Die Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden, wenn das Kind aufgrund einer seelischen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Voraussetzung ist:
- Die Schule stellt die Notwendigkeit einer Schulbegleitung in einer schriftlichen Stellungnahme fest.
- Es muss ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten erstellt werden.
- Liegen diese Papiere vor können die Eltern bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Schulbegleitung stellen. Das Jugendamt entscheidet über den Antrag.
Wird die Schulbegleitung genehmigt, erfolgt die Anfrage beim AWO-Kreisverband München-Land e.V. Wird ein passender Schulbegleiter gefunden, stellt sich dieser in der Familie vor. Nach einer Bedenkzeit für beide Parteien kann die Arbeit beginnen.