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Schlagwort: #PRESSEMITTEILUNG

AWO-Wohnungslosenberatung feiert 15-jähriges Bestehen mit Suppenküche wohnen+ am 29. November 2024 in Planegg

Die Wohnungslosenberatung des AWO-Kreisverbands München-Land e.V. blickt auf 15 Jahre erfolgreicher Arbeit im Landkreis zurück. Diese Beratung umfasst nicht nur die Suche nach geeignetem Wohnraum, sondern auch die Themen Arbeit, Finanzen, Gesundheit, soziale Kompetenzen und Kontakte – die Grundpfeiler eines stabilen Lebens. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden konnte die Wohnungslosenberatung in den vergangenen Jahren 56 % der betroffenen Menschen erfolgreich in eine Wohnung mit Mietvertrag vermitteln.

Zu diesem feierlichen Anlass veranstalten wir am 29. November 2024 eine Suppenküche wohnen+ in der Pasingerstraße 25 in Planegg von 11 bis 14 Uhr.

Wir freuen uns, neben Landrat Christoph Göbel auch viele Akteure und Kooperationspartner aus den Gemeinden sowie betroffene Menschen zu einem gemeinsamen Teller Suppe begrüßen zu dürfen. Interessierte sind herzlich eingeladen. 

Informationen zur Entstehung und Entwicklung der Wohnungslosenberatung: 

Im Jahr 2009 startete die Gemeinde Planegg mit einer Wohnungslosenberatung. Die steigenden Zahlen von Wohnungslosen und das Fehlen eines umfassenden Hilfesystems im Landkreis München machten deutlich, dass Menschen in solch prekären Situationen nicht ohne Unterstützung bleiben sollten. Auch die Gemeinde Gräfelfing, damals unter der Leitung von Bürgermeister Christoph Göbel, folgte diesem wichtigen Anliegen im Jahr 2010. Michael Wüstendörfer, damaliger Geschäftsführer der AWO, initiierte zusammen mit Angela Pfister-Resch den Aufbau der Wohnungslosenberatung mit zahlreichen Informationsveranstaltungen in den Gemeinden.
Ab 2015 traten Fachbereichsleiter Stefan Wallner und Teamleiterin Tanja Fees in die Beratung ein und entwickelten weitere Modelle der Unterstützung. Ein wichtiges Projekt war das der fahrenden Sozialarbeit, das 2015 in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt wurde. Im Laufe der Jahre entstand so eine flächendeckende Beratung in insgesamt 21 Gemeinden und Städten des Landkreises sowie in der Gemeinde Krailling im Landkreis Starnberg.
Um die Zusammenarbeit weiter zu stärken, entschloss man sich, den Landkreis in die Verbünde Nord, West und Süd aufzuteilen. Zahlreiche jährlich stattfindende Wander-Suppenküchen rund um das Thema wohnen+, fachliche Verbundsschulungen zu Themen wie Ordnungsrecht, Betreuungsrecht und die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern, Jugendämtern und weiteren Institutionen trugen zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei.
So konnte das Team der AWO-Wohnungslosenberatung inzwischen für alle 22 Gemeinden und Städte sowie für die Gemeinde Krailling aktiv werden. Zu Beginn der Beratung im Jahr 2009 wurden in den ersten vier Jahren 260 Personen erfolgreich untergebracht. Trotz präventiver Maßnahmen und enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) ist die Wohnungslosigkeit im Landkreis nach wie vor ein drängendes Thema.
Besonders hervorzuheben ist, dass mittlerweile 28 % der Betroffenen aus EU-Staaten kommen und 38 % aus anderen Ländern. Etwa 55 % dieser Menschen beziehen staatliche Leistungen, während 45 % ein eigenes Einkommen erzielen oder zusätzlich staatliche Unterstützung erhalten. Zudem sind zunehmend auch junge Menschen unter 17 Jahren sowie ältere Personen von Wohnungslosigkeit betroffen. Das Bild der Wohnungslosigkeit zeigt sich in vielen Schicksalen, die auf individuelle Hilfe angewiesen sind.

14.11.2024

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AWO-Wohnungsnotfallhilfe: Fachaustausch mit Gemeinden/Städten zum Thema der gesetzlichen Betreuung

Freuen sich über den regen Austausch in Unterhaching (v.l.): Stefan Wallner (Wohnungsnotfallhilfe), Nadine Plath (SpDi), Konrad Veitenhansl (Betreuungsgericht) und Michael Germayer (AWO Vorstand)

„Zwischen eigenständigem Handeln und gesetzlicher Betreuung“ – zu diesem Thema tragen sich die Akteure der Gemeinden/Städte beim jährlichen Fachaustausch Anfang Oktober. Zu Gast waren sie in der Gemeinde Unterhaching, Bürgermeister Wolfgang Panzer freute sich über die Möglichkeit des regen Austauschs zwischen den Gemeinden/Städten. Referenten waren Nadine Plath vom Sozialpsychiatrischen Dienst München-Land Süd (SpDi) und der Leiter des Betreuungsgerichts Konrad Veitenhansl.

Ein Betreuungsverfahren kommt ins Spiel, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Meistens wird eine Betreuung von Angehörigen, Kliniken oder Sozialämtern angeregt. Dort wird geprüft, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen – besonders wichtig ist dabei die Subsidiarität, also die Frage, ob die Unterstützung nicht auch durch Angehörige oder andere Hilfen gewährleistet werden kann.

Grundlegend ist die Bereitschaft des Betroffenen, sich unterstützen zu lassen. Die gesetzliche Betreuung leidet jedoch immer noch unter dem Vorurteil, dass sie einer Entmündigung gleichkomme. Tatsächlich ist die gesetzliche Betreuung jedoch genau geregelt und bezieht sich nur auf klar definierte Lebensbereiche, wie beispielsweise die Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten, ein häufiges Betreuungsfeld. Gesetzliche Betreuer*innen können in schwierigen Lebenslagen essenzielle Unterstützung leisten – sei es bei drohendem Wohnungsverlust, der Schuldenregulierung oder der Beantragung von Sozialleistungen oder anderen Anträgen bei Behörden.

Nadine Plath vom SpDi leistet dagegen ein äußerst niedrigschwelliges Angebot. Fast jeder zweite Betroffene im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe hat in irgendeiner Form psychische Probleme. Hier steht der SpDi beratend und begleitend bei. Der SpDi ist für 16 Gemeinden im südlichen Landkreis München zuständig. Zu den Angeboten des SpDi gehören Beratungen, betreutes Wohnen und die Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Veranstaltung in Unterhaching zeigte, wie wichtig eine gut organisierte gesetzliche Betreuung ist – als Hilfsangebot, nicht als Bevormundung. Mit den Herausforderungen, vor denen das Betreuungssystem steht, allen voran dem Mangel an professionellen Betreuer*innen, kann nur durch das Zusammenspiel von ehrenamtlichem Engagement, professioneller Betreuung und der Unterstützung durch Dienste wie den SpDi entgegengewirkt werden.

11.11.2024

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Weiter „gemeinsam, nicht einsam“: AWO Kreisverband München-Land e.V. übernimmt Begegnungszentrum für Senioren in Unterschleißheim

Ab Januar 2025 hat das AWO-Begegnungszentrum für Senioren in Unterschleißheim mit dem AWO Kreisverband München-Land e.V. einen neuen Träger. „Wir freuen uns sehr, ab 2025 für die Stadt Unterschleißheim eine solch etablierte, hervorragend besuchte und gut vernetzte Einrichtung betreiben zu dürfen.“ so Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung SozialService beim Kreisverband. Zuvor war die Einrichtung vom AWO Bezirksverband Oberbayern e.V. betrieben worden.

„Für uns ist es selbstverständlich, das bewährte Programm weiterzuführen und zu unterstützen. Aber natürlich sind wir auch für Neuerungen offen“, erklärt Sonntag. „Wir möchten nah an den Bedarfen der älteren Generation dranbleiben und Einsamkeit vorbeugen.“ Ganz nach dem Motto des AWO-Begegnungszentrums: „Gemeinsam, nicht einsam!“

Öffnungszeiten des AWO-Begegnungszentrums für Senioren: 

Montag bis Freitag von 8.30 – 16.45 Uhr
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.00 – 16.00 Uhr
Weitere Infos und das aktuelles Programm finden Sie hier:

Weitere Infos und das aktuelles Programm finden Sie unter Sozialservice/Begegnungszentrum für Senioren

16.10.2024

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Wiedereröffnung: Klawotte Unterschleißheim öffnet am 8. Oktober in der Bezirksstraße 21

Die Klawotte Unterschleißheim ist umgezogen und öffnet am 8. Oktober 2024 wieder für den Publikumsverkehr: Die neue Adresse ist die Bezirksstraße 21. Wer sich für den Herbst und Winter einkleiden möchte, kann dies dann wieder preiswert in der Klawotte tun. Jede*r ist willkommen. Auch Spenden werden wieder angenommen – bis zu zwei Kisten pro Person können abgegeben werden.

Anstehende Termine in der Klawotte Unterschleißheim:

8.10.: Wiedereröffnung der Klawotte für alle, Spendenannahme wieder möglich

8.11.: Offizielle Wiedereröffnungsfeier mit geladenen Gästen aus Presse und Gemeinde

Die Klawotte-Leitung Gabi Schmid-Scherr und Angelika Martin, Fachbereichsleitung vom AWO Kreisverband München-Land e. V., sind dankbar für zehn bewegte Jahre voller ehrenamtlichen Engagements am alten Standort und freuen sich auf eine neue Ära in der Bezirksstraße. „Großer Dank geht an alle, die uns bei der Standort-Suche unterstützt haben und vor allem an die Ehrenamtlichen, deren außerordentliche Unterstützung es ermöglicht hat, den Umzug so schnell, effektiv und reibungslos abzuwickeln.“ so Angelika Martin. 

Informationen zur wiedereröffneten AWO Klawotte in Unterschleißheim: 

Leitung: Gabi Schmid-Scherr
Bezirksstraße 21
85716 Unterschleißheim 

Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 9-13 und 14-17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 9-13 Uhr und 14-17 Uhr
Am Donnerstag-Nachmittag keine Spendenannahme! Freitag 14-17 Uhr
3. Samstag im Monat 10-13 Uhr

26.09.2024

  • Weitere Informationen zur AWO Klawotte:

    Die Klawotte Unterschleißheim ist die dritte Klawotte, die der AWO Kreisverband im Landkreis München und Starnberg betreibt. Seit Juli 2013 zieht der Laden in Unterschleißheim Menschen an, die sich in entspannter Atmosphäre günstig einkleiden und beim Einkaufen auch Gutes tun wollen. Die Klawotten leisten einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und regionaler, sozialer Unterstützung. Sie sind ein Ort der Begegnung für alle Generationen und Gesellschaftsschichten. In der Klawotte kann jeder einkaufen!

  • Weitere Informationen

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Sensibilisierung für die Lebenssituation zugewanderter Menschen: Zeigen Sie „Land der Kulturen“!

„Land der Kulturen“ ist eine von geflüchteten Menschen konzipierte Ausstellung. Der Kreisverband AWO München-Land e.V. stellt die interaktive Schau ab sofort Schulen, Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen im Landkreis zur Verfügung.
Ziel dieser Ausstellung ist es, Besucher*innen auf die herausfordernde Situation neuzugewanderter Mitbürger*innen aufmerksam zu machen. Anhand konkreter Beispiele aus dem Alltag wird aufgezeigt, wie schwierig es sein kann, sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden.

An neun Stationen können Interessierte spielerisch ausprobieren, wie es sich anfühlt, plötzlich selbst fremd zu sein, die Sprache und die Kultur nicht zu verstehen und sich trotzdem zurechtfinden zu müssen. Wie ist es zum Beispiel, wenn der U-Bahn-Plan plötzlich in arabischer Sprache ist? „Ein Perspektivenwechsel, der spielerisch die Augen für die Situation geflüchteter Menschen öffnet“, sagt Maximilian Stelzer von den Jugendmigrationsdiensten der AWO München-Land. „Der Rollentausch soll helfen, Berührungsängste, Vorurteile und Ungeduld zu überwinden“, erklärt Stelzer weiter.

17.09.2024

  • Weitere Informationen zur Ausstellung

    Der AWO Kreisverband München-Land e.V. ist im Besitz dieser Ausstellung und die interessierten Besucher*innen werden von Mitarbeiter*innen der AWO betreut.

    Haben Sie Interesse, die Ausstellung zu zeigen? Dann melden Sie sich bitte bei Wendelin Wupperman (JMD Jugendmigrationsdienste München-Land)
    per Tel.: 01577-5351031 oder ‚
    E-Mail: wendelin.wupperman@awo-kvmucl.de

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Bayerische Demenzwoche: AWO informiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Gerät ein Mensch plötzlich in eine gesundheitliche Notsituation, ist nicht automatisch der Lebens- bzw. Ehepartner oder die Lebens- bzw. Ehepartnerin mit den wichtigsten Anliegen betreut. Wer hier keine Vorsorgevollmacht hat, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Was in diesem konkreten Fall im Vorfeld zu tun ist, unter anderem darüber informiert der AWO Betreuungsverein im Rahmen der bayerischen Demenzwoche vom 20. bis 29. September 2024. Heute leben in Bayern mehr als 270.000 Betroffene, laut Prognose werden es 2040 380.000 Menschen sein, die demenzielle Symptome zeigen. Das Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.

„Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her“, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService beim Kreisverband München-Land e.V. Deswegen beteiligt sich der SozialService mit zwei Infoständen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 – Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Die Termine sind:

• am 24. September, 9 bis 12 Uhr, in der Klawotte Ottobrunn in der Putzbrunner Straße 52 

• am 27. September, 10 bis 13 Uhr, in der Klawotte Martinsried in der Einsteinstraße 1 

Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.

Hintergrundinformationen: „Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Alter wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben. Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer

  • Betreuungsverfügung
  •  Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins. Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.

Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei. Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de

16.09.2024

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AWO Wohnungsnotfallhilfe – Workshop stärkt die gemeinsame Wohnungslosenberatung in den Kommunen

Landkreis – Die Rechtslage in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit wird immer komplexer. Die Mitarbeiter*innen in den Rathäusern werden von Fragen überrollt.

Wer ist örtlich für den Obdachlosen zuständig? Was sind die neuesten Bestimmungen zum Familiennachzug? Was sind die Besonderheiten in Hinblick auf Flüchtlinge aus der Ukraine?  Was tun, wenn der Wohnungslose psychisch krank ist? Was immer häufiger der Fall ist.

Die AWO Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis München will bei der Klärung dieser Fragen unterstützen. Regelmäßig lädt sie deshalb die Mitarbeiter*innen der Gemeinde und Städte im Wohnungslosenberatungs-Verbund Süd-West-Nord zu Workshops ein. Gerne gesehener Referent ist Dr. Eugen Ehmann, Regierungspräsident von Unterfranken und Experte für die Rechtsfragen von Wohnungslosigkeit in Kommunen. Beim Treffen in der Gemeinde Grünwald informierte und diskutierte er mit 34 Teilnehmer*innen aus 17 Gemeinden des Landkreises. Mit dabei waren auch Vertreter des Landratsamts sowie Jörn M. Scheuermann von der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München/Oberbayern.

Grünwalds Bürgermeister Jan Neusiedl stellte für das Treffen den Bürgersaal zur Verfügung. Seit 17 Jahren arbeite seine Gemeinde mit der AWO in Fragen der Wohnungslosigkeit und Zwangsräumung eng zusammen, sagte er. Eine Kooperation, die sich bewährt habe. „Gemeinsam konnten viele Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden“, lobte Neusiedl. Gerne habe er für den Erfahrungsaustausch deshalb die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Soziale Not gebe es auch in einem der reichsten Landkreise Deutschlands, stellte AWO Vorstand Michael Germayer fest. Die könnten die Gemeinden und die AWO als Sozialverband nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit lösen, so Germayer. Deshalb sei dieser Fachaustausch so wichtig.

„Da, wo der Wohlstand hoch ist, ist auch die Fallhöhe hoch“, stellte Ehmann eingangs fest. Den Schwerpunkt seines Referats legte er auf zwei Phänomene, die auch die Mitarbeiter*innen der Gemeinden beschäftigt:

  • Die zunehmende Zahl von psychisch Kranken; die Zahl diagnostizierter Erkrankungen steige seit 2022 rapide an.
  • Darüber hinaus verschärfe der Familiennachzug die Situation in den Gemeinden.

Die sachliche Zuständigkeit für psychisch Kranke wurde neu geregelt. Ehmann empfahl die Krisendienste der Bezirke als Anlaufstelle in akuten Notsituationen. Sie seien neu und funktionierten erstaunlich gut.

Familiennachzug sei ein spezielles Problem, denn die Gemeinden hätten keinen Einfluss darauf, ob diesem zugestimmt werde oder nicht, sagte Ehmann. Sie seien lediglich für die Unterbringung verantwortlich. Für die Lösung dieses Problems empfiehlt Ehmann den Gemeinden eine enge Kooperation.

Fragen wirft immer wieder auch der Status der Ukraine-Flüchtlinge auf. Während sie bis Juni 2022 den gleichen Status wie Asylbewerber hatten, erhalten sie nun Bürgergeld und müssen deshalb nicht grundsätzlich untergebracht werden.

Das größte Problem der Helfer selbst: Die Wohnungsprobleme steigen rapide an. „Im Gegenzug wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen für die Wohnungsnotfallhilfe zu finden“, sagt Stefan Waller, Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe. Derzeit sucht er Mitarbeiter*innen für die präventive Arbeit, die Wohnungslosenberatung und das Unterstützte Wohnen. Drei Fachberater*innen sind in den Gemeinden derzeit im Einsatz.

09.07.2024

Blick in den Jahresbericht des AWO SozialService – Messie-Syndrom heißt die neue Herausforderung für die Wohnungsnotfallhilfe

Landkreis – Seit August 2007 ist die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) für die Bürger*innen im Landkreis München im Einsatz. 46 329 Personen ließen sich bis heute in Mietfragen beraten. Allein im vergangenen Jahr waren es 2443 Bürger, darunter 307 Kinder, die das Angebot in Anspruch genommen haben.

Im Vergleich zum Jahr 2013 hat sich die Zahl der Räumungsklagen von 257 auf 97 und bei den Kündigungen von 278 auf 190 verringert. Der Landkreis arbeitet deutlich vernetzter, um für die Betroffenen Lösungswege zu finden. Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen Wohnungsnotfallhilfe, Schuldnerberatung, Betreuungsstelle und dem Außendienst des Landratsamtes ist enger und noch effektiver geworden. Die Beratung in digitaler Form nimmt mittlerweile fast dreiviertel der Fallzahlen ein. Die Schwerpunkte und das Ziel der präventiven Arbeit ist und bleibt der Erhalt des Wohnraums.

In der Wohnungslosenberatung ist hingegen im Jahr 2023 ein negativer Rekordwert zu verzeichnen: 351 Personen, darunter 114 Kinder, mussten in Unterbringungen eingewiesen werden. Waren es vor zehn Jahren noch 50 Personen, davon 11 Kinder, ist allein die Zahl der Kinder immens gestiegen. Nur als einen kleinen Trost angesichts dieser Entwicklung wertet die AWO Wohnungsnotfallhilfe die Tatsache, dass 34 Prozent der Wohnungslosen 2023 durch Beratung die Unterkünfte wieder verlassen konnten.

Die Zahl derer, die trotz eines eigenen Einkommens/Rente/zusätzlicher Leistungen wohnungslos wurden, liegt weiter hoch: bei 41 Prozent.

Jetzt auch Hilfe bei Messie-Syndrom

Im Bereich ihrer präventiven Arbeit startet die AWO Wohnungsnotfallhilfe 2024 das Modellprojekt „wohnen+ Messie-Syndrom in der Wohnungsnotfallhilfe“ mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Denn die Verwahrlosung der Wohnung oder Überfrachtung mit gesammeltem Material kann zur Auflösung des Mietvertrages führen. Das Messie-Syndrom gehört zu den Zwangsstörungen. „Angebote zur Therapie und Heilung haben wir nicht“, sagt Wegido von Wedel vom H-Team München, der die Wohnungsnotfallhilfe beim Aufbau des Angebots unterstützt. Es sei, so Wedel, eine Herausforderung, diesen Menschen zu helfen, weil sie das Angebot anfangs als Bedrohung empfinden. „Es ist vergleichbar mit dem Versuch, Suchtkranken zu helfen, indem man ihnen das Suchtmittel entzieht“, sagt Wedel. Erst wenn es gelinge, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, kann das Entrümpeln in Angriff genommen werden.  „Man muss sich stets bewusst machen, dass es sich um ein Krankheitsbild handelt“, sagt Conny von Reinhardsstoettner, die für die AWO die Messie-Beratung übernommen hat und sich auf die Herausforderung freut.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Mitarbeiter*innen der Schuldner- und Insolvenzberatung sind gefragt. 238 Beratungen wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, hinzu kommen 133, die bei der Datenerhebung noch am Laufen waren. Bei der Insolvenzberatung waren es 95 abgeschlossene Beratungen und 51 noch laufende.

Vor allem die hohen Mieten belasten die Budgetplanung der Verbraucher. Immense Stromnachzahlungen, die sich in Folge der teils monatelangen Aussetzung der Abschlagszahlungen ergeben haben, hatten erhebliche Auswirklungen. Manche Schuldner konnten wegen der Nachzahlung ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken.

Im laufenden Jahr sind eine Reihe von Präventionsprojekte geplant, vor allem für Kinder und Jugendliche an den Schulen im Landkreis.

Alte Apotheke etabliert sich

Seit Frühjahr 2023 ist das AWO Familienzentrum Alte Apotheke in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zentrale Anlaufstelle und Treffpunkt sowohl für Kinder, Familien aber auch Alleinlebende – unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft. Das Programm ist bunt wie die Lebenswelt der Besucher. Der inklusive Cafétreff, Eltern-Kind-Gruppen, Basar, offener Handarbeitstreff, Yoga, Lesungen und vieles mehr sorgen für Information und Unterhaltung.

Die Alte Apotheke ist auch die Heimat der Zwergerlstube. Hier finden Familien Unterstützung, Information und Beratung.

Alle Informationen sind im beiliegenden Jahresbericht des AWO SozialService zu finden oder auf der Homepage www.awo-kvmucl.de

18.04.2024

Raus aus den Miesen – Wenn Überschuldung droht, ist die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) bester Ansprechpartner

Landkreis – Lebensmittel, Energie, Mieten. Alles wird teurer, teilweise in atemberaubendem Tempo. Konsequenz: Immer mehr Menschen sind von Überschuldung bedroht. Hier hilft die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) im Landkreis München. Ihre Mission: Die Mitarbeiter*innen lindern nicht nur Symptome, sondern behandeln die Wurzeln der finanziellen Not mit Empathie und Zeit.

Überschuldung entwickelt sich oft schleichend, und es fällt schwer, um Unterstützung zu bitten. Hier setzt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung an. Im Landkreis München, in dem das Leben besonders teuer ist, offerieren wir umfassende und kostenlose Beratungen. Das Angebot reicht von Geldspar-Tipps über die Analyse von Einkommen und Ausgaben bis zur Hilfe bei Vertragskündigungen und Versicherungsprüfungen. Falls eine Privatinsolvenz angemessen ist, werden die Klienten auch in diesem Fall begleitet und beraten.

Als soziale Beratungsstelle zeichnet sich die SIB durch ganzheitliche Betrachtung der Ratsuchenden aus. Sie hat nicht nur die Schulden, sondern die gesamten Lebensumstände und individuellen Bedürfnisse im Blick.

Die SIB, die es im Landkreis seit Januar 2021 gibt, hat bereits zahlreichen Menschen geholfen, den Weg zu finanzieller Stabilität zu finden. Sie ist für die Menschen da, die im Landkreis München leben und Hilfe benötigen. Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr unter Telefon 089 – 67 20 87 176 oder per Mail sib@awo-kvmucl.de. Beratungen finden in den Büros in der Balanstraße 55, 81541 München, statt. Oder ganz unkompliziert in der Telefonsprechstunde am Mittwoch von 16 bis 17 Uhr.

Im Internet ist die SIB unter www.awo-kvmucl.de -> „Sozialservice“ -> „Schuldner- und Insolvenzberatung“ zu finden. Dort finden Sie auch ein Verzeichnis der Gemeinden, die zu unserem Einzugsbereich gehören. Über die Schuldnerberatung hinaus klärt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung schon im Vorfeld umfassend über Geld und Schulden auf. Diese Präventionsprojekte richten sich an Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit Migrationshintergrund. Beispielsweise geht es um verantwortungsvollen Umgang mit Geld, effektive Haushaltsplanung, das Verständnis von Verträgen, die Erkennung von Betrugsfallen und die Absicherung im Alter. Institutionen wie Schulen und Seniorenheime, die an einem kostenlosen Besuch interessiert sind, wenden sich an Viola Callegaro, viola.callegaro@awo-kvmucl.de, 089 – 67 20 87 151.

Rückfragen an:

Andrea Mayr und Andrea Schäufl,

089/67 20 87-176, sib@awo-kvmucl.de

10.04.2024

AWO Betreuungsverein unterstützt kostenlos auch ehrenamtliche Betreuer*innen

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. betreut Menschen, die nach einem Unfall, wegen Krankheit oder seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Derzeit werden von den AWO Mitarbeiter*innen im Landkreis 42 Personen betreut.

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. unterstützt aber auch ehrenamtliche Betreuer*innen wie zum Beispiel Petra F., die ihre demente Tante betreut. Erst die Unterstützung des Sozialverbandes macht diese Arbeit möglich, wie die Putzbrunnerin erklärt.

„Unsere Tante ist ein lieber Mensch und war immer für uns da“, sagt Petra F. Deshalb stand für sie auch schnell fest, dass sie die gesetzliche Betreuung der alleinstehenden 86-Jährigen ehrenamtlich übernehmen würde. Die Demenz-Erkrankung war immer weiter fortgeschritten. Schließlich wurde richterlich angeordnet, dass die alte Dame in einer beschützenden Einrichtung untergebracht werden sollte. Ihre Nichte wurde daraufhin zur Betreuerin bestellt.

„Keine leichte Aufgabe“, gibt Petra F. nach den ersten Monaten offen zu. Denn immer wieder ergaben sich wichtige Frage, deren Beantwortung sich durch das völlig überlastete Amtsgericht per Fax oder Brief oft monatelang hinzog. Wie zum Beispiel die Vermietung der Wohnung, nachdem die Tante in die beschützende Einrichtung umgezogen war. Frau F. kündigte die Vermietung beim Amtsgericht an. Danach dauerte es zwei Monate, bis das Amtsgericht in einem Brief den Mietvertrag anforderte. Noch einmal ein paar Wochen hat es sich dann hingezogen, bis der Vertrag abgenickt wurde. Petra F.: „Da hätte der Mieter doch längst einziehen wollen. Wir können ihn doch nicht wochenlang hinhalten, bis die offizielle Zustimmung kommt. Da springt doch jeder irgendwann ab.“

Als ihre Rettung bezeichnet sie deshalb den AWO Betreuungsverein für den Landkreis München. Ihm hat sich die ehrenamtliche Betreuerin angeschlossen. „Wenn ich eine Frage habe, wende ich mich an die AWO Mitarbeiterinnen. Die melden sich zeitnah zurück“, freut sich Frau F. Im persönlichen Gespräch können die Probleme erörtert und meist auch gelöst werden. Als besonders wertvoll bezeichnet sie die Fortbildungsangebote. Mit dem dort erworbenen Wissen falle es ihr leichter, auf die Fragen, die sich durch die Betreuung ergeben, zu reagieren. Die Schulungen, die immer wieder stattfinden, bieten außerdem die Chance, sich mit anderen ehrenamtlich tätigen Betreuer*innen zu vernetzen und auszutauschen.

„Wenn man mit den Fragen allein gelassen wird, dann gibt man irgendwann auf“, sagt Petra F. Doch mit der Unterstützung durch den AWO Betreuungsverein fühlt sie sich in ihrer ehrenamtlichen Arbeit gestärkt. F.: „Mit Hilfe der AWO schaffe ich es, mich zusammen mit meiner Familie um unsere Tante zu kümmern. Den Berufsbetreuer würde sie vielleicht einmal im Jahr sehen, wie ich aus meiner Arbeit als Altenpflegerin weiß. Wir besuchen sie oft zweimal in der Woche in der beschützenden Einrichtung und sind bemüht, in ihrem Sinne zu handeln.“

Weitere Informationen zur wohnortnahen Beratung für ehrenamtliche Angehörigenbetreuer im Landkreis München sowie die Anmeldung zu den Fortbildungen sind zu finden unter: /sozialservice-uebersicht/betreuungsverein

Auch vor Ort gibt es individuelle Beratung bzw. Information zu folgenden Themen:

■ Vorsorgevollmacht

■ Betreuungsrecht

■ Ehegattennotvertretungsrecht

■ Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung

Kontakt: AWO Betreuungsverein, Balanstraße 55, 81541 München

Tel.: 089/40 28 79 722 email: betreuungsverein@awo-kvmucl.de

07.03.2024