SoS Ihre Frage – Unser Angebot
Für die Bürger*innen des Landkreises München
Terminvereinbarung über
Tel. 089/4028797-20
fol@awo-kvmucl.de
Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit FOL
Regelmäßige Sprechzeiten auch in den Rathäusern und im Jobcenter – Hausbesuche möglich!
Sie verlieren den Wohnraum, da sie sich trennen oder bei Freunden nur vorübergehend untergekommen sind? Sie haben keinen eigenen Mietvertrag!
Informieren Sie ggf. ihren Vermieter bzw. den Hauptmieter, dass sie einen Unterstützungstermin haben und danach eine Lösung gesucht wird. Sollten sie sofort ausziehen müssen, ist das zu ihrem Nachteil, da sie dann obdachlos sind und sich umgehend in der Gemeinde melden müssen (s. Obdachlos).
Bringen Sie zum Termin mit:
- Einkunftsnachweise (SGBII Bescheid etc.)
- Telefonnummer des Vermieters bzw. Hauptmieters
Was wir tun:
- Möglichkeit der Wohnungssicherung vorübergehend
- Unterstützung bei der Verhandlung mit dem Vermieter (Hauptmieter) bezüglich zeitlich effektiver Wohnungssuche
- Workshop und Praxiskurse zum Thema Wohnungssuche
- Mieter-Seminar zur eigenen Stärkung
Zuständig ist die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit FOL
Terminvereinbarung Tel. 089/4028797-20
Regelmäßige Sprechzeiten auch in den Rathäusern und im Jobcenter – Hausbesuche möglich!
Informieren Sie Ihren Vermieter darüber, dass Sie einen Unterstützungstermin vereinbart haben und der Vermieter danach kontaktiert wird.
Bringen Sie zum Termin mit:
- Mietvertrag, aktuelle Schreiben vom Vermieter
- Einkommensnachweise (SGBII Bescheid etc.)
Was wir tun:
- Wir prüfen Möglichkeiten zur Wohnungssicherung
- Wir unterstützen bei Bedarf die Verhandlung mit dem Vermieter bezüglich zeitlich effektiver Wohnungssuche
- Wir bieten Workshop und Praxiskurse zur Wohnungssuche
- Wir bieten Mieter-Seminar zur eigenen Stärkung
- Wir bieten Mietrechtsberatung in Kooperation
Zuständig ist die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit
Schnelle Terminvereinbarung Tel. 089/4028797-20
Regelmäßige Sprechzeiten auch in den Rathäusern und im Jobcenter – Hausbesuche möglich!
Bei einer Kündigung: Beachten Sie die angegebenen Fristen!
Informieren Sie den Vermieter im Vorfeld, dass Sie einen Unterstützungstermin vereinbart haben und der Vermieter danach kontaktiert wird.
Bei einer Räumungsklage:
Entscheidend ist der Zustellungstermin der Räumungsklage (gelber Umschlag – handgeschriebenes Datum). Hier gilt für die Abgabe einer Stellungnahme in der Regel eine bindende Frist von zwei Wochen. Nennen Sie deshalb diesen Termin auch schon bei der telefonischen Terminvereinbarung in der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit.
Bringen Sie zum Termin mit:
- Mietvertrag, aktuelle Schreiben vom Vermieter
- Einkommensnachweise (SGBII Bescheid etc.)
Was wir tun:
- Wir prüfen die Möglichkeit zur Wohnungssicherung und erarbeiten Lösungswege
- Wir unterstützen gegebenenfalls die Verhandlung mit dem Vermieter bezüglich einer zeitlich effektiven Wohnungssuche/li>
- Wir bieten Workshop und Praxiskurse zur Wohnungssuche./li>
- Wir bieten Mieter-Seminare zur eigenen Stärkung./li>
- Wir bieten Mietrechtsberatung in Kooperation
Zuständig ist die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit
Sehr schnelle Terminvereinbarung Tel. 089/4028797-20
Regelmäßige Sprechzeiten auch in den Rathäusern und im Jobcenter – Hausbesuche möglich!
Melden Sie sich umgehend im zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde.
Informieren Sie das Ordnungsamt und gegebenenfalls den Vermieter darüber, dass Sie einen Beratungstermin vereinbart haben und danach eine Rückmeldung erfolgt.
- Hier ist sehr eiliges Handeln geboten. Bitte rufen Sie schnell bei uns an!
- Sprechen Sie uns auf die Bedingungen für einen Vollstreckungsschutz an!
Bringen Sie zum Termin mit:
- Mietvertrag, aktuelle Schreiben vom Vermieter
- Einkommensnachweise (SGBII Bescheid etc.)
Was wir tun:
- Wir prüfen die Möglichkeit zur Wohnungssicherung
- Wir unterstützen gegebenenfalls die Verhandlung mit dem Vermieter bezüglich einer zeitlich effektiven Wohnungssuche
- Wir bieten Workshop und Praxiskurse zur Wohnungssuche
- Wir bieten Mieter-Seminar zur eigenen Stärkung
- Wir bieten Mietrechtsberatung in Kooperation
Sie haben eine gesicherte Wohnung aber brauchen Unterstützung, weil Sie so viele Baustellen im Leben haben!
Zuständig ist die Fachstelle für Unterstütztes Wohnen (UW)
Aufsuchende und Unterstützende Sozialarbeit nach SGBXII § 67 (Sozialhilfe) bei gesichertem Wohnraum
Terminvereinbarung Tel. 089/4028797-20
Es wird in der Regel ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart, bei dem der Unterstützungsbedarf bezüglich
- Wohnen
- Einkommen
- Arbeit
- Gesundheit
- soziales Umfeld
- und lebenspraktischen Kenntnissen
in einem vertrauensvollen Gespräch klären können.
Sie sind obdachlos? Melden Sie sich umgehend in ihrem zuständigen Rathaus beim Ordnungsamt!
Rufen Sie uns an, wenn Sie nicht wissen, wo Sie sich melden müssen.
Wir sind erreichbar unter Tel. 089/4028797-20
Beratungen bezüglich Ukraine: Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt München!