Bayerische Demenz-Woche: Der AWO Betreuungsverein rät zur Vorsorge mit 18, nicht erst mit 80
Landkreis – Das Thema Demenz in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken ist das Ziel der Bayerischen Demenzwoche vom 15. bis 24. September 2023. Mit voranschreitender Alterung der Gesellschaft nimmt die Anzahl der Menschen mit Demenz zu. Heute leben in Bayern mehr als 240 000 Betroffene. Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.
Der SozialService des AWO Kreisverbands München-Land e.V. beteiligt sich mit zwei Veranstaltungen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService, rät aber zum Handeln: „Mit Hilfe des AWO Betreuungsvereins sollte es gelingen, rechtzeitig die Weichen für das spätere Leben zu stellen.“
- Der AWO Betreuungsverein informiert am Dienstag, 19. September, 10 bis 14 Uhr, im Familienzentrum Alte Apotheke, Bahnhofstraße 30, in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
- Am Freitag, 22. September, 14 bis 17 Uhr, vor der Klawotte Unterschleißheim in der Landshuter Straße 35.
Unterstützt werden sie dabei von den jeweiligen AWO Ortsvereinen, vom OV Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit der Vorsitzenden Karin Döhnel und dem OV Unterschleißheim-Lohhof mit dem Vorsitzenden Dr. Edward Bednarek.
Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.
Diese Termine des AWO Kreisverbands München-Land e.V. und viele weitere Termine auf der Website unter www.demenzwoche.bayern.de.
Hintergrundinformationen:
„Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Altem wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben.
Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins.
Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.
Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen
Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.
Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de