Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026: Mehr Schutz für Menschen mit Schulden
Zum 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Damit bleibt Menschen, deren Einkommen gepfändet wird, künftig etwas mehr Geld zum Leben. Darauf weist die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO München-Land hin.
„Arbeitgeber und Kreditinstitute müssen diese neuen Freibeträge automatisch berücksichtigen“, erklärt Katja Radler-Frank von der Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO München-Land. Der monatliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 1.587,40 Euro. Auch die Freibeträge für Menschen mit Unterhaltspflichten steigen. Dadurch verringert sich der pfändbare Anteil des Einkommens.
Frühzeitige Beratung sinnvoll
Die AWO München-Land empfiehlt Betroffenen im Zweifelsfalle, ihre Lohnabrechnungen sowie gegebenenfalls ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu überprüfen. Wer unsicher ist oder Fragen zu einer Pfändung hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO München-Land unterstützt Menschen dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen, ihre Rechte zu kennen und gemeinsam tragfähige Lösungen für den Weg aus der Überschuldung zu entwickeln.
Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie auf der Seite der Schuldner- und Insolvenzberatung unter Downloads.