Bild fuer Suchen-Finden-Wohnen
Wohnungssuche > Vermieter


Leistungen

Dienste der Wohnungsnotfallhilfe – Unterstützung durch die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und “Unterstütztes Wohnen”

 

Seit 12 Jahren steht die AWO Wohnungsnotfallhilfe mit ihren Angeboten  der >> FOL/UW/OL   für die Prävention von Obdachlosigkeit im Landkreis München. Unsere Mitarbeiter beraten Mieter und Vermieter in allen Fragen rund um den Erhalt des Mietvertrages.

 

“Unterstütztes Wohnen”  unterstützt die Wohnungsnotfallhilfe Bürger im Landkreis in ihrer aktuellen Lebenssituation und bei sozialen Problemen, gemäß § 67 SGB II. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Mietvertrages. Unter Anderem durch Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituation, Erstellung eines Haushaltsplan, Vermittlung an die Schuldner- oder Suchtberatung, Aktivierung des sozialen Netzes etc.

 

Davon können auch Sie profitieren! Unsere Statistik zeigt, dass Obdachlosigkeit jeden treffen kann, auch ihren Mieter. Anstatt oder neben dem rechtlich teuren und langwierigen Weg der Klage, können wir als AWO Wohnungsnotfallhilfe helfen, das Mietverhältnis wieder in die rechte Bahn zu lenken.

 

Gerne können Sie auf uns verweisen oder Ihrem Mieterschreiben, zum Beispiel bei der Abmahnung, unseren >> Flyer beilegen.

 

Werden Sie Teil des Vermietermanagements

  • Wir leiten Ihnen Interessenten aus dem Pool unserer Klienten weiter oder stellen den persönlichen Kontakt her.
  • Ihre künftigen Mieter werden durch uns bei etwaigen notwendigen Antragsstellungen unterstützt und beraten.
  • Wir bleiben Ansprechpartner und können gegebenenfalls durch unsere Koordination “Unterstütztes Wohnen” Ihren Mieter direkt zuhause unterstützen.

 

Christina Mittermaier: „Wir als AWO Wohnungsnotfallhilfe wollen dafür einstehen und mithelfen, dass der Vermieter die Abgabe seiner Wohnung an einen unserer Klienten nicht bereuen muss.“