Hinblick auf die Entwicklung in der Ukraine.

 

Referent Dr. Eugen Ehmann startete seinen Vortrag mit einem der wichtigsten Punkte: Dem ewigen Streit zwischen den Kommunen über die örtliche Zuständigkeit. Welche Kommune ist zur Unterbringung verpflichtet? Dabei geht es nicht nur um Menschen, die zwischen den Kommunen des Landkreises pendeln, sondern immer öfter auch um Flüchtlinge aus Europa und dem Rest der Welt.

 

Zum Beispiel um die Ehefrau eines Spaniers, der erst in Oberschleißheim lebte, dann in einer Pension in München. Mit einem Touristenvisum, ausgestellt in Spanien, reiste die Frau, die ursprünglich aus der Dominikanischen Republik stammt, in München ein und bekam hier zwei Tage später ein Kind. Wer muss die dreiköpfige Familie unterbringen?

 

Anhand von Beispielen gelingt es dem Juristen Ehmann immer sehr schnell, die Zuhörer*innen mitzunehmen. Zur Frage der Zuständigkeit kommen weitere Probleme wie psychische Störungen oder die Tatsache, dass eine Person aufgrund ihres Verhaltens nicht untergebracht werden kann. Ehmann lieferte seinen Zuhörer*innen anhand von spannenden Fällen aus der Praxis Argumentationshilfen und Musterbescheide für die Arbeit im Alltag. Eine Hilfestellung, die bei den Teilnehmer*innen ankam. Ebenso wie Ehmanns Empfehlung zur Problemlösung: Man sollte immer miteinander im Gespräch bleiben.

 

„Die Rückmeldung zu diesem ersten Workshop war sehr positiv“, sagt Stefan Wallner. „Es hat das Wir-Gefühl und die konstruktive Zusammenarbeit der Vertreter aller Gemeinden, die sich unsere AWO Wohnungslosenberatung leisten, gestärkt“, so Wallner. Eine Folgeveranstaltung im kommenden Jahr sei bereits geplant. Wallner: „Das Thema Obdachlosigkeit wird sich verschärfen und geht uns alle an.“

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