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Kinder & Jugend

Autor: presse_jhp

Die AWO bietet an: Soziales Jahr als Testlauf für die Arbeitswelt oder für die berufliche Neuorientierung

Landkreis – Viele Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen stehen vor der Frage: Was kommt nach der Schule? Ehemals Selbständige oder Berufstätige suchen nach den Corona-Einschränkungen eine neue berufliche Perspektive. Ein Freiwilligendienst kann eine gute Alternative für alle sein, die sich sinnvoll engagieren und zugleich das Arbeitsfeld des Sozialbereichs kennenlernen wollen. Ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen bis 27 Jahre oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der allen Altersgruppen offensteht – in den Einrichtungen des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. können Menschen in den Berufsalltag eintauchen und Spaß dabei haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie und vieler Monate im Homeschooling stehen viele Absolventen vor der Frage, wie es weitergehen soll. „Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine Bildungs- und Orientierungszeit, die helfen kann, berufliche Perspektiven zu entwickeln“, sagt Michael Germayer, Vorstand des AWO Kreisverbands München-Land e.V. Germayer: „FSJ und BFD bieten interessierten Freiwilligen die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit soziale Berufsfelder kennenzulernen und dabei soziale, praktische und gesellschaftspolitische Kompetenzen zu erwerben.“ Zum Beispiel bei der praktischen Mithilfe in Kitas oder Mittagsbetreuungen, in der Wohnungsnotfallhilfe oder in den AWO Sozialkaufhäusern. Durch individuelle Begleitung werden die passenden Einsatzorte für jeden ausgewählt. Durch Bildungsangebote, insbesondere im FSJ, werden neue Kenntnisse erworben und individuelle Fähigkeiten entwickelt.

Im AWO Kreisverband München Land e.V. sind im Moment neun junge Mitarbeiter*innen als FSJler oder BFDler, wie sie kurz genannt werden, beschäftigt. Fünf davon absolvieren ihren Dienst als Freiwilliges Soziales Jahr in einer der 23 AWO Kitas im Landkreis München. Drei weitere machen dort den Bundesfreiwilligendienst, einer ist im AWO Sozialservice im Einsatz.

Einer von ihnen ist Lucas von Reinhardstoettner. Der 18-jährige Münchner war ein Jahr lang als BFDler im Kreisverband beschäftigt. „Ich hatte schon ein Schüler-Praktikum in der Wohnungsnotfallhilfe gemacht, dass mir großen Spaß gemacht hat. Ich wollte aber mehr wissen über den sozialen Bereich und habe mich deshalb um eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst beworben“, sagt Reinhardstoettner. Ein Jahr lang hatte er die Chance, sich in vielen Einrichtungen der AWO umzuschauen. Im Bereich Obdachlosigkeit genauso wie in der Schuldner- und Insolvenzberatung, den Klawotten, der Geschäftsstelle

bis hin zur Presseabteilung des Verbands. „Ich habe vieles gelernt. Besonders interessant war für mich der Blick hinter die Kulissen. Wenn man mit Klienten spricht und erlebt, wie deren Alltag aussieht und wie sie leben. Ich habe auch viel über mich selbst erfahren,  was meine Stärken sind und meine Schwächen. Im Zeitmanagement musste ich noch etwas lernen, aber dafür kann ich gut mit den Klienten.“

Auch sein Wissen bei digitalen Fragen stellte Reinhardstoettner unter Beweis. So war er engagiert bei der Sache, als die Informationen auf die Tablets zur Online-Wohnungssuche aufgespielt und den Klienten der Umgang mit dem Gerät erklärt werden musste. Außerdem hat er die Gestaltung des Instagram-Auftritts angestoßen. „Ich kann das BFD jedem ans Herz legen, der in den sozialen Bereich hineinschnuppern möchte“, sagt er. Sein nächstes Ziel ist die Fachoberschule, wo er das Abitur machen will.

Während des FSJ oder des BFD erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 429 Euro sowie einen Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 100 Euro. Außerdem sind die Freiwilligen sozialversichert. Start des Freiwilligendienstes ist in der Regel am 1. September eines Jahres. Spätere Eintrittstermine sind nach Absprache möglich. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Ob FSJ und BFD, ist in erster Linie eine Frage des Alters. Einzelheiten dazu sind im Internet zu finden www.awo-bayern.de/mitmachen/freiwilligendienst/

„Freiwilliges Engagement lohnt sich für Alle und ist gerade für die Engagierten ein großer persönlicher Gewinn: Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Bürgerschaftliches Engagement hat bei der AWO eine lange Tradition. Wir freuen uns, wenn junge Leute oder Leute aus ganz anderen Arbeitsbereichen frischen Wind in unsere Einrichtungen bringen“, sagt AWO Vorstand Dr. Gabriele Rössler. Die Freiwilligendienste stärkten nicht nur das Bewusstsein in der Gesellschaft für das bürgerschaftliche Engagement, sondern beeinflussten auch die Berufswahl oder die berufliche Neuorientierung.

Sie sind interessiert an einem Freiwilligendienst? Bewerbung an bewerbung@awo-kvmucl.de oder direkt an die AWO Einrichtung in der Nähe. Mehr Infos zum Kreisverband www.awo-kvmucl.de  

23.06.2021

Erste Gruppe schließt erfolgreich die Zertifizierung zum OGTS Koordinator ab

Trotz der Hindernisse aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte die Zertifizierung zum OGTS Koordinator für insgesamt 23 Teilnehmer*innen erfolgreich abgeschlossen werden. Seit dem Schuljahr 2020/21 ist eine pädagogische Ausbildung oder die Zertifizierung zum Koordinator*in in offenen Ganztagsangeboten (OGTS) für Leitungen verpflichtende Voraussetzung.

Angela Bengel, AWO Fachbereichsleitung Schulen, konzipierte die Zertifizierung, die von der Regierung anerkannt und genehmigt wurde. Der AWO Kreisverband München-Land e.V. konnte somit ihren internen Leitungen aus dem Bereich Ganztag und Mittagsbetreuung die Zertifizierung kostenlos anbieten. Aber auch externen Teilnehmer*innen konnten Plätze angeboten werden. Die Zertifizierung umfasst insgesamt 120 Stunden, die in Präsenzzeiten aber auch Eigenstudium zu erbringen sind. Verschiedene Kompetenzbereiche aus der Pädagogik, Koordinierung und Kommunikation wurden erarbeitet und bearbeitet.

Der Start war eigentlich für das Frühjahr 2020 geplant. „Corona hat uns jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Schulungen in Präsenz waren erst einmal nicht möglich“, sagt Angela Bengel. Somit wurde das Programm kurzerhand neu konzipiert. Aus der Präsenzveranstaltung wurde eine digitale Zertifizierung, die mit viel Engagement und Disziplin erfolgreich durchgeführt wurde.

Dazu gehörten Gruppenarbeiten in digitalen Gruppenchats und digitalen Besprechungsräumen, gemeinsames Erarbeiten von Dokumenten über Clouds, Vorlesungen in digitaler Form, mündliche Prüfungen online usw. „Wir haben aus den vielen Möglichkeiten, die uns die digitalen Formen bieten das Beste gemacht. Abschließend können wir sagen, dass dies geht und dadurch zusätzlich vieles Neues gelernt werden konnte“, sagt Angela Bengel.

Als qualifizierte und professionelle Ansprechperson vor Ort übernimmt der OGTS-Koordinator eine wichtige Stellung im Ganztag der Schulen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:

  • die Umsetzung des Ganztagsangebotes orientiert an den rechtlichen Vorgaben und den Bedarfen der Schule
  • die Übernahme koordinierender, organisatorischer und kommunikativer Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen
  • die Übernahme der Funktion der Teamleitung
  • und die pädagogische Ausgestaltung des Ganztags

Die Abschlussveranstaltung am 11. Juni 2021 hat „live“ stattgefunden. Und das war ein ganz besonderer Tag. Im Monopol Kino München hat sich die Gruppe den Film „Systemsprenger“ angeschaut und sich anschließend in einer Podiumsdiskussion über die Inhalte ausgetauscht.

Und dann endlich erhielten die 18 Teilnehmer*innen, die zur Feier gekommen waren,  das begehrte Zertifikat überreicht (siehe Foto). Angela Bengel: „Es war eine spannende und herausfordernde Zeit, die uns gezwungen hat, ideenreich an die Zertifizierung heranzugehen. Ich glaube das ist uns gelungen und dafür möchte ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein herzliches Dankeschön sagen.“

Die Planung für den neuen Kurs hat bereits begonnen. Losgehen soll es Ende 2021.

14.06.2021

„Verschuldung ist immer auch eine menschliche Katastrophe“ – Bei den AWO Berater*innen zählt „der Mensch hinter den Schulden“

Landkreis – Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. hat im rechten Moment ihre Beratungsarbeit gestartet. Denn seit Beginn der Corona- Pandemie hat sich die Nachfrage nach Schuldnerberatung immens erhöht. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 vom 7. bis 11. Juni 2021 appellieren die Berater*innen an die Betroffenen im Landkreis München, sich schnell kompetente Hilfe zu holen. In zwei Videoclips zeigen sie, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappen kann.

„Soziale Schuldnerberatung, wie die AWO sie im Landkreis seit Jahresbeginn anbietet, hat den gesamten Menschen und sein Umfeld im Blick. Das macht den Erfolg dieses Ansatzes aus“, sagt Fachbereichsleiterin Stefanie Sonntag. Verschuldung sei immer auch eine menschliche Katastrophe. Sonntag: „Wir versuchen die finanziellen Probleme zu lösen, vergessen dabei aber nicht den Menschen, der hinter den Schulden steht, wie das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung es formuliert.“

Nach Schätzungen sind in Deutschland – auch in Folge der Corona-Pandemie – zwei Millionen Soloselbstständige und Freiberufler von Überschuldung bedroht. „Viele Existenzen sind finanziell prekär aufgestellt. Wir sprechen da mittlerweile nicht mehr nur über Empfänger von Grundsicherung und im Niedriglohnsektor Beschäftigte. Jetzt drohen auch Menschen in Verschuldung zu geraten, die es vorher niemals für möglich gehalten hätten“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das zeige, wie wichtig die Arbeit der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sei. „Die Kommunen sind auf dem richtigen Weg, gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen zu finanzieren.“ Das sei der für alle Beteiligten bessere Weg. „Jeder Verschuldete, dem frühzeitig geholfen wird, spart letztendlich den Kommunen Geld, zum Beispiel bei der Sozialhilfe“, sagt Katja Dörig.

Dörig begrüßt ausdrücklich die jüngste Reform des Insolvenzrechtes, nach der es möglich ist, nach drei Jahren eine Schuldenbefreiung zu erhalten. Doch nun seien weitere Reformen notwendig: „Die Speicherfristen von Schuldendaten bei Auskunfteien müssen deutlich kürzer werden. Dass bei der Schufa Schuldendaten weitere drei Jahre nach Ende des dreijährigen Insolvenzverfahrens gespeichert bleiben, erschwert ehemals Verschuldeten den Neustart, zum Beispiel die Wohnungssuche. Wohnen aber ist ein Menschenrecht, das Überschuldeten oder von Armut Bedrohten nicht vorenthalten werden darf.“

Anlässlich der Aktionswoche hat das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung zwei Videoclips veröffentlicht. Sie zeigen, wie schnell die Schuldenfalle zuschnappt. Sie zeigen aber auch, wie man sich von Schulden befreien kann.

Hier der Link zu den Beiträgen: https://www.youtube.com/channel/UCTJ0mYL9QCTcbzrcfzF1anA

Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihr haben sich Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen.

02.06.2021

Gemeinsam stark – Corona-Nothilfefonds im Landkreis München

Landratsamt und Wohlfahrtsverbände richten Spendenkonto für schnelle und unbürokratische Hilfe in Corona bedingten Notlagen ein

 

Die Corona-Pandemie gefährdet längst nicht mehr nur unsere Gesundheit. Auch zahlreiche Existenzen sind bedroht. Bund und Freistaat haben zwar zur Abhilfe zahlreiche Gesetzesänderungen und Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, doch längst nicht alle in Not geratenen Menschen können diese Hilfen in Anspruch nehmen.

 

Unter dem Motto „Gemeinsam stark“ hat der Landkreis München deshalb zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden und Nachbarschaftshilfen den spendenfinanzierten Corona-Nothilfefonds ins Leben gerufen. Mit den Spendengeldern sind die Träger der freien Wohlfahrt in der Lage, unverschuldet in Not geratenen Landkreisbürgern schnell und unbürokratisch zu helfen.

 

„Ich bin den Wohlfahrtsverbänden und Nachbarschaftshilfen sehr dankbar, dass sie bereit waren, in einer spontanen und Träger übergreifenden Aktion initiativ zu werden und denjenigen in unserem Landkreis unter die Arme zu greifen, die die Pandemie besonders hart trifft, weil sie keine anderweitige Unterstützung erhalten“, lobt Landrat Christoph Göbel die Aktion.

 

Wohlfahrtsverbände prüfen und verteilen Spenden

Menschen mit Wohnsitz im Landkreis München, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, können per E-Mail (coronanothilfe-landkreismuenchen@web.de) oder einer ihnen bekannten Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände Unterstützung durch den Corona Nothilfefonds beantragen. Der zuständige Wohlfahrtsverband nimmt im Anschluss kurzfristig Kontakt zum Antragsteller auf, um jeden Fall individuell zu besprechen.

 

Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich durch die beteiligten Wohlfahrtsverbände und Träger, die auch die Bedürftigkeit der potenziellen Spendenempfänger prüfen. Die Spenden sind immer zweckgebunden, zum Beispiel für Reparaturen oder Geräte fürs Homeschooling. Empfänger müssen gegebenenfalls in der Lage sein, dies nachzuweisen.

 

Nicht nur finanzielle Unterstützung notwendig

Landrat Christoph Göbel setzt auch auf die Wirtschaftsstärke im Landkreis. Neben finanzieller Unterstützung, könnten Unternehmen auch als wichtige Multiplikatoren aktiv werden. „Spenden Sie uns einen kleinen Platz auf Ihrer Website. So können Sie auf den Corona-Nothilfefonds aufmerksam machen und zeigen, dass Sie uns unterstützen. Denn für den größtmöglichen Erfolg benötigt der Corona-Nothilfefonds aus die größtmögliche Reichweite“, so der Landrat.

 

Andrea Betz, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: „In unseren sozialen Einrichtungen begegnen uns täglich sehr viele Menschen, die durch die Coronakrise in soziale und finanzielle Not geraten sind. Mit dem Nothilfefonds, kombiniert mit einem spezifischen Beratungsangebot unserer Fachkräfte, können wir wertvolle Einzelfallhilfe leisten. Wir sind jedem Spender und jeder Spenderin von Herzen dankbar für die solidarische Unterstützung in dieser schwierigen Zeit!“

 

Der Corona-Nothilfefonds des Landkreises München wird zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021 eingerichtet. Sollte mehr Geld eingehen, als an die durch die Pandemie bedürftig gewordenen Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden kann, sollen finanzielle Leistungen auch anderen Bedürftigen im Landkreis zugutekommen, die nicht primär aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. z. B. über die Tafeln und Tische im Landkreis, die Obdachlosenberatungen oder Sozialberatungen.

 

Der Corona-Nothilfefonds ist eine gemeinsame Aktion des Landkreises München, der Caritas Landkreis München, dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V., des Paritätischen Bezirksverband Oberbayern, der Diakonie München und Oberbayern, des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband München, der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und der Arbeitsgemeinschaft der Nachbarschaftshilfen im Landkreis München. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises München unter www.landkreis-muenchen.de/coronanothilfe.

 

Spendenkonto: Coronanothilfe LK München

Kontoinhaber: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V.

IBAN: DE61 7025 0150 0029 6183 86

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

LäpCollect, eine Initiative von Bela Bach und der AWO, versorgt Jugendliche mit Laptops

Die Homeschooling ohne Laptop? Hausaufgaben erledigen auf dem Smartphone?

So hat die Realität für viele Schüler*innen ausgesehen, als sie im März 2020 ins Homeschooling geschickt wurden. Als die Bundestagsabgeordnete Bela Bach in der ersten Corona-Welle den Bedarf an fehlenden Laptops für Schüler*innen erkannte und zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V. zur Spendenaktion LäpCollect aufrief, fehlte es allerorten an Geräten für den Unterricht Zuhause.

Seit Beginn von LäpCollect wurden rund 230 Laptops gesammelt und an Schüler weitergereicht, die sich keinen Laptop leisten und deshalb nicht am Homeschooling teilnehmen konnten. „Die Spendenbereitschaft war groß“, sagt Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung der AWO, die die Organisation in die Hand genommen hat. Ein Glücksgriff war die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern von Labdoo, einer internationalen Hilfsorganisation, die sich bereit erklärte, die entsprechenden Programme für den Einsatz in der Schule aufzuspielen.

„Zwischenzeitlich gibt es einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II Leistungsbezug, wenn die Schule den Schülern keine zur Verfügung stellen kann“, erklärt Bela Bach. Trotzdem fehle es nach einem Jahr Homeschooling immer noch an Geräten und freue sich LäpCollect über jedes gespendete Gerät.

Eine große Spende kam kürzlich von einem weltweit agierenden biopharmazeutische Unternehmen mit Sitz der deutschen Ländergesellschaft in München. Es stellte Anfang März 57 ausgemusterte Geräte zur Verfügung. „Die Laptops standen lange ungenutzt herum“, erklärte eine Unternehmenssprecherin und hofft, dass sie nun einem guten Zweck zugutekommen und Jugendlichen eine bessere Lernsituation ermöglichen.

Ein Großteil der Geräte ging postwendend an das Gesellschaftspolitische Projekte e.V., das Wohngruppen für Jugendliche in München aber auch im Landkreis betreut. „Der Bedarf ist enorm“, sagt Geschäftsleiter Stefan Radgen bei der Übergabe in München. Viele Jugendliche könnten sich keinen Laptop leisten, gleichzeitig sei dieser aber Voraussetzung für das schulische Weiterkommen. Die direkte Hilfe ohne eine Flut von Anträgen, die Bela Bach mit ihrer Aktion angestoßen habe, sei mehr als willkommen. „Das ist für unsere Jugendwohneinrichtung ein Glücksfall“, so Radgen.

Auch Stefanie Sonntag von der Arbeiterwohlfahrt freut sich, dass die AWO diese Aktion wieder unterstützen konnte. „Die unbürokratische Hilfe, bei der weder Familien noch Schülerinnen und Schüler in die Rolle eines „Bittstellers“ kommen, sowie die schnelle Verteilung direkt an den Schulen ist das große Plus von LäpCollect. Unserer Meinung nach benötigt heutzutage jeder Haushalt unter anderem für das Homeschooling ein funktionierendes, internetfähiges Gerät. Nur damit ist Chancengleichheit auch bei der Bildung gegeben.“

Nach wie vor vermittelt die Abgeordnete zwischen Spendern und Suchenden von Laptops. Interessierte können sich unter dem Stichwort LäpCollect an bela.bach.wk@bundestag.de wenden.

15.03.2021

Raus aus den Schulden – Verkürzung der Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. weist darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen.

 

Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, dass sich der Klient einen Überblick über die Verschuldungssituation verschafft, über die zur Verfügung stehenden Einkünfte sowie die fixen und variablen Ausgaben.

Sollte eine Verbraucherinsolvenz der beste Weg aus der Verschuldung sein, bereiten die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen vor. Dieser ist zwingend vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführen. Die AWO hat als anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 der Insolvenzordnung die Möglichkeit, diesen durchzuführen.

„Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, erstellen wir die Antragsunterlagen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren und vertreten den Klienten bis zur Eröffnung des Verfahrens“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das Existenzminimum dürfe dem Klienten nicht genommen werden. Dörig: „Wenn man Lohn bezieht, richtet sich das, was zum Leben verbleibt, nach der Pfändungstabelle. Unter Umständen kann dieser Betrag erhöht werden, zum Beispiel dann, wenn hohe Miete zu zahlen ist oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.“

Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung rät:

 

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beratung durch die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei.

 

Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte seine Unterlagen über seine Gläubiger und die von diesen geltend gemachten Forderungen ordnen und vervollständigen. Der Klient

Sollte sich einen ehrlichen Überblick über Einkünfte und Ausgaben verschaffen und möglichst umgehend mit der Schuldner- und Insolvenzberatung Kontakt aufnehmen.

Kontakt zur AWO Schuldner- und Insolvenzberatung  

Balanstraße 55
\n81541 München

Telefon: 089/672087-176
Fax:  089/672087-178
Mail: sib@awo-kvmucl.de

Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde

Mehr Informationen auf /  unter SocialService.

12.03.2021

Die AWO informiert online zum Thema Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Der AWO Kreisverband München Land e.V. hat vor einem Jahr einen Betreuungsverein gegründet. In Online-Informationsveranstaltungen informiert der Verein zu wichtigen Themen wie die Vorsorgevollmacht und die Patienten- und Betreuungsverfügung.

Das sind die nächsten Veranstaltungen:

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 22. März 2021 von 16 bis 17 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:  
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Allgemeine Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Montag, 29. März 2021 von 19 bis 20 Uhr
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_Vollmachten_allgemein

Informationen über die ehrenamtliche Mitarbeit im AWO Betreuungsverein am Donnerstag, 8. April 2021 von 19 bis 20 Uhr.
Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_EhrenamtlicheBetreuung

Diese Links finden Sie auch auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter Aktuelles.

Für weitere Fragen zum Betreuungsverein:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich SozialService
Balanstraße 55
\n81541 München

Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de

03.03.2021

Spielgruppen bleiben weiterhin geschlossen – AWO Zwergerlstube rätselt, wie es weitergeht

Spielgruppen sind häufig aus Elterninitiativen entstanden und sind eine wertvolle Ergänzung der Krippen und Kindergärten. Wie etwa die Zwergerlstube in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, die seit 2020 zum AWO Kreisverband München Land e.V. gehört und von einer Sozialpädagogin und zwei Tagesmüttern professionell geführt wird.

„Die Eltern-Kind-Gruppen sowie der Spielkreis, eine zeitliche Betreuung unterhalb der Buchungsangebote von Kitas, tragen zu einem differenzierten und bedarfsgerechten Betreuungsangebot bei und sind ein wichtiger Baustein innerhalb des Netzwerkes der Betreuungs- und Förderangebote für Familien“, sagt Michael Germayer, Vorstand des AWO Kreisverbandes München-Land.

Doch in Corona-Zeiten sind sie das Schlusslicht sowohl bei der Öffnung als auch in finanzieller Hinsicht.

Bereits im Frühjahr 2020 wurden die Spielgruppen in Bayern aufgrund der Covid-19 Pandemie über dreieinhalb Monate geschlossen. Deutlich länger als andere Kinderbetreuungsformen. Während Familien, deren Kinder eine über das BayKiBiG geförderte Einrichtung besuchen, die Elternbeiträge erstattet bekamen, gingen die Spielgruppen leer aus. Dies hat nicht nur die Familien belastet, sondern die Zwergerlstube in finanzielle Nöte gebracht. Kulanterweise erklärte sich die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn bereit, der Zwergerlstube finanziell beizustehen.

Ab Juli 2020 wurden die Zwergerl unter Pandemie-Bedingungen mit angepasstem Konzept und hohem Aufwand wieder betreut. „Wir haben unser Hygienekonzept um ein Corona-Konzept erweitert und passen dieses immer wieder an“, sagt Britta Werhahn, Sozialpädagogin und Leiterin der Zwergerlstube. In der Praxis heißt das Maskenpflicht für die Betreuerinnen, Abstand halten, Hände waschen, regelmäßiges Lüften, Betretungsverbot für die Eltern, Verzicht auf den Singkreis, alleinige Gartennutzung, feste

Gruppen, Führung von tagesaktuellen Listen, Eingewöhnung unter Hygienevorgaben und vieles mehr.

Bis Mitte Dezember die Gruppe erneut geschlossen und eine Notbetreuung angeboten werden musste. „Mit großem Aufwand und viel Phantasie versuchen wir seither den Kontakt zu den Kindern und ihren Familien zu halten, um ihnen die Phase des Lockdowns zu erleichtern“, beschreibt Werhahn die Situation.

Auf Beschluss des Kabinetts im Januar 2021 werden allen Familien, deren Kinder eine über das BayKiBiG geförderte Einrichtung besuchen, die Elternbeiträge für Januar und Februar erstattet. Doch auch im zweiten Lockdown geht die Zwergerlstube, wie übrigens alle Spielgruppen in Bayern, leer aus, weil sie die Bedingungen nicht erfüllt.

„Dies führt zu einer deutlichen Benachteiligung der Familien gegenüber allen anderen Familien, die Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen“, sagt Michael Germayer und hofft nun auf politische Unterstützung. „Hier werden die Spielgruppen als alternative Betreuungsform in der bayerischen Kinderbetreuungslandschaft völlig vergessen, auch die, die professionell geführt sind“, kritisiert Germayer.

Noch ist unklar, wie es in den nächsten Wochen weitergeht.

Während die Kitas am Montag, 22. Februar, unter entsprechenden Auflagen wieder öffnen durften, bleiben die Spielgruppen laut Verordnung zum Infektionsschutz weiterhin geschlossen. „Wir werden umgehend darüber informieren, sobald sich in Hinblick auf die Spielgruppen Änderungen ergeben“, heißt es in der Information des Ministeriums lapidar.

Eine Nachfrage über die Corona Hotline habe ergeben, dass Spielgruppen nicht öffnen dürfen, weil sie sich oftmals aus wechselnden Personen (Kinder, Betreuer) zusammensetzen und hierdurch eine Kontaktverfolgung erschwert würde. „Das ist nicht für alle Spielgruppen zutreffend“, sagt Britta Werhahn, schon gar nicht für die Zwergerlstube. Genau die festen, kleinen Betreuungsgruppen mit festen Betreuerinnen machten diese Spielgruppe aus und böten den Eltern eine alternative Betreuungsform zur Kindertagespflege oder zur Kinderkrippe bzw. Kindergarten.

22.02.2021

Die AWO informiert online zum Thema „Ehrenamt im AWO Betreuungsverein“

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. lädt ein zur Online-Informationsveranstaltung „Ehrenamt im AWO Betreuungsverein“. Die Veranstaltung findet am

Donnerstag, 04. Februar 2021 von 18 bis 19 Uhr

statt.

Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich https://meet.jit.si/AWOKVMUCL_EhrenamtlicheBetreuung. Diesen Link finden Sie auch auf der AWO Homepage www.awo-kvmucl.de unter Aktuelles.

Der AWO Kreisverband München Land e.V. hat vor einem Jahr einen Betreuungsverein gegründet. Nun soll ein Pool von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen aufgebaut werden, die die gesetzlichen Betreuer unterstützen und einzelne Aufgaben übernehmen. Wie diese Arbeit aussieht und welche Wünsche und Erwartungen das Team hat, erfahren Interessierte in der Online-Informationsveranstaltung.

Beste Voraussetzungen für eine Mitarbeit sind, wenn Sie

  • Freude am Umgang mit Menschen haben.
  • Interessiert sind, Lebens- und Berufserfahrung sinnvoll für andere einzusetzen.
  • bereits Angehörige gesetzlich betreuen und Unterstützung suchen.
  • interessiert sind an einem spannenden und verantwortungsvollen Ehrenamt.

 

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. ist seit Jahren in vielen sozialen Bereichen im Landkreis München aktiv. Er hat über 70 Einrichtungen und beschäftigt rund 550 Mitarbeiter. Das ermöglicht eine gewinnbringende Vernetzung, von der die Klienten und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen gleichermaßen profitieren können.

 

Machen Sie mit! Besuchen Sie unsere Online-Informationsveranstaltung. Wir packen gemeinsam an.

 

27.01.2021

 

Für weitere Fragen zum Betreuungsverein:

Stefanie Sonntag
AWO Kreisverband München-Land e.V.
Fachbereich Soziale Dienste
Balanstraße 55
81541 München

Tel.: 089/67 20 87 197 oder betreuungsverein@awo-kvmucl.de

„Wir brauchen kostenlose FFP2-Masken für sozial Bedürftige!“

Thomas Beyer, Landesvorsitzender der AWO in Bayern, fordert die Staatsregierung auf, die von ihr angeordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. schließt sich der Forderung vor allem in Hinblick auf sozial Bedürftige an.

Stefan Wallner, Leiter der Wohnungsnotfallhilfe des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. stimmt dieser Forderung für das von ihm betreute Klientel zu:

„Der Freistaat Bayern überfordert mit dieser Anordnung die Menschen, die von Grundsicherung leben oder nur ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente haben. Wer in seiner Wohnung allein lebt oder mit seinen Kindern in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht ist, hat nicht das Geld, sich FFP2-Masken zu kaufen. Für diese Menschen sind drei Euro eine Menge Geld, das sie einfach nicht übrighaben. Eine Bestellung im Internet kommt für die meisten nicht in Frage – und billiger ist das in der Regel auch nicht.

Für diese Menschen heißt das im Klartext: Ab Montag sind sie aus den öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesperrt und sie können ab sofort nicht mehr zum Einkaufen gehen. Eine derartige Ausgrenzung kann der Staat für ein Klientel, dass ohnehin um das tägliche Auskommen kämpft, nicht wollen. Die Maßnahmen zu Corona sollen den Menschen schützen. Die Kehrseite von all dem, wird deutliche Spuren in unserer Gesellschaft auf lange Zeit hinterlassen. Immer mehr Menschen leben zusehends isolierter.“

 

Michael Germayer, Vorstand AWO Kreisverband München-Land e.V.:

„Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Dabei dürfen bei den Maßnahmen die finanziell Benachteiligten wie Obdachlose und Familien nicht vergessen werden. Auf diese Weise werden Menschen, die ohnehin in einer schwierigen Situation leben, weiter vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt. Der AWO Kreisverband München-Land e.V. setzt sich dafür ein, diesen Personen möglichst schnell Masken kostenlos zur Verfügung zu stellen.“

13.01.2021