Hinweisgeberschutz

Schutz für Hinweisgeber im AWO Kreisverband München-Land e.V.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz für Mitarbeiter*innen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Straftaten oder Gesetzesverstöße erlangen und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben. Wir sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

 

Der AWO Kreisverband hat die Ratisbona Compliance GmbH beauftragt, eine externe Meldestelle einzurichten. Die Firma bietet einen sicheren und jederzeit verfügbaren Kommunikationskanal, der über mehrere Wege erreichbar ist und sowohl die Identität der Hinweisgeber als auch die per Meldeformular übermittelten Informationen zum Sachverhalt anonym und vertraulich behandelt.

 

Uns ist daran gelegen, allen Hinweisgeber*innen einen besonderen Schutz zu gewähren sowie den Umgang mit Meldungen professionell und rechtssicher zu gestalten.

 

Der interne Meldekanal soll uns helfen, den AWO Kreisverband vor Korruption und Betrug zu schützen. Er soll für Transparenz sorgen und Verantwortlichen helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen. So kann der nachhaltige Erfolg des Verbands gesichert und Schaden abgewendet werden.

 

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte die Datenschutzerklärung von Ratisbona:
https://ratisbona-compliance.de/datenschutzerklaerung-fuer-hinweisgeber/(=externer Link)

Auf diesen drei Wegen können Sie einen Hinweis geben:

Hinweis in elektronischer Form

Sie möchten Ihren Hinweis in elektronischer Form weitergeben?

Klick zur Meldung

Telefonische Meldung

Sie möchten Ihren Hinweis telefonisch abgeben?

 

Sie erreichen das Team von
RA Erich. J. Beer unter:
+49 941 2060384-2

Persönliches Gespräch

Sie möchten eine Meldung in einem persönlichen Gespräch abgeben?

Kontaktieren Sie uns unter:

Ratisbona Compliance GmbH,
Trothengasse 5,
93047 Regensburg
Tel: +49 941 2060384-1
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www.ratisbona-compliance.de