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Schlagwort: #SCHULDNER-INSOLVENZBERATUNG

SozialService

Neue Schuldenfallen durch „Jetzt kaufen, später zahlen“ – AWO Schuldner- und Insolvenzberatung warnt vor Klarna und PayPal

Digitale Bezahldienste wie Klarna und PayPal bieten zunehmend „Später-bezahlen“-Funktionen an, die vor allem junge Menschen in Schuldenfallen locken. Die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) der AWO München-Land warnt eindringlich vor den Risiken dieser Zahlungsdienste und appelliert an Verbraucher*innen, ihre Kosten genau zu prüfen.

„Viele Nutzerinnen und Nutzer nehmen Klarna und PayPal nicht als Banken wahr, sondern eher als einfache Bezahlfunktionen. Dabei schließen sie in Wirklichkeit Kredite ab“, erklärt Hermann Riedel von der SIB. Dadurch entstehe häufig ein falscher Eindruck über die tatsächlichen Ausgaben, der schnell zu finanziellen Problemen führen könne.

Die angebotene „Jetzt kaufen, später zahlen“-Option fördere zudem eine gefährliche Haltung: „Gerade junge Menschen wollen heute alles sofort haben. Niedrige Monatsraten wirken verlockend, doch in der Summe werden die Kosten oft erheblich teurer.“

Im Unterschied zu klassischen Bankkrediten fehlen bei Klarna und PayPal umfangreiche Bonitätsprüfungen und persönliche Beratung. „Die Hemmschwelle für Schulden ist hier deutlich niedriger. Die Folgen sind Mahnverfahren, negative Schufa-Einträge und erhebliche finanzielle Nachteile, die junge Menschen oft unterschätzen“, sagt Riedel.

Junge Erwachsene besonders häufig betroffen
Besonders betroffen sind junge Erwachsene: „Viele beginnen schon vor dem 20. Lebensjahr, Ratenzahlungen über diese Dienste zu nutzen. Kleine Beträge summieren sich schnell zu fünfstelligen Forderungen, die mit dem Einkommen nicht mehr zu stemmen sind.“ Die Schuldner- und Insolvenzberatung schätzt, dass rund zehn Prozent der Ratsuchenden Probleme mit Klarna oder PayPal haben.

Stärker in den Fokus nehmen: Präventionsarbeit an Schulen
Die AWO fordert daher mehr Präventionsarbeit, insbesondere an Schulen, um junge Menschen frühzeitig über die Risiken digitaler Zahlungsdienste aufzuklären. Ab Herbst ist geplant, dieses Engagement verstärkt in Schulen einzubringen – entsprechende Konzepte befinden sich derzeit in Vorbereitung. Zudem empfiehlt sie Betroffenen, Ausgaben genau zu überwachen und bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

22.07.2025

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AWO Schuldner- und Insolvenzberatung jetzt mit offener Sprechstunde für Privatpersonen aus dem Landkreis München

Die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) des AWO Kreisverbands München-Land weitet ihr Angebot aus: Ab sofort können Ratsuchende die Beratung auch im Rahmen einer offenen Sprechstunde in Anspruch nehmen – ganz ohne Termin, jeden Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr. Damit schafft die AWO gemeinsam mit der Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V. ein noch niederschwelligeres Angebot für Bürger*innen in finanziellen Schwierigkeiten. Ziel ist es, Menschen, die durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder andere Lebensumstände in eine finanzielle Notlage geraten sind, frühzeitig und unbürokratisch zu unterstützen. Auch bietet die SIB unverbindliche Informationen rund um das Thema Schuldenvermeidung.

Verschuldung kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Bildungsstand oder sozialem Umfeld. Die Ursachen sind vielfältig, oft kommt eins zum anderen. Umso wichtiger ist es, betroffenen Menschen eine offene Tür zu bieten, bevor oder wenn die finanzielle Belastung zu groß wird. „Gerade bei finanziellen Problemen ist der Schritt zur Vereinbarung eines Beratungstermins oft zu groß“, erklärt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung beim AWO SozialService. „Mit der offenen Sprechstunde wollen wir Barrieren abbauen und signalisieren: Sie sind nicht allein – und Hilfe ist möglich.“

Beratung ohne Termin, vertraulich und kostenlos
Die offene Sprechstunde richtet sich an Privatpersonen aus dem Landkreis München und findet ab sofort jeden Donnerstag von 14 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverbands in der Balanstraße 55 / EG in München statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Damit ausreichend Zeit für Ihr Anliegen bleibt, ist ein Beginn der Sprechstunde spätestens um 16 Uhr möglich. Die Beratungen sind vertraulich, unterliegen der Schweigepflicht und sind für die Ratsuchenden kostenfrei.

Weitere Infos zur Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung und allen anderen Angeboten des SozialService des AWO Kreisverbands München-Land gibt es im soeben erschienenen Jahresbericht einzusehen.

Info Aktionswoche
Vom 2. bis 6. Juni 2025 findet die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ statt, veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).

02.06.2025

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Raus aus den Miesen – Wenn Überschuldung droht, ist die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) bester Ansprechpartner

Landkreis – Lebensmittel, Energie, Mieten. Alles wird teurer, teilweise in atemberaubendem Tempo. Konsequenz: Immer mehr Menschen sind von Überschuldung bedroht. Hier hilft die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) im Landkreis München. Ihre Mission: Die Mitarbeiter*innen lindern nicht nur Symptome, sondern behandeln die Wurzeln der finanziellen Not mit Empathie und Zeit.

Überschuldung entwickelt sich oft schleichend, und es fällt schwer, um Unterstützung zu bitten. Hier setzt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung an. Im Landkreis München, in dem das Leben besonders teuer ist, offerieren wir umfassende und kostenlose Beratungen. Das Angebot reicht von Geldspar-Tipps über die Analyse von Einkommen und Ausgaben bis zur Hilfe bei Vertragskündigungen und Versicherungsprüfungen. Falls eine Privatinsolvenz angemessen ist, werden die Klienten auch in diesem Fall begleitet und beraten.

Als soziale Beratungsstelle zeichnet sich die SIB durch ganzheitliche Betrachtung der Ratsuchenden aus. Sie hat nicht nur die Schulden, sondern die gesamten Lebensumstände und individuellen Bedürfnisse im Blick.

Die SIB, die es im Landkreis seit Januar 2021 gibt, hat bereits zahlreichen Menschen geholfen, den Weg zu finanzieller Stabilität zu finden. Sie ist für die Menschen da, die im Landkreis München leben und Hilfe benötigen. Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr unter Telefon 089 – 67 20 87 176 oder per Mail sib@awo-kvmucl.de. Beratungen finden in den Büros in der Balanstraße 55, 81541 München, statt. Oder ganz unkompliziert in der Telefonsprechstunde am Mittwoch von 16 bis 17 Uhr.

Im Internet ist die SIB unter www.awo-kvmucl.de -> „Sozialservice“ -> „Schuldner- und Insolvenzberatung“ zu finden. Dort finden Sie auch ein Verzeichnis der Gemeinden, die zu unserem Einzugsbereich gehören. Über die Schuldnerberatung hinaus klärt die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung schon im Vorfeld umfassend über Geld und Schulden auf. Diese Präventionsprojekte richten sich an Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit Migrationshintergrund. Beispielsweise geht es um verantwortungsvollen Umgang mit Geld, effektive Haushaltsplanung, das Verständnis von Verträgen, die Erkennung von Betrugsfallen und die Absicherung im Alter. Institutionen wie Schulen und Seniorenheime, die an einem kostenlosen Besuch interessiert sind, wenden sich an Viola Callegaro, viola.callegaro@awo-kvmucl.de, 089 – 67 20 87 151.

Rückfragen an:

Andrea Mayr und Andrea Schäufl,

089/67 20 87-176, sib@awo-kvmucl.de

10.04.2024

Die AWO Schuldnerberatung warnt: Mit der Inflation steigt das Schuldenrisiko

Landkreis – „Was können wir uns noch leisten? – Überschuldungsrisiko Inflation“ – so lautet das Thema der Aktionswoche der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 12. bis 16. Juni 2023.

„Wir spüren alle deutlich, dass die Preise für Lebensmittel ebenso ansteigen wie die für Energie und Mieten“, sagt Stefanie Sonntag, Leitung der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung des Kreisverbands München-Land e.V. „Besonders hart trifft es Haushalte mit knappem Einkommen, die es schon vor dem Anstieg der Inflation kaum geschafft haben, über die Runden zu kommen. Für Bezieher*innen von Sozialleistungen wird es immer schwieriger.“

Wenn bereits deutlich mehr als ein Drittel des Einkommens für die Wohnungsmiete ausgegeben werden müsse, wie dies im Landkreis oftmals der Fall sei, seien die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten kaum mehr zu stemmen, ohne das Konto zu überziehen, sagt Sonntag. Hinzu kommt, dass der ohnehin schon teure Dispokredit noch kostspieliger wird. Aber gerade Haushalte mit knappem Einkommen müssen diesen viel häufiger nutzen. Ebenso wird es für manche Familie, die sich ein Eigenheim geleistet hat, ein böses Erwachen geben, wenn die Anschlussfinanzierung nach dem Auslaufen der Zinsbindung und der Neuverhandlung spürbar teurer wird.

„Betroffene bemühen sich, die Löcher zu stopfen. Aber auf die Beratungsstellen kommt zeitverzögert eine steigende Nachfrage zu“, sagt Sonntag. Das belegt die jüngste Umfrage der AG SBV. Der Beratungsbedarf wächst deutlich. Den Schuldnerberatungsstellen kommt als erste Anlaufstelle eine wichtige Funktion
in der Information der Menschen zu – hier kann über Ansprüche und Verfahrenswege
aufgeklärt und der Zugang zu existenzsichernden Leistungen aufgezeigt werden.

Erreichbarkeit der Behörden ist erforderlich

Die Hilfesuchenden ebenso wie die Beratenden sind zwingend auf
die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der zuständigen Behörde angewiesen. Wie eine
Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) belegt, sind viele Jobcenter in Folge der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen nach wie vor schlecht erreichbar. Beratungsprozesse und die Auszahlung von existenzsichernden Maßnahmen ziehen sich hin, Fristen können nicht eingehalten

werden. Und auch der Forderung nach einfachen, verständlichen und gebündelten Anträgen für die Betroffenen schließt sich die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung an.

Mehr Infos auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de/sozialservice-uebersicht/

Haben auch Sie festgestellt, dass Ihre monatlichen Ausgaben gestiegen sind? Mit dem Inflationsrechner können Sie Ihre persönliche Inflationsrate ausrechnen:

https://service.destatis.de/inflationsrechner/

07.06.2023

Die soziale Schuldnerberatung der AWO – mehr als eine Bereinigung der Schulden

Landkreis – Das Team der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung kuriert mehr als nur die Symptome – Seine Werkzeuge sind Zeit und Empathie – Ein Blick in den Arbeitsalltag

Mit den Schulden verhält es sich wie mit der Gesundheit: Bei Kopfschmerzen können wir eine Tablette nehmen oder wir versuchen zu klären, warum wir Schmerzen haben. Vielleicht brauchen wir nur mal wieder Ruhe oder einen langen Spaziergang an der frischen Luft. Die Tablette dient der schnellen Beseitigung des Symptoms, aber die Wahrscheinlichkeit, dass bald wieder Kopfschmerzen auftreten, bleibt. Nach den Ursachen sucht auch die soziale Schuldnerberatung: Uns, dem Team der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung, geht es bei der Beratung um mehr als nur um die Beseitigung der Symptome.

Eine Überschuldungssituation entsteht nicht über Nacht. Sie entwickelt sich schleichend über eine lange Zeit. Betroffene versuchen oft lange, die Situation allein zu meistern und Löcher mit geliehenem Geld zu stopfen. Um Hilfe bitten und sich Rat zu holen, heißt sich einzugestehen, dass man selbst nicht mehr weiter weiß. Und das kostet Überwindung.

Manch einer hatte vorher alles gut im Griff, ist verheiratet, hat Kinder, lebt in einer gesicherten Wohnsituation, verfügt über ein gutes Einkommen. Dann die Trennung – sie ist neben Krankheit und Arbeitslosigkeit einer der Hauptgründe, warum Menschen in die Überschuldung geraten. Zusätzlich brachte in den vergangenen beiden Jahren Corona viele Menschen in Kurzarbeit und gingen Nebenjobs in der Gastronomie oder anderen Branchen verloren.

Die Gründe für eine Überschuldung sind vielfältig – kein Fall gleicht dem anderen, wissen wir als Team der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung aus Erfahrung. Genaues Hinschauen ist gefragt. Die Situation kann auch psychische Ursachen haben. Steckt hinter den hohen Versandhausschulden eine Kaufsucht? Es gibt Fälle, in denen der Lebenspartner zum Beispiel an einer Alkoholsucht leidet und das Geld „vertrinkt“. Die komplexe Lebenssituation, die zu den Schulden führte, kann oft nicht in einem Gesprächstermin erfasst werden. Erst muss sich ein Vertrauensverhältnis zwischen dem in Not Geratenen und uns als Berater*innen entwickeln.

Flüchtlingen und Asylsuchenden ist aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse der Umgang mit Behördenschreiben und unserem Finanzsystem zusätzlich erschwert. Häufig nehmen die Menschen bei ihrer Ankunft aus Unwissenheit Kredite auf und schließen überteuerte Verträge ab. Fehlt dann noch die Arbeitserlaubnis, sind die ersten Schritte auf dem Weg in die Verschuldung bereits getan.

In einer teuren Region wie dem Landkreis München ist mit Eintritt ins Rentenalter das Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes oft zu niedrig. Hier können Anträge auf Hilfen gestellt werden. Aus Scham wird jedoch oft zu lange gewartet, sich Hilfe zu holen, und die Rückstände wachsen schnell an. Es fällt auf, dass gerade ältere Menschen einen erhöhten Redebedarf haben und Ansprache suchen. Zeit und Empathie sind hier wichtige Werkzeuge, die die soziale Schuldnerberatung von einer gewerblichen unterscheiden.

Als soziale Schuldnerberatung geben wir darüber hinaus auch Tipps, wo man Geld sparen kann. Wir prüfen die Einkommenssituation im Verhältnis zu den Ausgaben, zeigen, wie man ein Haushaltsbuch führt, helfen beim Kündigen von Verträgen und prüfen die Versicherungssituation.

Wir – das Team der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung des Kreisverbandes München Land e.V. – bieten eine umfassende, kostenfreie Beratung für alle Bürger*innen des Landkreis München. Unsere Berater*innen haben seit Anfang dieses Jahres über 180 Schuldnerberatungs- und mehr als 130 Insolvenzberatungsfälle (Stand 15.06.2022) bearbeitet.

Gerne bieten wir Landkreisbürger*innen mit Schulden die Chance, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Sie erreichen uns unter Mo – Do von 9 – 17 Uhr und Fr von 9 – 14 Uhr unter Telefon 089 – 67 20 87 176 und per Mail sib@awo-kvmucl.de . Nutzen Sie unsere Telefonsprechstunde am Mittwoch von 16 – 17 Uhr. Im Internet finden Sie uns unter www.awo-kvmucl.de

15.06.2022

So schützen Sie das Geld mit einem Pfändungsschutzkonto

Am 1. Dezember 2021 tritt das sogenannte Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz in Kraft. Die Berater*innen der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München e.V. helfen Schuldner*innen, die damit verbundenen Vorteile geltend zu machen.

Landkreis – „Die neuen gesetzlichen Regelungen bringen große Vorteile für die Schuldner*innen, sind jedoch für den Laien schwer verständlich“, sagt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung AWO SozialService. Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung bietet deshalb zur Ausstellung von neuen P-Kontobescheinigungen, die ab dem 1. Dezember 2021 möglich ist,

Sonderberatungstermine am 06., 07. und 08. Dezember 2021 von 16 bis 20 Uhr; telefonische Anmeldung unter 089/672087-176 ist unbedingt erforderlich

Bereits seit dem Jahre 2010 gibt es das Pfändungsschutzkonto für überschuldete Menschen. Es sorgt dafür, dass trotz Schulden die notwendigen Ausgaben wie Miete und Lebenshaltungskosten bezahlt werden können.

Am 1. Dezember 2021 kommen wesentliche Verbesserungen hinzu. Schon bisher konnte die AWO Schuldnerberatungsstelle für den Landkreis München den Schuldner*innen eine Bescheinigung ausstellen, mit der sie ihren Grundfreibetrag auf dem Konto von derzeit monatlich 1.260 Euro erhöhen konnten, wenn zum Beispiel unterhaltsberechtigte Kinder oder ein Ehegatte bei ihnen lebten. In Zukunft ist es der AWO auch möglich, zum Beispiel Nachzahlungen des Jobcenters oder des Sozialamtes für mehrere Monate zu bescheinigen. Bisher mussten Schuldner*innen einen aufwändigen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Auch monatliche Zahlungen des Jobcenters oder Sozialamtes, die den Grundfreibetrag überschreiten, können jetzt unbürokratisch bei Vorlage des Bescheides bescheinigt werden.

Die Möglichkeit der Bescheinigung hat der Gesetzgeber auch für landesrechtliche Leistungen, wie zum Beispiel das bayerische Landespflegegeld, geschaffen. Wenn im Leistungsgesetz die Unpfändbarkeit festgelegt ist, können bei Vorlage des Bescheides auch diese Leistungen von der AWO Schuldnerberatung von der Pfändung freigestellt werden.

Das Gesetz bietet weitere wesentliche Verbesserungen für Schuldner*innen. Ein bekanntes Beispiel ist der Dispositionskredit – kurz Dispo. Hat die Bank diesen gekündigt, zum Beispiel weil sich die Einkommenssituation durch Verlust der Arbeitsstelle verschlechtert hat, hatte der Kontoinhaber mit seinem überzogenen Konto große Probleme: Bisher durfte die Bank den eingehenden Lohn vollständig einbehalten, das heißt, dem/r Schuldner*in standen somit keinerlei Mittel für seinen/ihren Lebensunterhalt mehr zur Verfügung – im schlimmsten Fall wurde selbst die Miete nicht mehr an den Vermieter überwiesen. Ab 1. Dezember 2021 können Schuldner*innen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos auch bei Soll-Konten verlangen. Ihnen steht dann auf jeden Fall der pfändungsfreie Betrag ihres Einkommens (mindestens 1.260 Euro) zur Verfügung und damit können sie zum Beispiel die Miete an den Vermieter zahlen, um die Wohnung nicht zu gefährden.

Die Pfändung von Gemeinschaftskonten etwa von Ehepaaren verliert auch ab Anfang Dezember 2021 ihren Schrecken. Bisher war hier das Guthaben komplett verloren. In Zukunft können die Eheleute innerhalb eines Monats verlangen, dass das Kontoguthaben auf zwei neue Konten im Verhältnis 50:50 aufgeteilt wird. Das eine davon muss als Pfändungsschutzkonto geführt werden mit den entsprechenden Freibeträgen. Wenn der andere Ehegatte keine Schulden hat, kann er sein neues Konto als normales Zahlungskonto weiterführen und über das aufgeteilte Guthaben in voller Höhe verfügen.

01.12.2021

Gesucht: Ehrenamtliche Unterstützung für den AWO Betreuungsverein und die Schuldner- und Insolvenzberatung

Der AWO SozialService im Landkreis München e.V. sucht Menschen, die die Arbeit des Betreuungsvereins und der Schuldner- und Insolvenzberatung ehrenamtlich unterstützen.

Ehrenamtliche Arbeit ist nicht bezahlt, doch das soziale Engagement der Helfer*innen ist für alle wertvoll. Davon profitieren nicht nur die Menschen, die in einer schwierigen Situation Hilfe erhalten, sondern auch die Helfer*innen. Jungen Menschen kann ehrenamtliche Arbeit beispielsweise als Orientierung bei der Berufswahl helfen. Sie können in der Praxis ihre Kompetenzen entdecken und Erfahrungen sammeln. Ältere Menschen können ihre Berufs- und Lebenserfahrung zum Nutzen anderer weitergeben. Die ehrenamtlich gesammelten Impulse sind oft der „Kick“ für das eigene Leben.

Wer seine freie Zeit sinnvoll anderen zur Verfügung stellen möchte, ist als ehrenamtlicher Unterstützer im Team des AWO SozialService willkommen. Alle, die soziale Verantwortung übernehmen und sich für ihre Mitmenschen und das soziale Miteinander einsetzen möchten, haben viele Möglichkeiten aktiv zu werden. Die freiwillige Arbeit ist ein Beitrag, die Gesellschaft, in der wir leben, mitzugestalten und positiv zu verändern.

Nur ein Beispiel:

Ein ehemals Obdachloser ist mit der Unterstützung des AWO SozialService in einer Wohngruppe untergekommen. Er hat den Überblick über seine finanzielle Lage gewonnen und ist auf der Suche nach Arbeit. Mit all diesen Schritten ist sein Lebenswille zurückgekehrt. Um diese wiedergewonnene Motivation nicht zu verlieren, wäre jetzt ein ehrenamtliche*r Helfer*in gefragt, der ihm in Gesprächen und bei kleinen Ausflügen hilft, mit Optimismus in die Zukunft zu blicken und den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden.

„Wir suchen Menschen, die mithelfen, unserer professionellen Arbeit mit ehrenamtlichem Engagement zu langanhaltendem Erfolg zu verhelfen“, sagt Fachbereichsleitung Stefanie Sonntag. „Dabei ist punktuelles Engagement wie zum Beispiel die Begleitung zu einer Behörde ebenso wertvoll wie die längerfristige Betreuung von Menschen. Zu helfen kann das Leben verändern und führt zu mehr Zufriedenheit. Gerne berate ich Sie individuell zu den Möglichkeiten im AWO SozialService.“

Für weitere Fragen zum Ehrenamtlichen Engagement:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich SozialService
Balanstraße 55
\n81541 München
Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de

20.08.2021

 

„Verschuldung ist immer auch eine menschliche Katastrophe“ – Bei den AWO Berater*innen zählt „der Mensch hinter den Schulden“

Landkreis – Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. hat im rechten Moment ihre Beratungsarbeit gestartet. Denn seit Beginn der Corona- Pandemie hat sich die Nachfrage nach Schuldnerberatung immens erhöht. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 vom 7. bis 11. Juni 2021 appellieren die Berater*innen an die Betroffenen im Landkreis München, sich schnell kompetente Hilfe zu holen. In zwei Videoclips zeigen sie, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappen kann.

„Soziale Schuldnerberatung, wie die AWO sie im Landkreis seit Jahresbeginn anbietet, hat den gesamten Menschen und sein Umfeld im Blick. Das macht den Erfolg dieses Ansatzes aus“, sagt Fachbereichsleiterin Stefanie Sonntag. Verschuldung sei immer auch eine menschliche Katastrophe. Sonntag: „Wir versuchen die finanziellen Probleme zu lösen, vergessen dabei aber nicht den Menschen, der hinter den Schulden steht, wie das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung es formuliert.“

Nach Schätzungen sind in Deutschland – auch in Folge der Corona-Pandemie – zwei Millionen Soloselbstständige und Freiberufler von Überschuldung bedroht. „Viele Existenzen sind finanziell prekär aufgestellt. Wir sprechen da mittlerweile nicht mehr nur über Empfänger von Grundsicherung und im Niedriglohnsektor Beschäftigte. Jetzt drohen auch Menschen in Verschuldung zu geraten, die es vorher niemals für möglich gehalten hätten“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das zeige, wie wichtig die Arbeit der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sei. „Die Kommunen sind auf dem richtigen Weg, gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen zu finanzieren.“ Das sei der für alle Beteiligten bessere Weg. „Jeder Verschuldete, dem frühzeitig geholfen wird, spart letztendlich den Kommunen Geld, zum Beispiel bei der Sozialhilfe“, sagt Katja Dörig.

Dörig begrüßt ausdrücklich die jüngste Reform des Insolvenzrechtes, nach der es möglich ist, nach drei Jahren eine Schuldenbefreiung zu erhalten. Doch nun seien weitere Reformen notwendig: „Die Speicherfristen von Schuldendaten bei Auskunfteien müssen deutlich kürzer werden. Dass bei der Schufa Schuldendaten weitere drei Jahre nach Ende des dreijährigen Insolvenzverfahrens gespeichert bleiben, erschwert ehemals Verschuldeten den Neustart, zum Beispiel die Wohnungssuche. Wohnen aber ist ein Menschenrecht, das Überschuldeten oder von Armut Bedrohten nicht vorenthalten werden darf.“

Anlässlich der Aktionswoche hat das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung zwei Videoclips veröffentlicht. Sie zeigen, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappt. Sie zeigen aber auch, wie man sich von Schulden befreien kann.

Hier der Link zu den Beiträgen: https://www.youtube.com/channel/UCTJ0mYL9QCTcbzrcfzF1anA

Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihr haben sich Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen.

02.06.2021

Raus aus den Schulden – Verkürzung der Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. weist darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen.

 

Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, dass sich der Klient einen Überblick über die Verschuldungssituation verschafft, über die zur Verfügung stehenden Einkünfte sowie die fixen und variablen Ausgaben.

Sollte eine Verbraucherinsolvenz der beste Weg aus der Verschuldung sein, bereiten die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen vor. Dieser ist zwingend vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführen. Die AWO hat als anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 der Insolvenzordnung die Möglichkeit, diesen durchzuführen.

„Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, erstellen wir die Antragsunterlagen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren und vertreten den Klienten bis zur Eröffnung des Verfahrens“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das Existenzminimum dürfe dem Klienten nicht genommen werden. Dörig: „Wenn man Lohn bezieht, richtet sich das, was zum Leben verbleibt, nach der Pfändungstabelle. Unter Umständen kann dieser Betrag erhöht werden, zum Beispiel dann, wenn hohe Miete zu zahlen ist oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.“

Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung rät:

 

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beratung durch die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei.

 

Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte seine Unterlagen über seine Gläubiger und die von diesen geltend gemachten Forderungen ordnen und vervollständigen. Der Klient

Sollte sich einen ehrlichen Überblick über Einkünfte und Ausgaben verschaffen und möglichst umgehend mit der Schuldner- und Insolvenzberatung Kontakt aufnehmen.

Kontakt zur AWO Schuldner- und Insolvenzberatung  

Balanstraße 55
\n81541 München

Telefon: 089/672087-176
Fax:  089/672087-178
Mail: sib@awo-kvmucl.de

Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde

Mehr Informationen auf /  unter SocialService.

12.03.2021

Schulden? Gelbe Briefe? Kontosperrung? Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung bietet Hilfe

Am 4. Januar 2021 startete die AWO in Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V. die Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) für den Landkreis München.

Landkreis – Immer mehr Menschen wachsen die finanziellen Probleme über den Kopf. Die Wohnung wird laufend teurer, die Kreditschulden sind hoch und das Konto ist ständig leer. Hinzu kommen die Belastungen durch Corona.

Seit Jahresbeginn 2021 bietet der AWO Kreisverband München-Land e.V. in Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V. seine Unterstützung an. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle steht allen Bürger*innen aus dem Landkreis München offen. Die Beratungsstelle, die am 4. Januar 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat, will überschuldete und verschuldete Familien oder Einzelpersonen gezielt unterstützen.

Sie berät und ergreift zusammen mit den Klienten auch alle erforderlichen Maßnahmen, um die Schulden zu regulieren, bis hin zum Insolvenzverfahren. Aber auch die psychosoziale Beratung, Krisenintervention und Stärkung der Persönlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe gehören zum Programm.

Wir bieten:

Persönliche Beratungsgespräche

Wir sind zur Terminvergabe von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, am Freitag von 9 bis 14 Uhr erreichbar.

Die Termine finden Montag bis Freitag statt.

Auf Wunsch können Abendtermine vereinbart werden.

Mittwochs bieten wir von 16 bis 18 Uhr eine Telefonsprechstunde an.

Telefon: 089/672087-176

Fax:  089/672087-178

Mail: sib@awo-kvmucl.de

Telefonsprechstunde

Einmal die Woche – mittwochs von 16 bis 18 Uhr – ist eine/ein Berater*in direkt zu sprechen. Unsere Telefonsprechstunde ist anonym und unverbindlich nutzbar.
Telefonsprechstunde-Hotline: 089/672087-176

Online-Beratung

Sie haben finanzielle Sorgen? Bekommen Sie gelbe Briefe vom Gericht? Wachsen Ihnen die Schulden über den Kopf? Verstehen Sie ein Schreiben eines Inkassobüros nicht?

Nutzen Sie die anonyme Hilfe unserer Online-Beratung und schicken ein Mail an: sib@awo-kvmucl.de

Ein/e Berater*in wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Enge Zusammenarbeit der Beratungsstellen

AWO Fachbereichsleitung Stefanie Sonntag rechnet von Beginn an mit einer hohen Nachfrage. Sonntag: „Durch die Corona- Pandemie haben sich für viele Menschen die finanziellen Herausforderungen noch verschärft bzw. verschärfen sich weiter. Hier wollen wir zielgerichtet und individuell unterstützen. Wir appellieren an die Menschen, sich rechtzeitig Hilfe zu holen!“ Auch die angekündigte Verkürzung der Laufzeit eines Insolvenzverfahrens auf nur noch drei Jahre wird für eine steigende Zahl von Ratsuchenden sorgen.

Die neun Mitarbeiter*innen der SIB arbeiten eng mit Ämtern, Gerichten, sozialen Diensten und Beratungsstellen wie der Schuldnerberatung der Caritas zusammen. Hinzu kommt die AWO-interne Kooperation unter anderem mit der Wohnungsnotfallhilfe. Denn wer Schulden hat, hat oftmals mehrere „Baustellen“ und läuft Gefahr, die Wohnung zu verlieren. Die enge Zusammenarbeit von Schuldnerberatung und Wohnungsnotfallhilfe als „AWO SozialService“ soll den Bürger*innen im Landkreis gezielt helfen.

„Wohnungsnotfallhilfe, Betreuungsverein, Migrationsberatung und Schuldner- und Insolvenzberatung – die enge Zusammenarbeit unter einem Dach als „AWO SozialService“ ist auch für uns Neuland, aber wir sehen darin eine sinnvolle, allen Gewinn bringende Strategie für den Landkreis“, sagt AWO Geschäftsführer Michael Germayer. Aufgrund von Kurzarbeit oder unerwartetem Arbeitsplatzverlust als Folge der Corona-Pandemie sei Hilfe bei vielschichtigen Problemen wichtiger denn je. Germayer: „Die staatlichen Hilfen federn so manche finanzielle Schieflage ab, aber eine Zunahme von Anfragen besorgter Bürger zeichnet sich schon jetzt ab. Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird zum richtigen Zeitpunkt zu einer wichtigen Anlaufstelle.“

Infos und Kontaktdaten auch unter www.awo-kvmucl.de seit 1. Januar 2021

 

 

 

Für Rückfragen und weitere Informationen:

Barbara Ettl / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

AWO Kreisverband München-Land e.V., Balanstraße 55

81541 München, Tel. 089 / 67 20 87 27, presse@awo-kvmucl.de

05.01.2021