Der Handlungsgrundsatz des Schulbegleiters lautet: „So wenig Unterstützung wie möglich, so viel wie nötig“.
Dem Kind soll
- durch die individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Möglichkeit gegeben werden, den Schulalltag zu bewältigen.
- unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Einschränkung/Behinderung ein weitgehend selbstständiger Schulbesuch ermöglicht werden.
Dabei bilden die Schulbegleiter das Bindeglied zwischen dem betreuten Kind, der Schule, den Mitschüler-/innen sowie dem familiären Umfeld.
Die AWO-Schulbegleiter bringen Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsfeldern mit. Viele verfügen über eine pädagogische Qualifizierung und jahrelange Erfahrung mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen.
Diejenigen ohne pädagogische Ausbildung erhalten eine Qualifizierung zum/zur Zertifizierten Schulbegleiter/in (Integrationshelfer/in) von der
>> Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V.
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