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Schlagwort: #BETREUUNGSVEREIN

SozialService

Fünf Jahre Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land: Feier mit Gästen aus Politik, Justiz und Verwaltung

Seit fünf Jahren unterstützt der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können. Zum Jubiläum feierte der Verein am 18. September mit zahlreichen Gästen und Wegbegleitern – und erhielt viel Lob für seine unverzichtbare Arbeit im Landkreis.

Foto (v.l.): Diana Klöpper und Michael Germayer (Vorstand AWO Kreisverband München-Land), Anna Huber (Präsidium Kreisverband), Landrat Christoph Göbel, Helmut Wantosch (Landratsamt Betreuungsstelle), Stefanie Sonntag (Fachbereichsleitung AWO SozialService), Konrad Veitenhansl (Leitung Betreuungsgericht)

Landrat Christoph Göbel unterstrich in seiner Ansprache die große Bedeutung des Vereins: „Es ist ein Segen, dass wir auf die Arbeit des Betreuungsvereins zählen können. Wenn es ihn nicht gäbe, müssten wir die Aufgaben selbst schultern.“ Auch die AWO-Verantwortlichen stellten die besondere Rolle der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen heraus. Anna Huber (Präsidiumsmitglied) dankte im Namen des Präsidiums allen, die den Verein seit seiner Gründung mittragen. Vorstand Michael Germayer hob hervor, dass hinter jeder Betreuung ein individuelles Schicksal stehe – und dass trotz gedeckelter Finanzierung mit Kreativität und Unterstützung durch das Landratsamt viel erreicht werde.

„Safari“ der Betreuung
Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung SozialService, nahm das Jubiläumsmotto „The Big Five“ auf und führte mit einem Augenzwinkern durch die „Safari“ der Betreuung: Vereinsbetreuer als Löwen mit Stärke und Herz, die Betreuten und Ehrenamtlichen als bunte Leoparden, die im Mittelpunkt der Arbeit des Betreuungsvereins stehen, das Betreuungsgericht als schützendes Nashorn, das Landratsamt mit der Standhaftigkeit und dem sozialen Sinn eines Elefanten und die Kooperationspartner als ausdauernde Büffel mit Willensstärke. „Ohne diese Vielfalt und ohne dieses starke Miteinander wäre unsere tägliche Arbeit nicht möglich“, betonte Sonntag.

Von Seiten des Landratsamts erinnerte Helmut Wantosch, Leiter der Betreuungsstelle, daran, dass die Gründung des Vereins 2019 kurz vor Corona stattfand: „Umso erfreulicher ist es, heute auf einen so erfolgreichen Verein zurückzublicken.“ Auch Konrad Veitenhansl vom Betreuungsgericht München lobte die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ein Grußwort schickte zudem Claudia Köhler, MdL, die die Arbeit des Vereins als unverzichtbar würdigte: „Sie sind da, wenn Not am Mann oder an der Frau ist.“

Bilanz spricht für sich
Die Bilanz aus fünf Jahren Betreuungsverein spricht für sich: Insgesamt wurden 882 Menschen beraten, die Interessen von 103 Betreuten vertreten und 122 kostenfreie Veranstaltungen rund um rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen angeboten. Über 1.500 Teilnehmer*innen nutzten bislang die Informations- und Qualifizierungsangebote.

22.09.2025

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Fünf Jahre Betreuungsverein: Presse-Einladung und Infos

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. feiert in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen. Unter dem Motto „The Big Five“ möchten wir mit Ihnen gemeinsam auf unsere Arbeit zurückblicken und Einblicke in die fünf zentralen Säulen der Betreuung geben.

Wann? Donnerstag, 18. September 2025 von 12:00 – 15:00 Uhr
Wo? Innenhof, Balanstraße 55, 81541 München

Ein besonderer Programmpunkt ist das Grußwort von Landrat Christoph Göbel um 12:30 Uhr. Darüber hinaus präsentieren wir an verschiedenen Stationen die Arbeit und Themen des Betreuungsvereins interaktiv. Für eine angenehme Gesprächsatmosphäre sorgen kleine Häppchen und Getränke. Wir freuen uns, Sie zu diesem besonderen Anlass begrüßen zu dürfen.

Informationen über den Betreuungsverein des AWO KV München-Land
Der Betreuungsverein ist ein Angebot des SozialService des AWO Kreisverbands München-Land und unterstützt Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht selbst regeln können. Er vertritt ihre Interessen etwa gegenüber Behörden, Banken und Ärzten und informiert über gesetzliche Betreuung. Auch steht er Angehörigenbetreuer*innen mit Rat und Tat zur Seite.

Zu den Aufgaben zählen Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Fragen zum Lebensmittelpunkt. Zudem bietet der Verein Beratungen und Vorträge zu Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsverfügung sowie Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer*innen. Alle Angebote sind kostenfrei und vertraulich.

Zahlen aus fünf Jahren Betreuungsverein
Seit seiner Gründung im Jahr 2020 hat der Betreuungsverein wertvolle Arbeit geleistet: Insgesamt wurden bereits 882 Menschen beraten und die Interessen von 103 Betreuten direkt vertreten.

Darüber hinaus organisierte der Verein 122 kostenfreie Veranstaltungen zu Themen wie rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten sowie Einführungs- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer. 1.517 Teilnehmer*innen nutzten bislang dieses wichtige Informations- und Qualifizierungsangebot.

Besonders hervorzuheben ist der große gesellschaftliche Wert des ehrenamtlichen Engagements: Durch die Übernahme von Betreuungen durch Freiwillige werden bundesweit pro Jahr 1,3 bis 2,6 Milliarden Euro eingespart – Gelder, die andernfalls für Berufsbetreuungen von der öffentlichen Hand aufgebracht werden müssten.

05.09.2025

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AWO München-Land informiert: Jung, gesund – und plötzlich hilflos? Warum auch junge Menschen Vollmachten und Verfügungen brauchen

„Dafür bin ich doch noch viel zu jung!“ – Viele junge Menschen beschäftigen sich nicht mit Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Diese Erfahrung macht der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land immer wieder. Doch das kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben – für Betroffene und Angehörige. Denn rechtlich darf niemand automatisch Entscheidungen für eine andere volljährige Person treffen, nicht einmal der/die Ehepartner*in oder die Eltern.

Fiktiver Fall – aber realistisch: Unfall im Ausland ohne Vollmachten
Nach dem Abi macht Max (Name frei erfunden) mit Freunden eine Reise durch Deutschland. Bei einem Rollerunfall erleidet er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wird bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Eltern erfahren davon – doch sie dürfen keine medizinischen Entscheidungen treffen, keine Unterlagen einsehen, keine Rückholung nach München organisieren. Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hätte den Eltern rechtlich das nötige Handlungsmandat gegeben. So mussten sie tagelang auf die gerichtliche Bestellung zum Betreuer warten, während der Zustand von Max kritisch blieb.

„Vollmachten und Verfügungen sind keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung – sich selbst und anderen gegenüber“, sagt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung beim AWO SozialService München-Land. „Gerade junge Menschen sind heute viel unterwegs: auf Reisen, beim Sport, beim Feiern. Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden treffen – unerwartet und ohne Vorwarnung.“

Die AWO München-Land bietet hierzu individuelle Beratung rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an. Interessierte erfahren, welche Dokumente sinnvoll sind, worauf sie achten müssen – und wie sich mögliche Fallstricke vermeiden lassen. Wer frühzeitig vorsorgt, sorgt nicht nur für sich selbst, sondern auch für Entlastung im Familien- oder Freundeskreis.

20.05.2025

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Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. bildet ehrenamtliche Betreuer*innen fort – alle Angebote kostenfrei

Der AWO Betreuungsverein bietet ehrenamtlichen Betreuer*innen und Angehörigenbetreuer*innen im Landkreis München regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen Aspekten der rechtlichen Fürsorge an.

Im April und Mai gibt es wieder zwei neue Veranstaltungen, die Themen sind „Elektronische Patientenakte“ und „Geldanlage in Eigenregie“. Beide Fortbildungen finden in hybrider Form statt, können also entweder vor Ort beim AWO SozialService in der Balanstraße 55 oder online besucht werden.

Hintergrundinformationen zum AWO Betreuungsverein
Unfall, Krankheit oder seelische, geistige oder körperliche Behinderung können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Dann wird jemand benötigt, der die Interessen und Rechte des Betroffenen zum Beispiel gegenüber Ämtern, Behörden, Banken und Ärzten vertritt.

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert Angehörige und Betroffene, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie eine gesetzliche Betreuung beantragt oder wieder aufgehoben werden kann.

Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung können sein

 

  • Unterstützung bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge)
  • Hilfe bei Gesundheitsfragen (Gesundheitsfürsorge)
  • Absprachen über den künftigen Lebensmittelpunkt (Aufenthaltsbestimmung)

    27.03.2025

Informationen zu kommenden Veranstaltungen

  • Elektronische Patientenakte

    04.2025 | 17.00 – 19.00 Uhr

    AWO Sozialservice | Betreuungsverein
    Balanstraße 55 | 81541 München | Ebene 0/hybrid

    Referentin: Günter Wolf, Seniorenvertretung für den Stadtteil Au-Haidhausen bei der LH München, Vorsitzender des Fachausschusses 8 – Digitalisierung und Mitglied im Digital Beirat bei der LH München

    Anmeldefrist: 23. April 2025

    Unsere Fortbildungen finden in hybrider Form statt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

    Kontaktieren Sie mich!
    melanie.prautsch@awo-kvmucl.de

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  • Geldanlage in Eigenregie

    05.2025 | 17.00 – 19.00 Uhr

    AWO Sozialservice | Betreuungsverein
    Balanstraße 55 | 81541 München | Ebene 0/hybrid

    Referentin: Merten Larisch, Verbraucherzentrale Bayern e.V., Referent für Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung

    Anmeldefrist: 06. Mai 2025

    Unsere Fortbildungen finden in hybrider Form statt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

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Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. bildet ehrenamtliche Betreuer*innen fort – alle Angebote kostenfrei

Der AWO Betreuungsverein bietet ehrenamtlichen Betreuer*innen und Angehörigenbetreuer*innen im Landkreis München regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen Aspekten der rechtlichen Fürsorge an.

Im ersten Quartal 2025 gibt es drei Veranstaltungen, vom Umgang mit Menschen in der Krise über aktuelles Betreuungsrecht bis hin zur Demenz-Schulung, die allen Interessierten im Landkreis München offenstehen. Alle Fortbildungen finden in hybrider Form statt, können also entweder vor Ort beim AWO SozialService in der Balanstraße 55 oder online besucht werden.

Hintergrundinformationen zum AWO Betreuungsverein
Unfall, Krankheit oder seelische, geistige oder körperliche Behinderung können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Dann wird jemand benötigt, der die Interessen und Rechte des Betroffenen zum Beispiel gegenüber Ämtern, Behörden, Banken und Ärzten vertritt.

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert Angehörige und Betroffene, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie eine gesetzliche Betreuung beantragt oder wieder aufgehoben werden kann.

Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung können sein

 

  • Unterstützung bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge)
  • Hilfe bei Gesundheitsfragen (Gesundheitsfürsorge)
  • Absprachen über den künftigen Lebensmittelpunkt (Aufenthaltsbestimmung)

    09.01.2025

Informationen zu kommenden Veranstaltungen

  • Krise – Wie erkenne ich eine Krise? | Umgang mit Menschen, die sich in einer krisenhaften Situation befinden

    01.2025 | 17.00 – 19.00 Uhr

    AWO Sozialservice | Betreuungsverein
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    Referentin: Celia Arabadzhi, Bereichsleitung München Nord des kbo-Sozialpsychiatrischen Zentrums gemeinnützige GmbH, Soziale Arbeit (B.A.), Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben (M.A.)

    Anmeldefrist: 23. Januar 2025

    Unsere Fortbildungen finden in hybrider Form statt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

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  • Betreuungsrecht aktuell: Überblick über geltendes Betreuungsrecht

    02.2025 | 17.00 – 19.00 Uhr

    AWO Sozialservice | Betreuungsverein
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    Referentin: Sophia Göggelmann, Rechtspflegerin am Betreuungsgericht des Amtsgerichts München

    Anmeldefrist: 28. Januar 2025

    Unsere Fortbildungen finden in hybrider Form statt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

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  • Einführung in das Thema Demenz | Demenzpartner-Schulung

    03.2025 | 17.00 – 19.00 Uhr

    AWO Sozialservice | Betreuungsverein
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    Referentin: Maximiliane Reichhardt, Alzheimer Gesellschaft Landkreis München e.V.

    Unsere Fortbildungen finden in hybrider Form statt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

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Bayerische Demenzwoche: AWO informiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Gerät ein Mensch plötzlich in eine gesundheitliche Notsituation, ist nicht automatisch der Lebens- bzw. Ehepartner oder die Lebens- bzw. Ehepartnerin mit den wichtigsten Anliegen betreut. Wer hier keine Vorsorgevollmacht hat, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Was in diesem konkreten Fall im Vorfeld zu tun ist, unter anderem darüber informiert der AWO Betreuungsverein im Rahmen der bayerischen Demenzwoche vom 20. bis 29. September 2024. Heute leben in Bayern mehr als 270.000 Betroffene, laut Prognose werden es 2040 380.000 Menschen sein, die demenzielle Symptome zeigen. Das Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.

„Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her“, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService beim Kreisverband München-Land e.V. Deswegen beteiligt sich der SozialService mit zwei Infoständen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Die Termine sind:

• am 24. September, 9 bis 12 Uhr, in der Klawotte Ottobrunn in der Putzbrunner Straße 52 

• am 27. September, 10 bis 13 Uhr, in der Klawotte Martinsried in der Einsteinstraße 1 

Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.

Hintergrundinformationen: „Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Alter wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben. Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer

  • Betreuungsverfügung
  •  Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins. Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.

Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei. Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

16.09.2024

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AWO Betreuungsverein unterstützt kostenlos auch ehrenamtliche Betreuer*innen

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. betreut Menschen, die nach einem Unfall, wegen Krankheit oder seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Derzeit werden von den AWO Mitarbeiter*innen im Landkreis 42 Personen betreut.

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. unterstützt aber auch ehrenamtliche Betreuer*innen wie zum Beispiel Petra F., die ihre demente Tante betreut. Erst die Unterstützung des Sozialverbandes macht diese Arbeit möglich, wie die Putzbrunnerin erklärt.

„Unsere Tante ist ein lieber Mensch und war immer für uns da“, sagt Petra F. Deshalb stand für sie auch schnell fest, dass sie die gesetzliche Betreuung der alleinstehenden 86-Jährigen ehrenamtlich übernehmen würde. Die Demenz-Erkrankung war immer weiter fortgeschritten. Schließlich wurde richterlich angeordnet, dass die alte Dame in einer beschützenden Einrichtung untergebracht werden sollte. Ihre Nichte wurde daraufhin zur Betreuerin bestellt.

„Keine leichte Aufgabe“, gibt Petra F. nach den ersten Monaten offen zu. Denn immer wieder ergaben sich wichtige Frage, deren Beantwortung sich durch das völlig überlastete Amtsgericht per Fax oder Brief oft monatelang hinzog. Wie zum Beispiel die Vermietung der Wohnung, nachdem die Tante in die beschützende Einrichtung umgezogen war. Frau F. kündigte die Vermietung beim Amtsgericht an. Danach dauerte es zwei Monate, bis das Amtsgericht in einem Brief den Mietvertrag anforderte. Noch einmal ein paar Wochen hat es sich dann hingezogen, bis der Vertrag abgenickt wurde. Petra F.: „Da hätte der Mieter doch längst einziehen wollen. Wir können ihn doch nicht wochenlang hinhalten, bis die offizielle Zustimmung kommt. Da springt doch jeder irgendwann ab.“

Als ihre Rettung bezeichnet sie deshalb den AWO Betreuungsverein für den Landkreis München. Ihm hat sich die ehrenamtliche Betreuerin angeschlossen. „Wenn ich eine Frage habe, wende ich mich an die AWO Mitarbeiterinnen. Die melden sich zeitnah zurück“, freut sich Frau F. Im persönlichen Gespräch können die Probleme erörtert und meist auch gelöst werden. Als besonders wertvoll bezeichnet sie die Fortbildungsangebote. Mit dem dort erworbenen Wissen falle es ihr leichter, auf die Fragen, die sich durch die Betreuung ergeben, zu reagieren. Die Schulungen, die immer wieder stattfinden, bieten außerdem die Chance, sich mit anderen ehrenamtlich tätigen Betreuer*innen zu vernetzen und auszutauschen.

„Wenn man mit den Fragen allein gelassen wird, dann gibt man irgendwann auf“, sagt Petra F. Doch mit der Unterstützung durch den AWO Betreuungsverein fühlt sie sich in ihrer ehrenamtlichen Arbeit gestärkt. F.: „Mit Hilfe der AWO schaffe ich es, mich zusammen mit meiner Familie um unsere Tante zu kümmern. Den Berufsbetreuer würde sie vielleicht einmal im Jahr sehen, wie ich aus meiner Arbeit als Altenpflegerin weiß. Wir besuchen sie oft zweimal in der Woche in der beschützenden Einrichtung und sind bemüht, in ihrem Sinne zu handeln.“

Weitere Informationen zur wohnortnahen Beratung für ehrenamtliche Angehörigenbetreuer im Landkreis München sowie die Anmeldung zu den Fortbildungen sind zu finden unter: /sozialservice-uebersicht/betreuungsverein

Auch vor Ort gibt es individuelle Beratung bzw. Information zu folgenden Themen:

■ Vorsorgevollmacht

■ Betreuungsrecht

■ Ehegattennotvertretungsrecht

■ Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung

Kontakt: AWO Betreuungsverein, Balanstraße 55, 81541 München

Tel.: 089/40 28 79 722 email: betreuungsverein@awo-kvmucl.de

07.03.2024

Bayerische Demenz-Woche: Der AWO Betreuungsverein rät zur Vorsorge mit 18, nicht erst mit 80

Das Thema Demenz in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken ist das Ziel der Bayerischen Demenzwoche vom 15. bis 24. September 2023. Mit voranschreitender Alterung der Gesellschaft nimmt die Anzahl der Menschen mit Demenz zu. Heute leben in Bayern mehr als 240 000 Betroffene. Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.

Der SozialService des AWO Kreisverbands München-Land e.V. beteiligt sich mit zwei Veranstaltungen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService, rät aber zum Handeln: „Mit Hilfe des AWO Betreuungsvereins sollte es gelingen, rechtzeitig die Weichen für das spätere Leben zu stellen.“

  • Der AWO Betreuungsverein informiert am Dienstag, 19. September, 10 bis 14 Uhr, im Familienzentrum Alte Apotheke, Bahnhofstraße 30, in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
  • Am Freitag, 22. September, 14 bis 17 Uhr, vor der Klawotte Unterschleißheim in der Landshuter Straße 35.

Unterstützt werden sie dabei von den jeweiligen AWO Ortsvereinen, vom OV Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit der Vorsitzenden Karin Döhnel und dem OV Unterschleißheim-Lohhof mit dem Vorsitzenden Dr. Edward Bednarek.

Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.

Diese Termine des AWO Kreisverbands München-Land e.V. und viele weitere Termine auf der Website unter www.demenzwoche.bayern.de.

Hintergrundinformationen:

„Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Altem wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben.

Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer

  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins.

Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.

Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen
Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.

Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

12.09.2023

Die AWO rät: Vorsorgen – Schon mit 18, nicht erst mit 80

Landkreis – Beim Stichwort „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ oder „Betreuungsverfügung“ denkt man sofort an Senior*innen, die Unterstützung brauchen. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen vor sich her nach dem Motto: Das ist wichtig, aber nicht jetzt.

„Dabei können solche Entscheidungen von einer Stunde auf die andere brisant werden“, sagt Melanie Müller, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. Ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kündigen sich nicht lange an, sondern können eines Tages bittere Realität sein. Mit der Folge, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens über Nacht dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Gut für denjenigen, der für diesen Fall rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. „Das ist kein großer Aufwand, im Bedarfsfall aber wichtig“, sagt Melanie Müller und empfiehlt die drei wichtigsten Verfügungen:

Patientenverfügung – Sie ist Grundlage für die Behandlung, wenn ein*e Patient*in aufgrund seiner/ihrer physischen und psychischen Situation nicht mehr selbst äußern kann, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Bei Menschen, die keine Verfügung haben, liegt die Entscheidung über die weitere Behandlung in den Händen der Ärzte. Melanie Müller rät, sich von einem Arzt des Vertrauens über die konkreten Folgen bestimmter medizinischer Maßnahmen oder deren Ausschluss beraten zu lassen.

Vorsorgevollmacht – In einer Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgehalten, wer Entscheidungen treffen darf, wenn der/die Verfasser*in dazu nicht mehr in der Lage ist. Das können Familienangehörige sein, aber auch Bekannte oder Freunde. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder können mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden. „Insbesondere für die Durchsetzung des in der Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen“, sagt Melanie Müller.

Betreuungsverfügung – Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Die Aufgaben eines/r Betreuers*in umfassen u.a. die Verwaltung des Vermögens, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder die Aufenthaltsbestimmung. In der Betreuungsverfügung kann hinterlegt werden, wen sich die Person als Betreuer*in wünscht bzw. wer dies keinesfalls werden soll.

„Die Zeit, Vorsorge zu treffen, sollte man sich rechtzeitig nehmen“, appelliert AWO Mitarbeiterin Melanie Müller. „Nicht nur für Senior*innen ist das ein wichtiges Thema, sondern für jeden ab der Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr. Denn ab diesem Zeitpunkt darf vor dem Gesetz KEINER mehr automatisch für den Menschen entscheiden, nicht Kinder, Eltern, Ehepartner oder Geschwister“.

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert auf Anfrage und unterstützt beim Ausfüllen der Formulare.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.

Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice

01.07.2022

Gestalten Sie Ihr Leben nach Ihrem Plan – Online-Vorträge zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Landkreis München – Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. informiert online über Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügung.

Gerade jetzt kann es wichtig sein, sein Leben nach dem eigenen Plan zu gestalten. Die Online-Vorträge liefern dazu wichtige Informationen. Im Angebot sind aktuell die beiden unten genannten Termine. Sie steht allen Interessierten offen; die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns über Spenden auf www.awo-kvmucl.de .

Hier die neuen Termine zu den Veranstaltungen. Die Links dazu sind auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter dem Stichwort Aktuelles veröffentlicht:  07. März 2022, 16 bis 17 Uhr – Allgemeine Informationen zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung

16. März 2022, 18 bis 19 Uhr – Allgemeine Informationen zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung

Hier der Link: https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein 

Um den Online- Vorträgen zu folgen, bietet sich als Browser Google Chrome an.

Die notwendigen Informationen sowie Formulare sind nach der Veranstaltung unter www.awo-kvmucl.de/sozialservice-uebersicht/betreuungsverein/download zu finden.

 

Weitere Informationen:

Stefanie Sonntag/Fachbereichsleitung SozialService

AWO Kreisverband München-Land e.V. Balanstraße 55

81541 München, Tel. 089 / 67 20 87 197, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

Barbara Ettl / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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11.02.2022