Schuldner- und Insolvenzberatung


Aktuelles

Meldung vom: 30.06.2025

Ab 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Schuldner mit regelmäßigem Einkommen gilt ein Grundfreibetrag von 1.555 Euro, beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sind 1.560 Euro geschützt.
  • Für die erste unterhaltsberechtigte Person wurde der Betrag auf 585,23 Euro erhöht.
  • Ab der zweiten bis zur fünften unterhaltsberechtigten Person kann jeweils ein Betrag von 326,04 Euro bescheinigt werden.

Mit einem Pfändungsschutzkonto haben Sie ohne weitere Nachweise einen geschützten monatlichen Sockelfreibetrag in Höhe von 1.560 Euro. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben und die Freibeträge hierfür geschützt werden müssen, benötigen Sie eine „P-Konto-Bescheinigung“. Diese darf Ihr Arbeitgeber, eine Sozialbehörde, Steuerberater oder Rechtsanwalt und Schuldnerberatungen ausstellen. Wie bisher erhöhen Leistungen wie Kindergeld oder ein Kinderzuschlag, die auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen, den Freibetrag und dürfen nicht gepfändet werden. Sie können auch In der P-Konto-Bescheinigung erfasst werden. Dies sollte eigentlich nicht notwendig sein, manche Banken verlangen aber eine Bescheinigung darüber.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch bei einem P-Konto von den Kreditinstituten beachtet werden, auch Arbeitgeber sind dazu bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen verpflichtet. Hierzu braucht es also keine neue Bescheinigung.

Anders verhält es sich, wenn individuelle Freibeträge per Gerichtsbeschluss oder Bescheid eines öffentlichen Gläubigers festgesetzt wurden. Hier wirken die erhöhten Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und eine Abänderung des Beschlusses bzw. Bescheids zwecks Anhebung der Freigrenzen beantragen. Erst wenn dieser neue Beschluss bzw. Bescheid Ihrer Bank vorliegt, wird sie die neuen Beträge berücksichtigen.

Wenn Sie:

  • Fragen zum P-Konto haben,
  • eine P-Konto-Bescheinigung brauchen,
  • Unterstützung bei einem Antrag auf Anhebung des unpfändbaren Betrages beim Vollstreckungsgericht oder einem öffentlichen Gläubiger möchten,

melden Sie sich gerne bei uns.

Wir beraten und unterstützen kostenfrei Bürger*innen aus dem Landkreis München:
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
AWO Kreisverband München-Land e. V.
Balanstraße 55, 81541 München, Tel. 0 89/67 20 87-176

Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie in den Downloads.

Meldung vom: 02.06.2025

AWO Schuldner- und Insolvenzberatung jetzt mit offener Sprechstunde für Privatpersonen aus dem Landkreis München

Die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) des AWO Kreisverbands München-Land weitet ihr Angebot aus: Ab sofort können Ratsuchende die Beratung auch im Rahmen einer offenen Sprechstunde in Anspruch nehmen – ganz ohne Termin, jeden Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr. Damit schafft die AWO gemeinsam mit der Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V. ein noch niederschwelligeres Angebot für Bürger*innen in finanziellen Schwierigkeiten. Ziel ist es, Menschen, die durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder andere Lebensumstände in eine finanzielle Notlage geraten sind, frühzeitig und unbürokratisch zu unterstützen. Auch bietet die SIB unverbindliche Informationen rund um das Thema Schuldenvermeidung.

 

Verschuldung kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Bildungsstand oder sozialem Umfeld. Die Ursachen sind vielfältig, oft kommt eins zum anderen. Umso wichtiger ist es, betroffenen Menschen eine offene Tür zu bieten, bevor oder wenn die finanzielle Belastung zu groß wird. „Gerade bei finanziellen Problemen ist der Schritt zur Vereinbarung eines Beratungstermins oft zu groß“, erklärt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung beim AWO SozialService. „Mit der offenen Sprechstunde wollen wir Barrieren abbauen und signalisieren: Sie sind nicht allein – und Hilfe ist möglich.“

 

Beratung ohne Termin, vertraulich und kostenlos

 

Die offene Sprechstunde richtet sich an Privatpersonen aus dem Landkreis München und findet ab sofort jeden Donnerstag von 14 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverbands in der Balanstraße 55 / EG in München statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Die Beratungen sind vertraulich, unterliegen der Schweigepflicht und sind für die Ratsuchenden kostenfrei.

 

Kontakt:

AWO Schuldner- und Insolvenzberatung
Telefon: 089/672087-176
E-Mail: sib@awo-kvmucl.de

 

Weitere Infos zur Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung und allen anderen Angeboten des SozialService des AWO Kreisverbands München-Land gibt es im soeben erschienenen Jahresbericht, einzusehen hier:

 

https://awo-kvmucl.de/wp-content/uploads/2025/05/jahresbericht_2024_20250505_web-2.pdf

Meldung vom: 07.06.2021

Hier sind wir aktiv

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. ist für folgende Gemeinden im Landkreis zuständig:

Gemeinde Aschheim

Gemeinde Aying

Gemeinde Baierbrunn

Gemeinde Brunnthal

Gemeinde Feldkirchen

Stadt Garching

Gemeinde Gräfelfing

Gemeinde Grasbrunn

Gemeinde Grünwald

Gemeinde Haar

Gemeinde Hohenbrunn

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Gemeinde Ismaning

Gemeinde Kirchheim

Gemeinde Neubiberg

Gemeinde Neuried

Gemeinde Oberhaching

Gemeinde Oberschleißheim

Gemeinde Ottobrunn

Gemeinde Planegg

Gemeinde Pullach am Isartal

Gemeinde Putzbrunn

Gemeinde Sauerlach

Gemeinde Schäftlarn

Gemeinde Straßlach-Dingharting

Gemeinde Unterföhring

Gemeinde Unterhaching

Stadt Unterschleißheim

Meldung vom: 12.03.2021

Raus aus den Schulden - Verkürzung der Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. weist darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen.

 

Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, dass sich der Klient einen Überblick über die Verschuldungssituation verschafft, über die zur Verfügung stehenden Einkünfte sowie die fixen und variablen Ausgaben.

Sollte eine Verbraucherinsolvenz der beste Weg aus der Verschuldung sein, bereiten die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen vor. Dieser ist zwingend vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführen. Die AWO hat als anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 der Insolvenzordnung die Möglichkeit, diesen durchzuführen.

„Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, erstellen wir die Antragsunterlagen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren und vertreten den Klienten bis zur Eröffnung des Verfahrens“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das Existenzminimum dürfe dem Klienten nicht genommen werden. Dörig: „Wenn man Lohn bezieht, richtet sich das, was zum Leben verbleibt, nach der Pfändungstabelle. Unter Umständen kann dieser Betrag erhöht werden, zum Beispiel dann, wenn hohe Miete zu zahlen ist oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.“

Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung rät:

 

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beratung durch die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei.

 

Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte seine Unterlagen über seine Gläubiger und die von diesen geltend gemachten Forderungen ordnen und vervollständigen. Der Klient sollte sich einen ehrlichen Überblick über Einkünfte und Ausgaben verschaffen und möglichst umgehend mit der Schuldner- und Insolvenzberatung Kontakt aufnehmen.

Kontakt zur AWO Schuldner- und Insolvenzberatung  

Balanstraße 55
81541 München

Telefon: 089/672087-176
Fax:  089/672087-178
Mail: sib@awo-kvmucl.de

Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde

Mehr Informationen auf https://awo-kvmucl.de/  unter SocialService.

 

Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung

Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung