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„Verschuldung ist immer auch eine menschliche Katastrophe“ – Bei den AWO Berater*innen zählt „der Mensch hinter den Schulden“

Landkreis – Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. hat im rechten Moment ihre Beratungsarbeit gestartet. Denn seit Beginn der Corona- Pandemie hat sich die Nachfrage nach Schuldnerberatung immens erhöht. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 vom 7. bis 11. Juni 2021 appellieren die Berater*innen an die Betroffenen im Landkreis München, sich schnell kompetente Hilfe zu holen. In zwei Videoclips zeigen sie, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappen kann.

„Soziale Schuldnerberatung, wie die AWO sie im Landkreis seit Jahresbeginn anbietet, hat den gesamten Menschen und sein Umfeld im Blick. Das macht den Erfolg dieses Ansatzes aus“, sagt Fachbereichsleiterin Stefanie Sonntag. Verschuldung sei immer auch eine menschliche Katastrophe. Sonntag: „Wir versuchen die finanziellen Probleme zu lösen, vergessen dabei aber nicht den Menschen, der hinter den Schulden steht, wie das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung es formuliert.“

Nach Schätzungen sind in Deutschland – auch in Folge der Corona-Pandemie – zwei Millionen Soloselbstständige und Freiberufler von Überschuldung bedroht. „Viele Existenzen sind finanziell prekär aufgestellt. Wir sprechen da mittlerweile nicht mehr nur über Empfänger von Grundsicherung und im Niedriglohnsektor Beschäftigte. Jetzt drohen auch Menschen in Verschuldung zu geraten, die es vorher niemals für möglich gehalten hätten“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das zeige, wie wichtig die Arbeit der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sei. „Die Kommunen sind auf dem richtigen Weg, gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen zu finanzieren.“ Das sei der für alle Beteiligten bessere Weg. „Jeder Verschuldete, dem frühzeitig geholfen wird, spart letztendlich den Kommunen Geld, zum Beispiel bei der Sozialhilfe“, sagt Katja Dörig.

Dörig begrüßt ausdrücklich die jüngste Reform des Insolvenzrechtes, nach der es möglich ist, nach drei Jahren eine Schuldenbefreiung zu erhalten. Doch nun seien weitere Reformen notwendig: „Die Speicherfristen von Schuldendaten bei Auskunfteien müssen deutlich kürzer werden. Dass bei der Schufa Schuldendaten weitere drei Jahre nach Ende des dreijährigen Insolvenzverfahrens gespeichert bleiben, erschwert ehemals Verschuldeten den Neustart, zum Beispiel die Wohnungssuche. Wohnen aber ist ein Menschenrecht, das Überschuldeten oder von Armut Bedrohten nicht vorenthalten werden darf.“

Anlässlich der Aktionswoche hat das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung zwei Videoclips veröffentlicht. Sie zeigen, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappt. Sie zeigen aber auch, wie man sich von Schulden befreien kann.

Hier der Link zu den Beiträgen: https://www.youtube.com/channel/UCTJ0mYL9QCTcbzrcfzF1anA

Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihr haben sich Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen.

02.06.2021

Raus aus den Schulden – Verkürzung der Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. weist darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen.

 

Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, dass sich der Klient einen Überblick über die Verschuldungssituation verschafft, über die zur Verfügung stehenden Einkünfte sowie die fixen und variablen Ausgaben.

Sollte eine Verbraucherinsolvenz der beste Weg aus der Verschuldung sein, bereiten die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen vor. Dieser ist zwingend vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführen. Die AWO hat als anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 der Insolvenzordnung die Möglichkeit, diesen durchzuführen.

„Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, erstellen wir die Antragsunterlagen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren und vertreten den Klienten bis zur Eröffnung des Verfahrens“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das Existenzminimum dürfe dem Klienten nicht genommen werden. Dörig: „Wenn man Lohn bezieht, richtet sich das, was zum Leben verbleibt, nach der Pfändungstabelle. Unter Umständen kann dieser Betrag erhöht werden, zum Beispiel dann, wenn hohe Miete zu zahlen ist oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.“

Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung rät:

 

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beratung durch die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei.

 

Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte seine Unterlagen über seine Gläubiger und die von diesen geltend gemachten Forderungen ordnen und vervollständigen. Der Klient

Sollte sich einen ehrlichen Überblick über Einkünfte und Ausgaben verschaffen und möglichst umgehend mit der Schuldner- und Insolvenzberatung Kontakt aufnehmen.

Kontakt zur AWO Schuldner- und Insolvenzberatung  

Balanstraße 55
\n81541 München

Telefon: 089/672087-176
Fax:  089/672087-178
Mail: sib@awo-kvmucl.de

Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde

Mehr Informationen auf /  unter SocialService.

12.03.2021

Die AWO informiert online zum Thema Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Der AWO Kreisverband München Land e.V. hat vor einem Jahr einen Betreuungsverein gegründet. In Online-Informationsveranstaltungen informiert der Verein zu wichtigen Themen wie die Vorsorgevollmacht und die Patienten- und Betreuungsverfügung.

Das sind die nächsten Veranstaltungen:

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 22. März 2021 von 16 bis 17 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:  
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 29. März 2021 von 19 bis 20 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Informationen über die ehrenamtliche Mitarbeit im AWO Betreuungsverein am Donnerstag, 8. April 2021 von 19 bis 20 Uhr.
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_EhrenamtlicheBetreuung

Diese Links finden Sie auch auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter Aktuelles.

Für weitere Fragen zum Betreuungsverein:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich SozialService
Balanstraße 55
\n81541 München

Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de

03.03.2021