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Aktuelles aus dem Kreisverband

AWO-Wohnungsnotfallhilfe: Fachaustausch mit Gemeinden/Städten zum Thema der gesetzlichen Betreuung

Freuen sich über den regen Austausch in Unterhaching (v.l.): Stefan Wallner (Wohnungsnotfallhilfe), Nadine Plath (SpDi), Konrad Veitenhansl (Betreuungsgericht) und Michael Germayer (AWO Vorstand)

„Zwischen eigenständigem Handeln und gesetzlicher Betreuung“ – zu diesem Thema tragen sich die Akteure der Gemeinden/Städte beim jährlichen Fachaustausch Anfang Oktober. Zu Gast waren sie in der Gemeinde Unterhaching, Bürgermeister Wolfgang Panzer freute sich über die Möglichkeit des regen Austauschs zwischen den Gemeinden/Städten. Referenten waren Nadine Plath vom Sozialpsychiatrischen Dienst München-Land Süd (SpDi) und der Leiter des Betreuungsgerichts Konrad Veitenhansl.

 

Ein Betreuungsverfahren kommt ins Spiel, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Meistens wird eine Betreuung von Angehörigen, Kliniken oder Sozialämtern angeregt. Dort wird geprüft, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen – besonders wichtig ist dabei die Subsidiarität, also die Frage, ob die Unterstützung nicht auch durch Angehörige oder andere Hilfen gewährleistet werden kann.

 

Grundlegend ist die Bereitschaft des Betroffenen, sich unterstützen zu lassen. Die gesetzliche Betreuung leidet jedoch immer noch unter dem Vorurteil, dass sie einer Entmündigung gleichkomme. Tatsächlich ist die gesetzliche Betreuung jedoch genau geregelt und bezieht sich nur auf klar definierte Lebensbereiche, wie beispielsweise die Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten, ein häufiges Betreuungsfeld. Gesetzliche Betreuer*innen können in schwierigen Lebenslagen essenzielle Unterstützung leisten – sei es bei drohendem Wohnungsverlust, der Schuldenregulierung oder der Beantragung von Sozialleistungen oder anderen Anträgen bei Behörden.

 

Nadine Plath vom SpDi leistet dagegen ein äußerst niedrigschwelliges Angebot. Fast jeder zweite Betroffene im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe hat in irgendeiner Form psychische Probleme. Hier steht der SpDi beratend und begleitend bei. Der SpDi ist für 16 Gemeinden im südlichen Landkreis München zuständig. Zu den Angeboten des SpDi gehören Beratungen, betreutes Wohnen und die Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

 

Die Veranstaltung in Unterhaching zeigte, wie wichtig eine gut organisierte gesetzliche Betreuung ist – als Hilfsangebot, nicht als Bevormundung. Mit den Herausforderungen, vor denen das Betreuungssystem steht, allen voran dem Mangel an professionellen Betreuer*innen, kann nur durch das Zusammenspiel von ehrenamtlichem Engagement, professioneller Betreuung und der Unterstützung durch Dienste wie den SpDi entgegengewirkt werden.

 

Rückfragen und weitere Informationen:

Judith Horsch-Plein und Nora Otto / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Balanstraße 55, 81541 München,
Tel. Mobil: 0176 16720948 (Judith Horsch-Plein) und
0176 167 20 918 (Nora Otto),
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