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Schlagwort: #BETREUUNGSVEREIN

SozialService

Bayerische Demenz-Woche: Der AWO Betreuungsverein rät zur Vorsorge mit 18, nicht erst mit 80

Das Thema Demenz in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken ist das Ziel der Bayerischen Demenzwoche vom 15. bis 24. September 2023. Mit voranschreitender Alterung der Gesellschaft nimmt die Anzahl der Menschen mit Demenz zu. Heute leben in Bayern mehr als 240 000 Betroffene. Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.

Der SozialService des AWO Kreisverbands München-Land e.V. beteiligt sich mit zwei Veranstaltungen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService, rät aber zum Handeln: „Mit Hilfe des AWO Betreuungsvereins sollte es gelingen, rechtzeitig die Weichen für das spätere Leben zu stellen.“

  • Der AWO Betreuungsverein informiert am Dienstag, 19. September, 10 bis 14 Uhr, im Familienzentrum Alte Apotheke, Bahnhofstraße 30, in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
  • Am Freitag, 22. September, 14 bis 17 Uhr, vor der Klawotte Unterschleißheim in der Landshuter Straße 35.

Unterstützt werden sie dabei von den jeweiligen AWO Ortsvereinen, vom OV Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit der Vorsitzenden Karin Döhnel und dem OV Unterschleißheim-Lohhof mit dem Vorsitzenden Dr. Edward Bednarek.

Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.

Diese Termine des AWO Kreisverbands München-Land e.V. und viele weitere Termine auf der Website unter www.demenzwoche.bayern.de.

Hintergrundinformationen:

„Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Altem wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben.

Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer

  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins.

Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.

Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen
Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.

Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

12.09.2023

Die AWO rät: Vorsorgen – Schon mit 18, nicht erst mit 80

Landkreis – Beim Stichwort „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ oder „Betreuungsverfügung“ denkt man sofort an Senior*innen, die Unterstützung brauchen. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen vor sich her nach dem Motto: Das ist wichtig, aber nicht jetzt.

„Dabei können solche Entscheidungen von einer Stunde auf die andere brisant werden“, sagt Melanie Müller, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. Ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kündigen sich nicht lange an, sondern können eines Tages bittere Realität sein. Mit der Folge, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens über Nacht dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Gut für denjenigen, der für diesen Fall rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. „Das ist kein großer Aufwand, im Bedarfsfall aber wichtig“, sagt Melanie Müller und empfiehlt die drei wichtigsten Verfügungen:

Patientenverfügung – Sie ist Grundlage für die Behandlung, wenn ein*e Patient*in aufgrund seiner/ihrer physischen und psychischen Situation nicht mehr selbst äußern kann, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Bei Menschen, die keine Verfügung haben, liegt die Entscheidung über die weitere Behandlung in den Händen der Ärzte. Melanie Müller rät, sich von einem Arzt des Vertrauens über die konkreten Folgen bestimmter medizinischer Maßnahmen oder deren Ausschluss beraten zu lassen.

Vorsorgevollmacht – In einer Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgehalten, wer Entscheidungen treffen darf, wenn der/die Verfasser*in dazu nicht mehr in der Lage ist. Das können Familienangehörige sein, aber auch Bekannte oder Freunde. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder können mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden. „Insbesondere für die Durchsetzung des in der Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen“, sagt Melanie Müller.

Betreuungsverfügung – Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Die Aufgaben eines/r Betreuers*in umfassen u.a. die Verwaltung des Vermögens, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder die Aufenthaltsbestimmung. In der Betreuungsverfügung kann hinterlegt werden, wen sich die Person als Betreuer*in wünscht bzw. wer dies keinesfalls werden soll.

„Die Zeit, Vorsorge zu treffen, sollte man sich rechtzeitig nehmen“, appelliert AWO Mitarbeiterin Melanie Müller. „Nicht nur für Senior*innen ist das ein wichtiges Thema, sondern für jeden ab der Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr. Denn ab diesem Zeitpunkt darf vor dem Gesetz KEINER mehr automatisch für den Menschen entscheiden, nicht Kinder, Eltern, Ehepartner oder Geschwister“.

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert auf Anfrage und unterstützt beim Ausfüllen der Formulare.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.

Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice

01.07.2022

Gestalten Sie Ihr Leben nach Ihrem Plan – Online-Vorträge zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Landkreis München – Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. informiert online über Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügung.

Gerade jetzt kann es wichtig sein, sein Leben nach dem eigenen Plan zu gestalten. Die Online-Vorträge liefern dazu wichtige Informationen. Im Angebot sind aktuell die beiden unten genannten Termine. Sie steht allen Interessierten offen; die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns über Spenden auf www.awo-kvmucl.de .

Hier die neuen Termine zu den Veranstaltungen. Die Links dazu sind auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter dem Stichwort Aktuelles veröffentlicht:  07. März 2022, 16 bis 17 Uhr – Allgemeine Informationen zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung

16. März 2022, 18 bis 19 Uhr – Allgemeine Informationen zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung

Hier der Link: https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein 

Um den Online- Vorträgen zu folgen, bietet sich als Browser Google Chrome an.

Die notwendigen Informationen sowie Formulare sind nach der Veranstaltung unter www.awo-kvmucl.de/sozialservice-uebersicht/betreuungsverein/download zu finden.

 

Weitere Informationen:

Stefanie Sonntag/Fachbereichsleitung SozialService

AWO Kreisverband München-Land e.V. Balanstraße 55

81541 München, Tel. 089 / 67 20 87 197, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

Barbara Ettl / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

AWO Kreisverband München-Land e.V. Balanstraße 55

81541 München, Tel. 089 / 67 20 87 27, presse@awo-kvmucl.de

11.02.2022

Die AWO informiert online zum Thema Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Der AWO Kreisverband München Land e.V. hat vor einem Jahr einen Betreuungsverein gegründet. In Online-Informationsveranstaltungen informiert der Verein zu wichtigen Themen wie die Vorsorgevollmacht und die Patienten- und Betreuungsverfügung.

Das sind die nächsten Veranstaltungen:

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 22. März 2021 von 16 bis 17 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:  
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 29. März 2021 von 19 bis 20 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Informationen über die ehrenamtliche Mitarbeit im AWO Betreuungsverein am Donnerstag, 8. April 2021 von 19 bis 20 Uhr.
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_EhrenamtlicheBetreuung

Diese Links finden Sie auch auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter Aktuelles.

Für weitere Fragen zum Betreuungsverein:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich SozialService
Balanstraße 55
\n81541 München

Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de

03.03.2021

Die AWO informiert online zum Thema „Ehrenamt im AWO Betreuungsverein“

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. lädt ein zur Online-Informationsveranstaltung „Ehrenamt im AWO Betreuungsverein“. Die Veranstaltung findet am

Donnerstag, 04. Februar 2021 von 18 bis 19 Uhr

statt.

Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_EhrenamtlicheBetreuung. Diesen Link finden Sie auch auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter Aktuelles.

Der AWO Kreisverband München Land e.V. hat vor einem Jahr einen Betreuungsverein gegründet. Nun soll ein Pool von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen aufgebaut werden, die die gesetzlichen Betreuer unterstützen und einzelne Aufgaben übernehmen. Wie diese Arbeit aussieht und welche Wünsche und Erwartungen das Team hat, erfahren Interessierte in der Online-Informationsveranstaltung.

Beste Voraussetzungen für eine Mitarbeit sind, wenn Sie

  • Freude am Umgang mit Menschen haben.
  • Interessiert sind, Lebens- und Berufserfahrung sinnvoll für andere einzusetzen.
  • bereits Angehörige gesetzlich betreuen und Unterstützung suchen.
  • interessiert sind an einem spannenden und verantwortungsvollen Ehrenamt.

 

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. ist seit Jahren in vielen sozialen Bereichen im Landkreis München aktiv. Er hat über 70 Einrichtungen und beschäftigt rund 550 Mitarbeiter. Das ermöglicht eine gewinnbringende Vernetzung, von der die Klienten und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen gleichermaßen profitieren können.

 

Machen Sie mit! Besuchen Sie unsere Online-Informationsveranstaltung. Wir packen gemeinsam an.

 

27.01.2021

 

Für weitere Fragen zum Betreuungsverein:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich Soziale Dienste
Balanstraße 55
81541 München

Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de