Aktuelles
Meldung vom: 30.07.2025
Wer kann und darf Sie vertreten, wenn Sie vielleicht selbst nicht in der Lage sind zu handeln? Informieren Sie sich darüber
am 25.11.2025 und am 24.02.2026, jeweils 14.00 bis 15.30 Uhr.
Ein automatisches Vertretungsrecht für Angehörige gibt es nicht, weder innerhalb einer Ehe, noch für Kinder oder auch Eltern. Durch eine Vollmacht und/oder gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie tätig wird. Viele Menschen haben den Wunsch, unnötige lebensverlängernde Maßnahmen und Übertherapie am Lebensende zu verhindern. Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Werkzeug, um in gesunden Tagen Willenserklärungen zur Behandlung im Sterbeprozess abzugeben.
In der Informationsveranstaltung im kleinen Kreis bekommen Sie Informationen, die zum Erstellen dieser wichtigen Willenserklärungen erforderlich sind, in einfacher und gut verständlicherweise Weise vermittelt. Wir bieten eine Beratung anhand der Vordrucke des Bayrischen Justizministeriums statt. Eine individuelle Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
Das Angebot unterliegt der Schweigepflicht und ist für Hilfesuchende kostenfrei.
Veranstaltungsort: Senioren im KUBIZ, Jahnstraße 1, 82008 Unterhaching.
Eine Anmeldung ist gewünscht unter
0176/16 72 09 54
elke.zoelzer@awo-kvmucl.de
jeweils bis montags vor der Veranstaltung bis 16:00 Uhr.