Neu bei der Schuldnerberatung: Pfändungsschutzkonto jetzt auch online beantragen
Worum geht’s?
Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben bei einer Kontopfändung. Sie können weiterhin über einen monatlichen Freibetrag von 1.590 € verfügen – für Miete, Lebensmittel und den täglichen Bedarf. Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, auch nach einer Pfändung und auch, wenn das Konto überzogen ist.
Wer kann den Freibetrag erhöhen?
Ein höherer Freibetrag ist möglich, z. B. bei:
• Unterhaltspflichten
• Kindergeld
• Pflegegeld
• Sozialleistungen
Dafür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung von einer anerkannten Beratungsstelle wie der AWO SIB.
Schnell & einfach online
Die Bescheinigung können Einwohner des Landkreises München jetzt bequem online über Konbeo beantragen – schnell, unkompliziert und von zu Hause aus. Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung beteiligt sich an der von der Verbraucherzentrale NRW entwickelten und jetzt auch bundesweit verfügbaren Webanwendung KonBeO. Informationen und Antragstellung unter folgendem Link:
Die Nutzung ist kostenlos!