AWO München-Land informiert: Jung, gesund – und plötzlich hilflos? Warum auch junge Menschen Vollmachten und Verfügungen brauchen
„Dafür bin ich doch noch viel zu jung!“ – Viele junge Menschen beschäftigen sich nicht mit Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Diese Erfahrung macht der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land immer wieder. Doch das kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben – für Betroffene und Angehörige. Denn rechtlich darf niemand automatisch Entscheidungen für eine andere volljährige Person treffen, nicht einmal der/die Ehepartner*in oder die Eltern.
Fiktiver Fall – aber realistisch: Unfall im Ausland ohne Vollmachten
Nach dem Abi macht Max (Name frei erfunden) mit Freunden eine Reise durch Deutschland. Bei einem Rollerunfall erleidet er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wird bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Eltern erfahren davon – doch sie dürfen keine medizinischen Entscheidungen treffen, keine Unterlagen einsehen, keine Rückholung nach München organisieren. Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hätte den Eltern rechtlich das nötige Handlungsmandat gegeben. So mussten sie tagelang auf die gerichtliche Bestellung zum Betreuer warten, während der Zustand von Max kritisch blieb.
„Vollmachten und Verfügungen sind keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung – sich selbst und anderen gegenüber“, sagt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung beim AWO SozialService München-Land. „Gerade junge Menschen sind heute viel unterwegs: auf Reisen, beim Sport, beim Feiern. Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden treffen – unerwartet und ohne Vorwarnung.“
Die AWO München-Land bietet hierzu individuelle Beratung rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an. Interessierte erfahren, welche Dokumente sinnvoll sind, worauf sie achten müssen – und wie sich mögliche Fallstricke vermeiden lassen. Wer frühzeitig vorsorgt, sorgt nicht nur für sich selbst, sondern auch für Entlastung im Familien- oder Freundeskreis.
Unser Betreuungsverein berät zur Erstellung von Vollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht:
Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V.
Balanstraße 55
81541 München
Telefon: 089 – 402879 722
E-Mail: betreuungsverein@awo-kvmucl.de
Formulare und weitere Infos erhalten Sie unter:
https://awo-kvmucl.de/sozialservice-uebersicht/betreuungsverein/ueber-uns/
Weitere Informationen:
Judith Horsch-Plein und Nora Otto /
Referentinnen Presse und Social Media,
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Balanstraße 55
81541 München
Mobil: 0176 167 20 948 (Judith Horsch-Plein)
Mobil: 0176 167 20 918 (Nora Otto)